Herzlich Willkommen
bei der
Dynamischen Innovationspartei
Deutschland
Wir haben das, was Keiner hat!
- Als erste Partei der Welt haben wir unser Parteiprogramm als Bild. Du siehst es hier oben auf unserer Webseite.
- Wir haben als erste Partei der Welt das Parteiprogramm als Roman. Du kannst ihn im Handel erwerben, wenn du nach „Leben in der neuen Welt“ von Andreas Seidl suchst.
- Wir haben als erste Partei der Welt das Parteiprogramm als Video. Du findest alle Videos bald hier auf der Webseite und auf Social Media, wenn du nach „PolitPortal“ suchst.
- Außerdem bieten wir dir das Parteiprogramm als PDF zum Download hier auf der Seite, als ganz kurze Version an (2 A4 Seiten Text), eine Kurzversion (10 A4 Seiten Text) und die normale Version (45 Seiten Text). Die ausführlichste Version der Welt(ca. 1500 A4 Seiten) ist als Sachbuchreihe „Machtübergabe“ von Andreas Seidl im Handel erhältlich. Alle Bände haben die gleichen Titel, wie die Kapitel in unserem Parteiprogramm.
Mitgliedsantrag
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Unser Parteiprogramm
Zusammenfassung des Parteiprogramms
der Dynamischen Innovationspartei Deutschland
Wir wollen:
eine freiheitlich demokratische Verfassung, die darauf ausgelegt ist sich mit anderen Staaten zu vereinen und vom Volk geändert zu werden.
eine Staatsorganisation mit je einer Partei für jedes Ministerium und beliebig vielen Parteiflügeln, programmorientierte Direktwahlen für alle Politiker und Quoren für Änderungen oder Neuwahlen.
Digitalisierung, die Bürger in einem Intranet zur demokratischen Steuerung vernetzt und sowohl Staat als auch Unternehmen eine automatisierte Verwaltung und Simulation der Zukunft ermöglicht.
Medien, die ihre politische Haltung offenlegen und staatliche Sender, die Bürger beteiligen, bilden und informieren sowie die Arbeit der Regierung kontrollieren und veröffentlichen.
Arbeit, die niemandem schadet, Mitarbeiter glücklich macht, von einer Behörde geprüft wird, gerechte Rentenverteilung und eine digitale Plattform für Bewerber, Betriebe, Produkte und Verbraucher.
vier Wirtschaftsformen, die sich in einer Kreislaufwirtschaft ergänzen und Teilnehmern unterschiedlich viel Freiheit oder Sicherheit bieten.
Planwirtschaft, die kostenfrei Sozialhilfe leistet, Freizeit maximiert und Teilnehmern in Sozialdörfern kommunale Selbstverwaltung und -versorgung ermöglicht.
Soziale Marktwirtschaft, die solidarische Unternehmen, steuerfinanzierte Pflichtversicherungen und hohe geprüfte Qualitätsstandards bietet.
Tauschwirtschaft, die in staatlichen Forstgebieten ein naturnahes Leben ohne neumodische Technologien und Geld ermöglicht.
Freie Marktwirtschaft, die dem Welthandel offensteht, anderen Wirtschaftsformen und der Umwelt nicht schadet und vorwiegend durch Verträge und Gerichtsurteile reguliert wird.
Finanzen, in denen das Volk über den jährlichen Staatshaushalt abstimmt, ein einfaches digitalisiertes Steuersystem, Preisstabilität bei Vollbeschäftigung und ein bedingungsloses Grundeinkommen, das durch Automatisierung finanziert wird.
Innovation, indem Erfinder, Forscher, Schüler, Lehrer, Investoren und Unternehmen vernetzt, Erfolgsmodelle und Erfindungen vermarktet und in volkseigenen Innovationsbetrieben bahnbrechende Patente produziert werden.
Bildung durch Arbeit und Forschung für Unternehmen praxisorientiert gestalten, Lehrern Berufserfahrung, Schülern die Erstellung ihres Stundenplans, dem Volk die öffentliche Aushandlung des Lehrplans und allen Menschen ein digitales Fernstudium ermöglichen.
Gesundheit mit Umweltschutz verbinden, Krankheiten, Behandlungen und Heilende in einem Verzeichnis digital zugänglich und auswertbar machen, Drogen legalisieren und eine Suchtmittelkrankenkasse schaffen.
Infrastruktur mit einem schnellen und umweltneutralen Verkehr, Energie aus Mond, Sonne und selbstversorgenden Gebäuden, Produkte mit eingepreisten Entsorgungskosten und staatlichen Wohnungsbau bis 90% Eigentumsquote erreicht ist.
Sicherheit durch nicht-tödlich bewaffnete Polizisten auch im digitalen Raum, Soldaten, die in einer europäischen Verteidigungsarmee dienen und außerhalb des Krieges im Inland dem Volk nutzen sowie demokratisch abgestimmte und eingeübte Notfallpläne für Katastrophen.
Justiz, die Bürgern die Bewertung und Änderung von Gesetzen oder Urteilen sowie die Direktwahl der Richter ermöglicht, Gerichtsverfahren bis zum Urteil vorfinanziert, Straftäter therapiert und Opfer entschädigt.
Außenpolitik, die Gesetze, Behörden und Staaten schrittweise und nach Zustimmung der betroffenen Völker vereint, Entwicklungshilfe nur in einem Land nach dem anderen leistet und Asylbewerbungsverfahren in den Botschaften abwickelt.
Integration, indem Einheimische über die Anzahl und Anpassung von Neulingen bestimmen, straffällige oder verschuldete Ausländer ausreisen müssen, Einwanderer an Maßnahmen und Tests teilnehmen und Asylanten Gebäude bauen, die sie danach an Einheimische verkaufen.
Familienpolitik, die änderbare Vorschläge zur Partnerfindung für Liebe oder Sex, Eheverträge und Testamente macht, Elternführerscheine vergibt, Kindern ein elternunabhängiges Leben ermöglicht, generationsübergreifende Freizeitangebote macht und Selbstmord legalisiert.
Kurzprogramm der Dynamischen Innovationspartei Deutschland
1Unsere Vision
Wir wollen:
innerhalb von etwa 200 Jahren die Vereinigten Staaten der Welt erschaffen mit Frieden, Freiheit und demokratischer Selbstbestimmung für alle Menschen.
Mehrheiten durch Abstimmungen finden und, dass sich Minderheiten Nischen schaffen können, wo sie niemanden stören oder keinem schaden.
Bürger in einem Intranet zur demokratischen Steuerung digital vernetzen, damit die Menschheit ein handlungsfähiges Wesen bekommt.
2Unsere Grundwerte
Wir glauben, dass:
alle Menschen der gleichen Art angehören und in verschiedenen Ethnien gut an unterschiedliche Bedingungen angepasst sind, die es zu erhalten gilt.
jeder Mensch einzigartig ist, die Möglichkeit hat in seinem Leben Großartiges zu leisten und durch politische Verantwortung über sich hinauswachsen kann.
demokratische Politik Freude bereiten sollte, weil sie Leid und Missgunst vertreiben sowie den Gegensatz zwischen Freiheit und Sicherheit auflösen kann.
3Unsere Denkansätze
Wir denken, dass:
Demokratie dynamisch werden kann, wenn sie digitalisiert wird und Bürger zwischen direkter, indirekter und repräsentativer Form wechseln können.
die Menschheit durch Computer und Internet sprechen lernt und durch multimediale Demokratie gemeinsam denken und handeln kann.
eine unternehmerische Staatsführung, die Bürger als Konsumenten, Produzenten und Eigentümer betrachtet, gewinnträchtiger, sparsamer und innovativer sein kann.
ein internationaler Zusammenschluss der Staaten schrittweise Gesetze, Behörden und Verfassungen vereinheitlichen und zuerst kontinental und danach global erfolgen sollte.
Tauschwirtschaft, Planwirtschaft, soziale Marktwirtschaft und freie Marktwirtschaft sich in einer Kreislaufwirtschaft ergänzen und Bürgern die Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit ermöglichen.
4Unsere Verfassung
Wir wollen:
mit den Bürgern eine demokratische Verfassung erstellen, die auf internationale Vereinigung zugeschnitten ist, damit sich weltweit die Grundrechte vereinheitlichen.
eine staatliche Ordnung aufbauen, in der Bürger ihre Regierungen nach Eignung auswählen und flexibel zwischen Ressorts und Regionen auswechseln.
Wege festlegen, in denen Ministerien gemeinsam oder mit den Bürgern den Volkswillen bestmöglich umsetzen.
5Unsere Staatsorganisation
Wir wollen:
eine Teilung der ausführenden, gesetzgebenden, rechtsprechenden und vermittelnden Gewalt, in der die Bürger entscheiden, welche Politiker wofür zuständig sein sollen.
die Wahlmüdigkeit oder Entscheidungsfreude berücksichtigen, indem Bürger sich für eine direkte, indirekte oder repräsentative Demokratie entscheiden können.
je eine Partei für jedes Ressort mit beliebig vielen Parteiflügeln und die Möglichkeit für Bürger Parteimitgliedern ihre Stimme auszuleihen.
je eine Regierung pro Ressort und bei übergreifenden Vorhaben eine Moderation der beteiligten Ministerien.
Quoren einrichten, in denen sich ausreichend Bürger zusammenfinden können, um Reformen zu unterstützen und zur Abstimmung zu stellen.
die Dauer der Amtsperioden von Politikern und Geltung von Gesetzen an Quoren knüpfen, damit Gutes unbefristet besteht und Schlechtes unverzüglich vergeht.
Personenwahlen, in denen zuerst beliebte Programme ausgewählt werden und nach einem öffentlichen Casting passende Kandidaten.
Gesetzgebungsverfahren, die von Bürgern und Politikern gestartet werden können und wo in einer öffentlichen Talkshow Vorlagen ausgearbeitet und zur Abstimmung gestellt werden.
Föderalismus, in dem es die kommunale, nationale, kontinentale und globale Ebene gibt und Bürger abstimmen, welche Ebene wofür zuständig sein soll.
, dass Bürger Missstände melden und Politiker vor öffentliche Untersuchungsausschüsse gebracht werden können und den Ausnahmezustand und Notstand regeln, bevor er eintritt.
einen sicheren und friedlichen Umstieg vom alten auf dieses neue politische System, den wir an die örtlichen Gegebenheiten anpassen und laufend mit der Bevölkerung abstimmen.
6Unsere Digitalisierung
Wir wollen:
ein Digitalministerium, dass alle Ministerien und Bürger mit IT versorgt, damit sie sich vernetzen, verwalten, bewerten, informieren und austauschen können.
ein demokratisch gesteuertes Intranet, das das Internet ergänzt, wenn es darum geht Wahlen und Abstimmungen abzuhalten oder vertragliche Geschäfte zu machen.
digitale Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen, beim Erzeuger speichern und gegen Cyberangriffe verteidigen.
ein digitales Abbild des Landes in Echtzeit erschaffen, in dem Bürger zukünftige Vorhaben simulieren können.
mit Computerprogrammen die Verhandlungen erleichtern und mit Computerspielen die staatliche Steuerung interaktiv gestalten.
Verzeichnisse für alle Ministerien, in denen sie Bürgern ihre Leistungen und Hilfe zur Selbsthilfe anbieten.
7Unsere Medien
Wir wollen:
, dass staatliche und private Medien getrennt sind und ihren Konsumenten gegenüber ihre politische Haltung offenlegen müssen.
Bürger mit demokratisch geführten staatlichen Rundfunksendern beteiligen, bilden und informieren sowie die Arbeit der Regierung kontrollieren und veröffentlichen.
eine vierte Gewalt im Staat, in der umstrittene Entscheidungen öffentlich getroffen werden und Moderatoren die Entscheidungsfindung interaktiv steuern.
Regierungsfernsehen, das über die Treffen der Politiker, Wahlen und Gesetze berichtet, Bürger daran beteiligt und auf Demonstrationen mobile Talkshows veranstaltet.
kommunales und landesweites Fernsehen, dessen Inhalte die Bürger bestimmen.
Nachrichtenfernsehen, das das Zeitgeschehen täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich zusammenfasst.
Parteifernsehen, das zusammen mit Ministerien deren Arbeit, Programme und Gesetze verfilmt.
Überwachungsfernsehen, das staatliche Stellen unangekündigt oder geheim aufsucht und Missstände aufdeckt.
Bildungsfernsehen, das Wissen, Lehrpläne und Forschungsergebnisse mit Schulen verfilmt und in einer Videoenzyklopädie weltweit zugänglich macht.
Jugendfernsehen, das die Inhalte staatlicher Sender verständlich zusammenfasst sowie Themen aus Pubertät und Partnerschaft verfilmt.
8Unsere Arbeit
Wir wollen:
vier Wirtschaftsformen in einem Land, die sich gegenseitig als Kreislaufsystem stabilisieren und ergänzen.
ein Arbeitsverzeichnis, in dem sich Bewerber und Unternehmen beschreiben und finden, Produkte verkauft und Betriebe automatisiert verwaltet werden können.
Unternehmen, die die Entsorgungskosten in ihre Produkte einpreisen und vom Kartellamt bei Innovationen gefördert und bei Marktmanipulationen bestraft werden.
Arbeitnehmerschutz, der Spaß und Partnerschaften bei der Arbeit fördert, Streit schlichtet sowie für gesunde Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung sorgt.
ein Verwaltungsamt, das jegliches staatliche Material und Personal verwaltet und ein Beschaffungsamt, das für alle Ministerien gewünschte Güter bereitstellen lässt.
eine Unternehmensprüfbehörde, die dafür sorgt, dass alle Unternehmen sich an ihre Regeln halten und Mitarbeiter ihre Ideen leichter einbringen können.
Landwirtschaft, die den Umweltschutz fördert, dank Permakultur und Agrarindustrie in Innenräumen, aber weniger kostet und mehr Lebensmittel erzeugt.
Finanzwirtschaft, die dank staatlicher Aufsicht und Ratingagentur, Anleger über Risiken und Kursverläufe aufklärt.
Verbraucherschutz, der Bürgern ermöglicht mangelhafte Produkte zu melden, technisch und gerichtlich untersuchen zu lassen und Standards mit Gütesiegeln auszeichnet.
Rente, die im Sozialdorf, Wohn- und Pflegegemeinschaften, genossenschaftlichen Altersheimen oder auf Kreuzfahrtschiffen auf Weltreise verbracht wird.
9Unsere Planwirtschaft
Wir wollen:
Sozialdörfer verteilt im Land, in denen demokratische Planwirtschaft herrscht, die im Kriegsfall als Kasernen dienen und ansonsten militärisches Gerät sozial nutzen.
Sozialleistungen, die sich dank Planwirtschaft selbst finanzieren und als Gegenleistung Güter für Ministerien produzieren.
Deutschen in sozialen Notlagen den sofortigen Einzug und Erhalt ihres Vermögens ermöglichen und für Freiwillige Eintrittsgebühren und soziale Unternehmensführung verlangen.
Einwohner, die ihr Zusammenleben auf Vollversammlungen und im Sozialverzeichnis selbst verwalten und sich in verschiedenen Sozialdörfern auf Industriezweige spezialisieren.
, dass Arbeitslose füreinander arbeiten können, um sich selbst zu versorgen und mit Gleichgesinnten Unternehmen zu gründen.
, dass alle Einwohner die Grundversorgung an Wohnung, Nahrung, Hygiene, Kleidung und staatlichen Einrichtungen in Pflichtarbeitsstunden bereitstellen.
, dass entsorgte Güter verwertet und entlassene Arbeitskräfte weitergebildet werden, um wieder in die anderen Wirtschaftsformen wechseln zu können.
, dass alle Einwohner in ihrer Freizeit auch in der Luxusversorgung arbeiten können, um sich bestimmte Güter zu leisten oder Geschäftsideen zu verwirklichen.
einen Freizeitpark, Vereine, Straßenfeste und ein Gotteshaus für alle Religionen, wo alle Einwohner ihre Freizeit gemeinsam gestalten können.
Wohnhäuser, in denen Menschen mit gleicher Lebenssituation in Wohngemeinschaften leben sowie eine Kantine und Wäscherei für alle Einwohner.
Wohnen und Arbeiten mit einer anfänglichen Probezeit und die Chance zum Wechsel bei fehlender Sympathie.
eine Sozialkarte, mit der Einwohner Zugang zu Räumlichkeiten erhalten, bezahlen und ihre Arbeitszeit erfassen.
eine demokratische und digitale Abstimmung über Konsum und Arbeitszeit, die Einwohner vor Mangel schützt und Freizeit maximiert.
Finanzwirtschaft nur über die Volksbank mit einer Währung in Arbeitsstunden, die die Zeit zur Ausbildung und Erschaffung für eine Leistung auspreist.
Landwirtschaft, die Einwohner in ihren Gärten und Zimmern betreiben und die erzeugten Lebens-, Arznei- und Rauschmittel in der Großküche oder Apotheke abliefern.
Forschung und Entwicklung ermöglichen durch bezahlte Studien und Aufträge oder für Erfindungen der Einwohner und den Schwerpunkt auf Biotechnologie legen.
Außenwirtschaft, die nicht mit dem Ausland handelt und mit dem Inland nur, wenn Ein- und Ausfuhren ausgeglichen sind und die Versorgung gesichert ist.
10Unsere soziale Marktwirtschaft
Wir wollen:
unterschiedlich große Unternehmen, die sich solidarisch gegenseitig unterstützen, um Lieferausfälle, Zahlungsunfähigkeiten, Unterversorgung oder Abfälle zu vermeiden.
eine demokratische Unternehmensführung, die zufriedenere Mitarbeiter, keine Streiks und niedrigere Kosten im Management hervorbringt.
steuerfinanzierte Pflichtversicherungen gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit, Lieferausfälle und konjunkturelle Abschwünge sowie für Eltern, Rechtsschutz und Rente.
Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, staatlichen Bildungseinrichtungen und Rechenzentren, die für eine stabile Wirtschaftskraft sorgt.
geprüfte Qualitätsstandards für langlebige, umwelt-, verbraucher- und arbeitnehmerfreundliche Produkte und Produktionsweisen.
Außenwirtschaft, die Herkunftsländern nicht schadet und die inländischen Standards, Löhne und Preise auch in ausländischen Standorten gewährleistet.
Finanzwirtschaft mit einer inländischen Währung (Deutsche Mark) und eigener Börse, die sowohl die Kaufkraft der Bevölkerung als auch die Investitionen in Unternehmen stärkt.
Immobilienwirtschaft, die für Renovierungen, Versicherungen, Gutachten und niedrige Preisentwicklung sorgt.
Landwirtschaft, in der sich Kleinbauern genossenschaftlich organisieren, Endkunden Abonnements anbieten und zur Erntezeit Helfer vom Staat gestellt bekommen.
11Unsere Tauschwirtschaft
Wir wollen:
staatliche Wälder und Naturschutzgebiete als Lebensraum für Menschen nutzen, ohne dabei das Nachwachsen der dortigen Tiere und Pflanzen zu gefährden.
drei verschiedene Komfortstufen, in denen Einwohner steinzeitlich, mittelalterlich oder neuzeitlich leben und nur für Licht und Wärme moderne Technologie nutzen.
, dass ein Leben ohne Geld und den heutigen Stand der Technik möglich ist, ohne dabei sein Vermögen aufgeben zu müssen.
Einwohner und Unternehmen für Handel und Handwerk, die ihre Leistungen für Gegenleistungen erbringen und ihr Ehrenwort per Video dokumentieren.
, dass Sicherheitskräfte, Ärzte und Schulen die Einwohner mobil versorgen und in der Hauptstadt alle Leistungen mit modernen Mitteln erbracht werden können.
12Unsere freie Marktwirtschaft
Wir wollen:
eine Wirtschaftsform mit wenig staatlichen Vorgaben und niedrigen Steuern, die dem Welthandel offensteht, Risiken und Kosten selbst trägt und sie nie dem Staat oder der Umwelt anlastet.
Unternehmen und Personen, die nur selbst gewählte staatliche Leistungen einkaufen oder darauf verzichten können.
Arbeits-, Wirtschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht im Einzelfall in Verträgen und Gerichtsurteilen regeln.
internationale Gewerkschaften, die mit Arbeitskämpfen und Aktienkäufen die Rechte der Arbeitnehmer und Gastarbeiter in Tarifverträgen stärken können.
Finanzwirtschaft mit einer internationalen Währung (Euro) und kaum regulierten privaten Börsen und Aktiengesellschaften.
13Unsere Finanzen
Wir wollen:
einen staatlichen Haushalt, der ohne Schulden auskommt und von der Bevölkerung in jährlicher Abstimmung verteilt wird.
ein digitalisiertes Steuersystem, das nur aus Zöllen, Mehrwert- und Unternehmenssteuern besteht, um damit die Außenhandelsbilanz, Konsum und Gewinne zu steuern.
den Schuldenabbau mit Steuern auf Erbschaften, Schenkungen und Grundstücke finanzieren und diese Steuern danach abschaffen.
eine Zentralbank mit vier Notenbanken, die für Vollbeschäftigung und stabile Preise sorgen, weil vier Währungen sich gegenseitig vor Risiken absichern.
eine staatliche Volksbank mit verzinsten Konten für Personen, Generationen und Unternehmen sowie Börsen für inländische Unternehmen und Ideen.
Maschinengebühren, die zur Hälfte in Automatisierung investiert werden und zur anderen Hälfte in ein bedingungsloses Grundeinkommen, das zunehmend ansteigt.
14Unsere Innovation
Wir wollen:
den Schutz von Erfindungen und deren Anmeldung digital erleichtern und die Entwicklung von Prototypen in Innovationswerkstätten ermöglichen.
Erfindern passende Forscher, Schutzrechte, Geldgeber, Produzenten und Kunden anzeigen und sie durch Behörden, Verzeichnisse und Fernsehsendungen unterstützen.
Verbesserungsvorschläge von Kunden und Mitarbeitern sowie Erfolgsmodelle von Unternehmen erfragen und vermarkten.
durch die Verknüpfung von Bildung, Forschung und Entwicklung eine Masse an Fachkräften aufbieten, die Neuheiten in Windeseile erfinden und herstellen kann.
Innovationen in staatlichen Großbetrieben umsetzen und durch Monopolgewinne Steuergeld ersetzen bis der Patentschutz abläuft.
15Unsere Bildung
Wir wollen:
Lehrkräfte und Lernende, die ihre Bildungseinrichtung demokratisch selbst verwalten, gemeinsam zu Forschern und Entwicklern werden und im Verbund produzieren oder Erfindungen verwirklichen.
Lehrkräfte, die während ihrer Lehrtätigkeit noch 10 Jahre Berufserfahrung in ihrem Fach sammeln und von Lernenden in Umfragen bewertet werden.
Lernende, die sich passende Unterrichtsmethoden aussuchen und selbst entscheiden, wann sie welches Wissen aus dem Lehrplan erlernen möchten.
Lehrpläne, die öffentlich durch die Minister für Bildung, Arbeit und Innovation sowie Vertretern aus Wirtschaftsverbänden und Bildungseinrichtungen erstellt werden.
zentrale Leistungsnachweise und Abschlussprüfungen, die vom Prüfungsamt erstellt und von Lehrkräften korrigiert und bewertet werden, die die Prüflinge nicht kennen.
Prüfungen, die als bezahlte Auftragsarbeiten für Unternehmen und Forschungsinstitute den Lernenden angeboten werden.
ein Verzeichnis des Wissens, um jederzeit Teile aus dem weltweit verfügbaren Wissen zu erlernen und jeden Abschluss als digitales Fernstudium machen zu können.
Kindertagesstätten, in denen die Kinder entscheiden, ob sie in Themenräumen oder festen Gruppen betreut werden.
Sonderschulen für Verhaltensgestörte, Lernschwache und Hochbegabte sowie Spezialeinrichtungen für eine Notbetreuung rund um die Uhr an jedem Tag.
Grundschulen mit strukturiertem Lernen am Vormittag und spielerischem Lernen in der Nachmittagsbetreuung.
Gesamt- und Hochschulen mit frei wählbaren Stundenplänen, Kursen, Prüfungsformen und Abschlüssen sowie der Möglichkeit Prüfungen beliebig oft wiederholen zu dürfen.
einen Volksdienst durch jeden Bürger, der aus 3 Monaten Grundausbildung beim Militär und Volksschutz sowie 9 Monaten Arbeit in gemeinnützigen oder staatlichen Betrieben besteht.
16Unsere Gesundheit
Wir wollen:
eine Verbindung zwischen Umweltschutz und Gesundheit, um Mensch und Natur mit Messungen, Vorgaben und Maßnahmen gesund zu erhalten.
ein Gesundheitsverzeichnis, in dem alle Krankheiten, Behandlungsmethoden und Heilende eingetragen, abgerufen und nach ihren Erfolgsaussichten ausgewertet werden.
Krankenkassen für allgemeine Unfälle und Erkrankungen, für Unsterblichkeit und für Suchtmittel sowie öffentlich ausgehandelte Gebühren für Ärzte.
Ärzte, die als Schulmediziner oder alternative Heiler nach einer Prüfung zugelassen und deren Behandlungserfolge laufend überwacht werden.
, dass alle Drogen legal sind, ein Reinheitsgebot erhalten und per Preisaufschlag einen Krankenkassenbeitrag leisten, um konsumbedingte Beschwerden zu behandeln.
nur Produkte zulassen, die gesundheitlich unbedenklich, biologisch abbaubar oder unschädlich entsorgbar, wiederverwertbar oder -verwendbar sind.
Umweltverschmutzungen in einem Verzeichnis melden, die Beseitigung organisieren und Verursacher dafür bezahlen lassen.
den Klimawandel durch Innovationen in Landwirtschaft und Infrastruktur umkehren, die mit niedrigeren Kosten die gleiche Leistung bringen und ohne Verschmutzung auskommen.
zukünftig endliche Rohstoffe durch eine Kreislaufwirtschaft ersetzen, die dank Gentechnik und natürlich abbaubaren Nährlösungen jegliche Güter heranwachsen lässt.
17Unsere Infrastruktur
Wir wollen:
Bürger demokratisch an der Stadtplanung beteiligen und Grundbücher in einem Verzeichnis digitalisieren, wo Immobilien simuliert, gefunden und gehandelt werden können.
mit einem staatlichen Bautrupp Wohngebiete bauen, bis jeder ein Eigenheim besitzt, und staatliche Bauvorhaben so schnell und günstig wie möglich fertig werden.
Freizeitflächen, die den Menschen zur Ertüchtigung und Erholung dienen sowie Badeseen mit regulierbarem Pegelstand, damit sie auch vor Überflutungen und Dürren schützen.
staatliche Werke, die die Versorgung mit Verkehrsadern, Trinkwasser, Strom, Daten und Gasen sowie die Entsorgung von Verschmutzungen, Abwässern und Müll erledigen.
Produzenten und Entsorger, die in einer Kreislaufwirtschaft Abfälle kostbar machen oder bei Produkten deren Entsorgungskosten einpreisen.
in unterirdischen Netzen Güter, Daten, Strom und Wasser transportieren und dank natürlichem Gefälle zwischen Küste und Gebirge Pumpspeicherkraftwerke betreiben.
Fernverkehr für Personen in die Luft und auf Magnetschwebebahnen verlagern und Nahverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel, Fahrräder und Fahrgemeinschaften.
Energie sowohl zentral aus Mond und Sonne, als auch dezentral an bestehenden Gebäuden erzeugen und in Wasser, Salz, Zeolith, Wasserstoff oder Druckluft speichern.
18Unsere Sicherheit
Wir wollen:
Sicherheitskräfte, die von den Bürgern angefordert werden können, um ihnen real und digital zu helfen und in einem Verzeichnis ihre Einsätze digital dokumentieren.
einen demokratisch abgestimmten Notfallplan, der im Vorfeld mit der Bevölkerung eingeübt wird, um im Katastrophenfall die Angst vor einer ungewissen Zukunft zu verhindern.
bezuschusste ehrenamtliche oder hauptamtliche Rettungskräfte, Feuerwehr, Wasserwacht und technisches Hilfswerk.
einen Volksschutz, der aus Soldaten, Volksdienstleistenden und Freiwilligen besteht, und von Bürgern per Quorum oder Unternehmen gegen Bezahlung bestellt werden kann.
eine Polizei, die meist nicht-tödliche Waffen trägt, mit dem Volksschutz auf Streife geht, verdeckt Kriminalfälle ermittelt, Cyberangriffe verteidigt und bei zu hoher Kriminalität eine Stadtrazzia durchführt.
Waffen, die nur im Inland für das Inland produziert werden und von Bürgern nur in Polizeistationen gekauft und aufbewahrt werden dürfen.
Demonstrationen, die vom Volksschutz im Straßenverkehr geschützt und einem mobilen Studio des Regierungsfernsehens begleitet werden.
Terrorismus vermeiden, indem ausländische Völker über sich selbst bestimmen dürfen und Minderheiten im Inland Möglichkeiten zur Teilhabe oder Ausgrenzung erhalten.
einen Zoll, der die Grenzen kontrolliert, Einreiseverbote, Abschiebungen, Zölle und Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen durchsetzt und nach unbezahlten Steuern fahndet.
militärisches Material und Personal, das in Friedenszeiten zum Wohlstand der Bevölkerung beiträgt und im Kriegsfall demokratisch eingesetzt wird.
eine Verteidigungsarmee für ganz Europa und langfristig nur noch Verteidigungsanlagen gegen Bedrohungen aus dem Weltall.
19Unsere Justiz
Wir wollen:
einen demokratischen Rechtsstaat, in dem die Bürger Gesetze oder Urteile bewerten, ändern oder abschaffen können, ihre Richter direkt wählen und als Schöffen bestellt werden.
öffentliche Gerichtsverhandlungen, die in digitalen Schiedsgerichten, Kommunalgerichten, 18 Ressortgerichten, dem nationalen Gerichtshof oder dem Verfassungsgericht stattfinden.
passende Strafgesetze, die verhindern, dass Gutes verboten werden muss, nur weil es Böse gibt, die sich rechtswidrig verhalten.
Verfahren im Straf- und Verfassungsrecht durch die Mehrwertsteuer finanzieren und im Zivil- und Staatsrecht nach dem Urteil durch die Verlierer oder Versicherungen.
Strafen, die sich am Gegenwert der Tat orientieren, nicht zur Bewährung ausgesetzt, sondern als Bußgeld, Sozialstunden oder Haft vollstreckt werden.
einen Strafvollzug, der Opfer entschädigt, Straftäter in mobilen digitalisierten Einzelzellen unterbringt, durch Arbeit und Therapien resozialisiert und dem Staatshaushalt Einnahmen beschert.
20Unsere Außenpolitik
Wir wollen:
europaweit und weltweit Gesetze vereinheitlichen, Behörden und Ministerien gemeinsam verwalten und Staaten miteinander vereinen, sobald die Völker dazu mehrheitlich bereit sind.
kulturell ähnliche Bevölkerungen in kontinentalen Bundesstaaten zusammenführen, bis sie sich in einem globalen Bundesstaat mit gemeinsamer Verfassung versöhnen.
die Europäische Union durch Direktwahlen und Umstrukturierung der Institutionen zu 18 Ministerien, Räten und Ausschüssen dynamisch demokratisieren.
internationale Organisationen demokratisieren und die Völker über Völkerrecht und zwischenstaatliche Abkommen abstimmen lassen.
unterentwickelte Länder nacheinander durch Bildung und Infrastruktur entwickeln, damit die dortige Bevölkerung sich selbst helfen kann.
Asylbewerbungsverfahren durch die Botschaften in den Herkunftsländern abwickeln und für genehmigte Asylanten die schnelle und günstige Einreise organisieren.
grenzüberschreitende Ausbeutung und Kriminalität abbauen, die Vereinigten Staaten der Welt aufbauen und danach das Auslandsministerium abschaffen.
21Unsere Integration
Wir wollen:
die Integrationsgeschwindigkeit der Einheimischen und der Zuwanderer demokratisch aufeinander abstimmen durch örtliche und landesweite Ausländerquoten oder Vorgaben.
Kulturschutzgebiete, die allen Minderheiten und extremen Subkulturen die Möglichkeit geben sich freiwillig abzugrenzen und ortsgebundene Gesetze zu erlassen.
Kirche und Staat trennen und Religionsgemeinschaften zwingen, sich an inländisches Recht zu halten und auf deutsch zu predigen oder zu beten.
die Bevölkerungsanzahl durch die Geburtenrate der Frauen und Abstimmungen mit den Männern festlegen und ausländische Frauen einwandern oder Ausländer auswandern lassen.
die deutsche Staatsbürgerschaft an Kinder deutscher Eltern vergeben und außer ihr keine weiteren Staatsangehörigkeiten zulassen.
Einwanderung nur aus Liebe zu Land und Leuten, sodass keine Straftaten vorliegen, Sparvermögen vorhanden sind, Angehörige versorgt und Eintrittsgebühren in die Wirtschaftsformen bezahlt werden können.
Zuwanderung verbieten bis Vollbeschäftigung erreicht ist, Aufenthaltsgenehmigungen für höchstens 10 Jahre vergeben und unbefristeten Aufenthalt nur für Eingebürgerte ermöglichen.
eine Einbürgerung durch einen Test für nötige Sprach- und Schulkenntnisse sowie eine zehnjährige Findungsphase von Freunden, Vereinen und Ehrenämtern.
Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylanten in den Sozialdörfern und eine Unterbringung nur mit Asylanten, die die gleiche Sprache sprechen und aus der gleichen Region stammen.
, dass Asylanten Hausbau und Selbstversorgung üben, indem sie ein Asyldorf nach dem Vorbild eines Sozialdorfs errichten, es betreiben und nach dem Asyl an Deutsche verkaufen.
Gastfamilien, die einbürgerungswillige Asylanten aufnehmen, beschäftigen und verpflegen, bis die Einbürgerung abgeschlossen ist.
die Ausreise von Ausländern, die verschuldet sind oder wenn die Ausländerquote überschritten wird oder die Arbeitslosigkeit über 1 Prozent steigt.
die Abschiebung von straffälligen Ausländern nach Verbüßen der Strafe und, sofern sie minderjährig sind, die Abschiebung der gesamten Familie.
22Unsere Familie
Wir wollen:
Gesetze für einen moralischen Umgang miteinander sowie für die Gleichstellung und Demokratisierung in allen Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten.
klare Regeln zur Partnerfindung für Liebe oder Sex, die sexueller Belästigung vorbeugen, und individuelle Beziehungsgrundlagen, die im Standesamt beglaubigt werden.
Ehe nicht abhängig von Geschlecht oder Anzahl machen, sondern nur von der Fürsorge füreinander und für gemeinsame Kinder.
staatliche Vorlagen für Eheverträge und Testamente, die gelten oder von den Betroffenen abgeändert werden können.
Kinderzeugung in gegenseitigem Einverständnis und gegebenenfalls durch künstliche Befruchtung, Leihmütter, Eizellen- oder Samenspenden.
einen Elternführerschein, der Kindesmisshandlung vermeidet und in Rollenspielen und Fallbeispielen Erziehungshilfen bietet.
Kinderrechte, die erfolgreiche Entwicklungsbedingungen beschreiben und Pflichten, die schädlichen Konsum, Geschäftsfähigkeit und Haftung unterbinden.
Jugendzentren, Kinderhäuser und Kindergeld, wodurch Minderjährige ein selbstbestimmtes Leben führen können und ihnen nützliche Aktivitäten angeboten werden.
geförderte Freizeitgestaltung durch Kunst, Schauspiel, Musik und Sport sowie Spielplätze und Vereine für jedes Alter.
legalen Selbstmord nach psychologischer, anwaltlicher und ärztlicher Beratung, um Unbeteiligte, Täter und Hinterbliebene zu schützen.
die Bestattung von Leichnamen auf Friedhöfen und von Eingeäscherten an allen Orten, wo niemandem damit geschadet wird.
Parteiprogramm der DIP (barrierefrei)
Manifest der Dynamischen Innovationspartei Deutschland
(Seligenstädter Programm)
1Präambel
Im Glauben an gemeinsame Visionen und Grundwerte vereinen sich Mitglieder in der dynamischen Innovationspartei. Unter Achtung der verfassungsgemäßen Grund- und Menschenrechte sowie einer freiheitlich demokratischen Grundordnung, verfolgt diese Partei ihre Vorhaben. Grundlage der Vorhaben sind die Vorschläge aus dem Buch „Machtübergabe“ von Andreas Seidl. Aufgabe der dynamischen Innovationspartei ist es, auf Basis dieses Programms und des genannten Buches, Programme für Wahlen und Regierungen zu erstellen und Kandidaten aufzustellen. Programme der dynamischen Innovationspartei dürfen vorerst nur Ideen aus dem Buch „Machtübergabe“ beinhalten. Sobald alle Vorhaben umgesetzt sind, oder mindestens einmal dem Volk zur Abstimmung gestellt wurden, können in die Programme auch Vorschläge außerhalb des Buches „Machtübergabe“ eingefügt werden. Näheres bestimmt die Satzung. Dieser Text ist vorwiegend in der männlichen Form verfasst. Grundsätzlich sind alle Geschlechter gemeint und zukünftig können Änderungen geschlechtsneutrale Formulierungen beinhalten.
2Unsere Vision
Unsere Vision ist eine Menschheit, die in etwa 200 Jahren digital organisiert und friedlich in den demokratischen Vereinigten Staaten der Welt lebt. Dort können sich Mehrheiten finden und Minderheiten selbstbestimmt Nischen zum Überleben schaffen. Dort verknüpfen sich Bürger digital zu einem politisch selbstbestimmt handelnden Wesen wie in einem Computerspiel. Eine freiheitlich demokratische Vergemeinschaftung der Völker zu erreichen, um den Weltfrieden zu ermöglichen, ist unser Ziel.
3Unsere Grundwerte
In unserem Glauben hat jeder Mensch die Möglichkeit in seinem Leben großartiges zu leisten. Wir Menschen sind alle eine Art, die es zu erhalten gilt auf unserer Biosphäre namens Erde. Alle Menschen sind gleich, aber jeder Mensch ist anders. Möglichst viele Ethnien und Kulturen in der Menschheit zu haben sichert unser Überleben, weil sie an unterschiedliche Gegebenheiten auf der Erde gut angepasst sind. Eingrenzung ist manchmal nötig, um Ausgrenzung zu vermeiden.
Politik soll Spaß machen und Freude bereiten, weil sie Leid und Missgunst vertreiben kann. Demokratie ist unser Betriebssystem, das die Menschen an ihrer politischen Verantwortung wachsen lässt. Freiheit und Sicherheit sind Gegensätze, aber trotzdem unsere Grundwerte. Wir wollen, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, wie viel Sicherheit er aufgeben möchte, um mehr Freiheit zu erhalten oder umgekehrt.
4Unsere Denkansätze
Theorien fassen unsere Denkansätze in Worte und schaffen Klarheit, welchem Idealziel die Umsetzung folgen sollte. Demokratie kann dynamisch werden, wenn man flexibel zwischen direkter, indirekter und repräsentativer Form wechseln kann. Medien machen die direkte Demokratie erst massentauglich, weil Bürger damit Sender und die Regierungen Empfänger werden können. Die Menschheit hat mit dem Flugzeug laufen gelernt. Mit dem Computer und dem Internet lernt sie das Sprechen. Durch digitalisierte Demokratie kann die Menschheit gemeinsam denken und handeln. Der Staat spielt dabei die Rolle eines Unternehmens, dessen Kunden auch seine Eigentümer und Mitarbeiter sind. Gemeinsam wird in diesem Unternehmen profitabel und innovativ gearbeitet. Ein Staat mit einer Verfassung würde ausreichen, aber um dorthin zu gelangen, müssen sich Staaten erst vereinigen. Kulturell ähnliche Völker sind eher damit einverstanden sich zusammenzuschließen, also sollte es erst Vereinigte Staaten auf allen Kontinenten geben. Damit alle Menschen den gleichen Lebensstandard bekommen können, braucht es eine stabile Wirtschaft. Vier verschiedene Wirtschaftsformen gleichzeitig zu betreiben, schafft eine Kreislaufwirtschaft, die sich gegenseitig vor Risiken absichert. Besonders die Tausch- und Planwirtschaft hilft Entwicklungsländern schnell ihren Lebensstandard zu erhöhen. Industrienationen können ihre Gewinne in der freien Marktwirtschaft maximieren und in der sozialen Marktwirtschaft fair verteilen.
5Unsere Vorhaben
Unsere Vorhaben sind nach den gleichen Zuständigkeitsbereichen unterteilt, wie unsere parteiinternen Arbeitsgruppen und die Bände aus dem Buch „Machtübergabe“.
5.1Verfassung
Die aktuell geltende Verfassung ist veraltet. Als sie erdacht wurde, gab es noch kein Internet und keine Globalisierung. Die Bürger sind es heute gewohnt in sozialen Medien über Meinungen abzustimmen und vermissen das oftmals in der Politik.
Wir wollen dem Volk einen Vorschlag für eine neue Verfassung machen. Gemeinsam mit allen Bürgern wollen wir Artikel für Artikel besprechen und mehrheitsfähig formulieren. Dieser Vorschlag kann im Buch „Machtübergabe“ Band 3 „Verfassung“ eingesehen werden. Der Vorschlag ist angelehnt an die Schweizerische Bundesverfassung sowie an die des Kantons Bern und beinhaltet die Grund- und Menschenrechte, das Völkerrecht, die Gewaltenteilung und die freiheitlich demokratische Grundordnung. Der Staat wird als Bundesstaat aus Kommunen und der Nation aufgebaut mit Kontaktmöglichkeiten zur internationalen Ebene. Kommunen können Ministerien selbst verwalten und Kommunalgesetze erlassen. Die Ministerien für Justiz und Sicherheit bilden das verfassungsgemäße Gewaltmonopol und können nicht kommunal verwaltet werden. Die Ministerien für Medien und Digitales sind die vermittelnde Gewalt im Staat. Sobald ausreichend Bürger ihre Stimme für ein Quorum zur Änderung der Verfassung abgegeben haben, sind alle Bürger aufgerufen gemeinsam die betreffenden Artikel zu formulieren und abzustimmen. Sobald eine Mehrheit von mindestens 80% des Volkes dafür ist, gilt die neue Verfassung als angenommen.
Wir geben den Bürgern ein verständliches Regelwerk an die Hand, mit dem sie ihren Staat dynamisch steuern und mit anderen Staaten vereinigen können. Wir bieten den Bürgern mehr Schutz vor staatlicher Willkür durch vier geteilte Staatsgewalten, nämlich Legislative, Exekutive, Judikative und Mediative sowie das Recht die Verfassung zu ändern.
5.1.1Deutsche Besonderheiten
In Deutschland nutzen wir den Artikel 146 aus dem Grundgesetz. BRD und DDR sind mittlerweile wieder vereint und das Volk kann frei entscheiden, welchen Wortlaut die neue Verfassung haben soll. Die Artikel 1, 20 und 79 des Grundgesetzes werden nicht verletzt, sondern neu gestaltet.1 Die freiheitlich demokratische Grundordnung bleibt erhalten. Die Menschenwürde bleibt Artikel Eins. Wir erweitern Artikel 20 einerseits um die direkten und indirekten demokratischen Verfahren zur Personenwahl und Gesetzgebung. Andererseits gestalten wir einen Föderalismus aus Kommunen und der Nation, in dem Bürger per Subsidiaritätsabstimmung entscheiden können, welche Ebene wofür zuständig sein soll. Artikel 79 wird durch Artikel 146 unwirksam, weil wir nicht das Grundgesetz ändern, sondern eine Verfassung erstellen wollen. Trotzdem beachten wir den Inhalt von Artikel 79 und beschreiben, wie die Verfassung zukünftig von den Bürgern durch direkte Demokratie geändert werden kann.
5.2Staatsorganisation
Dem heutigen politischen System mangelt es an Flexibilität. Einerseits sind manche Themen so umstritten, dass Menschen massenweise demonstrieren. Andererseits gibt es Wahlen, bei denen die Wahlbeteiligung sehr niedrig ist. Welche Zuständigkeiten bei den einzelnen Wahlen zur Abstimmung stehen, ist den Wählern meist nicht bekannt.
Unsere dynamische Staatsorganisation passt sich laufend an den Wählerwillen an. Die Bürger entscheiden je nach Wahlmüdigkeit oder Entscheidungsfreude für direkte, indirekte oder repräsentative Verfahren. In direkten Verfahren bestimmen die Bürger selbst. Sie tun das durch Quoren und Abstimmungen an Wahlcomputern in Rathäusern sowie durch Ausschüsse bei denen sie real oder digital anwesend sind.
In indirekten Verfahren bestimmen gewählte Vertreter eigenmächtig. Stellvertretende Minister tun das für ihre Kommune und Minister für das ganze Land, solange kein Veto-Quorum eine direkte oder repräsentative Beteiligung erwirkt. Parteimitglieder stimmen für Bürger ab, die ihnen ihre Stimme persönlich ausgeliehen haben.
In repräsentativen Verfahren wird das Stimmrecht durch ein Beteiligungs-Quorum bis auf Widerruf an Räte ausgeliehen. In einer Kommune gibt es nur den kommunalen Parteirat, der aus Parteimitgliedern besteht, denen die Bürger ihre Stimmen ausgeliehen haben. In der Nation gibt es den Ministerrat, der aus den stellvertretenden Ministern der betroffenen Ressorts aller Kommunen besteht. Auf zwischenstaatlicher Ebene gibt es den internationalen Rat, der aus den Ministerräten aller beteiligten Staaten besteht. Ansonsten dienen Räte immer der Beratung ihres Ministeriums.
Diese drei Möglichkeiten der Beteiligung gibt es bei den Verfahren für die Personenwahl, Gesetzgebung und Regierungsentscheidungen. Egal um welches Verfahren es sich handelt, die Vorgehensweise wie gemeinsam Lösungen gefunden und Entscheidungen getroffen werden, bleibt immer gleich. Die Vorgehensweise ist eine Mischung aus den bekannten Verfahren der Parlamentsarbeit und Podiumsdiskussionen. Wir nennen sie Ausschüsse. An einem Ausschuss gibt es drei Moderatoren, je einen für das Podium, Publikum und Intranet. Experten, Verantwortliche, Gegner und Befürworter sind auf dem Podium. Sie beraten mit dem Publikum über eingereichte Lösungsvorschläge und erarbeiten Vorlagen, die den Stimmberechtigten zur Abstimmung gestellt werden. Das stimmberechtigte Publikum sind entweder kommunale, nationale oder internationale Bürger oder Ratsmitglieder. Ausschüsse werden im Staatsfernsehen übertragen und haben Profile im Ausschussverzeichnis, wo Nutzer Probleme und Vorschläge einreichen und Besucher Gruppen bilden können.
Die nötige Flexibilität schaffen Quoren ohne Zeitlimit. Sobald ausreichend Bürger ihre Stimme für ein bestimmtes Quorum abgeben, wird das entsprechende Verfahren eingeleitet, über das jeweilige Thema verhandelt und abgestimmt. Wer unzufrieden ist oder einen Verbesserungsvorschlag hat, kann sofort sein Stimmrecht nutzen.
5.2.1Ressortparteien
Das gängige Parteiensystem lässt dem Wähler nur die Wahl des geringsten Übels. Wer mehrere Vorschläge von verschiedenen Parteien gut findet, kann das nicht zum Ausdruck bringen. Man muss sich beispielsweise entscheiden für eine gute Bildung oder eine gute Umwelt. Ob der entscheidende Programmpunkt dann durch das Parlament und die Regierungsverhandlungen kommt, ist reine Glückssache.
Deshalb brauchen wir Ressortparteien. Ressorts sind Politikbereiche, die alles abdecken worum sich Staat und Regierung kümmern sollen. Konkret ist das Arbeit, Ausland, Bildung, Digitales, Familie, Finanzen, Gesundheit, Infrastruktur, Innovation, Integration, Justiz, Medien, Sicherheit, Staatsorganisation, Tauschwirtschaft, Planwirtschaft, soziale Marktwirtschaft und freie Marktwirtschaft. Für jedes Ressort gibt es eine Partei und ein Ministerium. In jeder Partei gibt es beliebig viele Parteiflügel; beispielsweise linke, rechte oder liberale. Parteiflügel bieten dem Wähler unterschiedliche Programme und Kandidaten für Ministerien in der Personenwahl, Vorschläge oder Gegenvorschläge für die Gesetzgebung oder Vorhaben der Regierung. Moralisch fragwürdige Regierungsentscheidungen werden von einer Ethikkommission behandelt, die Sorgen und Nutzen der Bürger erfasst und demokratisch abwägt. Ministerien haben ihre Zentrale in ihrer jeweiligen Hauptstadt und Außenstellen in den Rathäusern aller Kommunen. Mitarbeiter und Politiker in einem Ministerium bestimmen demokratisch miteinander einen Arbeitsplan, der die Vorgaben der Bürger bestmöglich umsetzt.
Mit Ressortparteien können Bürger über die Politik jedes einzelnen Ressorts getrennt entscheiden, welcher Lösungsansatz ihnen ab besten gefällt. Wer wahlmüde ist, kann seine Stimme auch an Mitglieder oder Vorsitzende bestimmter Parteiflügel, sogenannte Delegierte, ausleihen. Wer sich beteiligen will, kann in beliebig vielen Parteien gleichzeitig kostenlos Mitglied sein.
5.2.2Regierungen für den Einzelfall
Das aktuelle Wahlsystem schafft zu viele Mittelsmänner zwischen Wähler und Regierung. Bürger, die nur unzufrieden mit der Regierungsarbeit einiger Minister sind, können bei Wahlen nur der gesamten Regierung ihre Stimme verweigern. Einzelne Politiker können sich dadurch der Verantwortung gegenüber ihren Wählern entziehen.
Wir bieten unseren Wählern 18 ständige Regierungen und Koalitionsregierungen im Einzelfall. Es gibt 18 Ressorts mit 18 Ministerien. Jeder Minister ist gewählter Regierungschef seines Ressorts. Wenn von einem Vorhaben mehrere Ressorts betroffen sind, arbeiten die betreffenden Minister zusammen. Um dem Föderalismus und der Subsidiarität Rechnung zu tragen, gibt es in jeder Kommune je einen gewählten stellvertretenden Minister.
Damit für die Wähler immer klar bleibt, wer wofür verantwortlich ist, moderieren sogenannte Bundesmoderatoren die Zusammenarbeit mehrerer Minister. Bürger, die in ihrer Kommune andere oder eigene Lösungen umsetzen wollen, können Kommunalgesetze erlassen oder ganze Ministerien kommunal verwalten. Die Ministerien für Sicherheit und Justiz können allerdings nicht kommunal verwaltet werden.
5.2.3Flexible Dauer von Amtsperioden und Gesetzen
Das aktuelle Wahlsystem fördert kurzfristige Entscheidungen, die ihre Kosten erst langfristig entfalten. Staaten sind verschuldet, weil Politiker mit kostspieligen Wahlversprechen an die Macht gekommen sind. Wenn Bürger heute deswegen schlechter versorgt werden können, sind diese Politiker längst nicht mehr im Amt. Gesetze, die ihre Wirkung verfehlen, kann das Volk nicht abwählen.
Wir wollen die Arbeitsverträge mit Politikern und die Geltungsdauer von Gesetzen an Quoren knüpfen. Die Bürger spüren selbst am besten, wann Politiker oder Gesetze ihnen nicht gut tun. Ein Quorum wird erst erfüllt, sobald ausreichend Bürger ihre Stimme dafür abgegeben haben. Jeder Bürger hat pro Politiker oder Gesetz nur eine Stimme. Wann und ob er sie abgibt, bleibt ihm überlassen. Ein Politiker, der gute Arbeit leistet, oder ein Gesetz, das seinen Zweck ohne Schaden erfüllt, wird nie ausreichend Stimmen finden. Ist das Gegenteil der Fall, kann auch schon nach einigen Tagen eine Neuwahl oder ein Ausschuss ausgelöst werden. Im Quorumsverzeichnis erhält jedes Quorum ein Profil und je eine Gruppe für Befürworter und Gegner.
Die einzige periodische Wahl ist die jährliche Haushaltsabstimmung, in der die Gelder für das kommende Jahr verteilt sowie die Regierungsentscheidungen und Gesetze des vergangenen Jahres angenommen oder abgelehnt werden. Bürger können dadurch direkt bestimmen, wofür ihre Steuern verwendet werden. Die Rathäuser sind die ständigen Wahllokale wo jederzeit Stimmen für Quoren und während den Wahlwochen Abstimmungen abgegeben werden. Das Intranetcafé in jedem Rathaus und die Volkscomputer bieten ständigen Zugang zu staatlichen Verzeichnissen, Umfragen und Simulationen. Im Staatsverzeichnis hat jedes Ministerium ein Profil und Gruppen für seine Abteilungen und Behörden.
5.2.4Programm orientierte Personenwahl
Die Wahl von Politikern konzentriert sich stark auf die Person und ihr Erscheinungsbild. Die Qualifikationen oder Vorhaben für die Amtsführung spielen kaum eine Rolle. Die Koalitionsverhandlungen über die Auswahl von Programmpunkten oder die Vergabe von Ministerposten sind geheim. Den Wählern fällt es schwer zu entscheiden, welcher Kandidat für ein bestimmtes Amt am besten geeignet ist. So kann es passieren, dass ungeeignete Politiker in gewählten Ämtern vermeidbare Fehler machen.
Unsere Vorstellung von einer Personenwahl entspricht mehr dem Bewerbungsverfahren für einen Job. Sobald ein Politiker seinen Rücktritt erklärt, ausreichend Bürger für das Abwahl-Quorum oder Ratsmitglieder für das Misstrauensvotum gestimmt haben, wird eine Neuwahl abgehalten. Alle Parteiflügel stellen ihre Wahlprogramme zur Vorwahl. Bürger, Delegierte oder Ratsmitglieder wählen ihre liebsten Programme und Programmpunkte aus und bringen sie dadurch in eine Rangfolge mit verschiedenen Mehrheiten. Im Programm-Ausschuss werden die beliebtesten Programme und Programmpunkte in bis zu drei Programmen kombiniert oder aufgespalten. Darauf folgt der Kandidaten-Ausschuss, in dem aus allen Kandidaten der Parteiflügel maximal zwei Kandidaten pro Programm zur Stichwahl aufgestellt werden. Er ähnelt einem Casting im Game-Show-Stil, wo Aufgaben in Wettbewerben erfüllt werden. In der Sichtwahl entscheiden sich dann Bürger, Delegierte oder Ratsmitglieder für einen Politiker und ein Programm.
Bürger können alle entscheidenden Verhandlungen im Staatsfernsehen verfolgen und interaktiv daran teilnehmen. Sie schlüpfen damit in die Rolle des Arbeitgebers für Kandidaten, die sich um ein politisches Amt bewerben. Sollten die Programmpunkte nicht wie vereinbart erfüllt werden, folgt die Entlassung.
5.2.5Lösungsorientierte Gesetzgebung
Die aktuelle Gesetzgebung führt oft am Volkswillen vorbei. Teilweise schaffen Gesetze sogar neue Probleme. Die Texte für Gesetzesvorlagen entstehen meist unter Ausschluss der Öffentlichkeit und berücksichtigen nicht alle Interessengruppen gleichberechtigt. Durch Lobbyismus kann Geld entscheidend sein, mit welchen Regeln die Bürger leben müssen.
Unser Gesetzgebungsverfahren ähnelt mehr der Lösungsfindung während einer Podiumsdiskussion. Im Gesetzgebungsverzeichnis erhalten Probleme und Vorschläge ein Profil und Parteimitglieder oder Interessenvertreter können Gruppen bilden. Bei uns können Bürger, stellvertretende Minister aus den Kommunen oder Minister die Gesetzesinitiativen einbringen und Gegenvorschläge dazu machen. Im Petitionsverzeichnis können Petitionen in Profilen erstellt und in Gruppen für Befürworter oder Gegner Stimmen gesammelt werden. Für eine Bürgerinitiative muss ein Initiativ-Quorum oder ein Aufhebungs-Quorum eines bestehenden Gesetzes erfüllt werden. Initiativen oder Gegenvorschläge können als Entwurf oder Vorlage eingebracht werden. Vorlagen werden direkt zur Abstimmung gestellt. Entwürfe werden erst im Ausschuss-Verfahren von den Bürgern, dem zuständigen Ministerium oder Rat in Vorlagen verwandelt. Bürger, Delegierte oder Ratsmitglieder stimmen über eine Vorlage und gegebenenfalls auch gleichzeitig über die Gegenvorlage ab. Über dringende Gesetze wird sofort nach dem Ausschuss abgestimmt. Über alle anderen Gesetze wird auf der jährlichen Haushaltsabstimmung abgestimmt. Umstrittene Gesetze werden auf Ausschüssen zu Vorlagen. Vorläufige Gesetze können eine Probezeit bekommen. Lobbyisten müssen sich im Lobbyverzeichnis registrieren und auf den Podien der Ausschüsse ihre Interessen vertreten. Kontakte zwischen Lobbyisten und Politikern werden im Staatsfernsehen übertragen. Verfassungsänderungen müssen immer im direkten Verfahren von den Bürgern durchgeführt werden und es herrscht Wahlpflicht bei der Verfassungsabstimmung.
Diese Art der Gesetzgebung ist schneller und berücksichtigt mehr Interessen der Bürger. Vor allem umstrittene Gesetze können damit mehrheitsfähig gemacht werden. Wer Kritik übt, sich aber nicht beteiligt, ist selbst Schuld. Wer sich beteiligt entwickelt Stolz auf die geschaffene Regel. Wenn das viele Bürger regelmäßig tun, entwickelt sich ein Verfassungspatriotismus, der unabhängig von Landesgrenzen und Kulturen Bestand hat. Wir erhoffen uns davon eine bessere Völkerverständigung.
5.2.6Schlanker Föderalismus
In der Vergangenheit vereinigten sich Stadtstaaten zu Bundes- und Zentralstaaten. Dabei sind viele Ebenen mit regionalen und überregionalen Parlamenten geblieben. Diese Vielzahl an Zuständigkeitsbereichen verwirrt die Bürger und kostet unnötig viel Steuergeld.
Unser Föderalismus kennt nur die Kommune und die Nation. In einer Kommune leben mindestens 5000 Bürger. Sie wählen 18 stellvertretende Minister, die die Politik ihres jeweiligen Ressorts vor Ort in die Tat umsetzen. Jede Kommune kann sich selbst verwalten oder mit anderen Kommunen zusammenschließen, beispielsweise zu einem Bundesland. In der Selbstverwaltung werden stellvertretende Minister zu kommunalen Ministern für ihr Ressort und kommunale Gegenvorschläge für nationale Gesetze werden zu Kommunalgesetzen. Besonders abgrenzungsfreudige Kommunen können ein Kulturschutzgebiet gründen. Alle Kommunen bilden gemeinsam die Nation. Die Nation kann sich selbst verwalten oder mit anderen Nationen zusammenschließen, beispielsweise in den Vereinten Nationen. Welche politische Ebene für ein Ressort, eine Behörde oder ein Gesetz zuständig sein soll, entscheiden die Bürger in einer sogenannten Subsidiaritätsabstimmung. Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Aufgaben immer von demjenigen erledigt werden, der dafür am besten geeignet ist. Einzige Bedingungen sind, dass die Ressorts Sicherheit und Justiz nur national verwaltet werden und die Verfassung immer überall im Land gilt. Damit Bürger sich untereinander besser vernetzen können, gibt es das Personenverzeichnis, wo jeder Bürger ein Profil erhält und Interessengruppen oder Freundeskreise gründen oder beitreten kann.
Bürger erkennen selbst am besten, welche politischen Vorhaben besser regional, landesweit, kontinental oder weltweit erledigt werden sollten. Sie können frei entscheiden in welchen Bereichen sie sich abgrenzen oder öffnen wollen.
5.2.7Friedliche Staatssicherheit
Heute können Fehlentscheidungen, Korruption, Untätigkeiten, Gesetzesverstöße oder Wortbrüche eines Politikers die Staatssicherheit gefährden. Die Immunität der Politiker ermöglicht verantwortungsloses Handeln. Wer staatliche Straftaten beobachtet oder davon betroffen ist, kann sich kaum wehren. Untersuchungsausschüsse tagen geheim und Politiker richten darin über Politiker.
Unsere Form von Staatssicherheit gibt dem Bürger Mitverantwortung. Sie können anonym Missstände in einem digitalen Portal melden. Die Polizei, Staatsanwaltschaft und das Überwachungsfernsehen prüfen die Vorwürfe und Anzeigen von Bürgern. Wer Korruption oder Bestechung aufdeckt, erhält 10% der Schadenssumme. Erhärten sich die Vorwürfe, wird ein Untersuchungsausschuss abgehalten. Er ist vergleichbar mit einer öffentlichen Gerichtsverhandlung und einer Podiumsdiskussion zur Lösungsfindung, wie ähnliches zukünftig vermieden wird. Politiker übernehmen Amtshaftung und bei Gesetzesverstößen auch persönliche strafrechtliche Haftung. Immunität, also Straffreiheit, gilt für alle Äußerungen und Handlungen, die Bürger und Politiker für ein Gesetzgebungsverfahren tätigen, die vor dessen Inkrafttreten noch unter Strafe stehen. Mit der sogenannten Volksermächtigung können die Bürger die Kontrolle über ein Ministerium übernehmen, bis sie neue Minister und Mitarbeiter gefunden haben. Bei anhaltenden Protesten werden Ausschüsse abgehalten, um Lösungen für Mehrheiten und Minderheiten zu finden.
Im sogenannten Ausnahmezustand gibt es kein geeignetes Gesetz, aber dringenden Handlungsbedarf. Alle Minister entscheiden dann gemeinsam unverzüglich mit einer Mehrheit von mindestens 55% oder innerhalb von einer Woche im repräsentativen Verfahren. Bei Krieg wählen die Bürger den Militärchef und entscheiden über die Kriegsführung in Ausschüssen. Im Bürgerkrieg werden Ausschüsse auf öffentlichen Plätzen abgehalten und Zonen für Duelle, Schlägereien und Schlichtungszellen eingerichtet. Eine gewaltsame Revolte wird von der Polizei aufgelöst und in einem Ausschuss aufgearbeitet. Inhaftierte Aufständische werden zugeschaltet und berichten ihre Beweggründe. Bei einem nationalen Putsch oder Staatsstreich werden alle Ministerien kommunal verwaltet. Bürger organisieren sich in Bürgerwehren, um sich gegen Putschisten zu verteidigen oder selbige zu entwaffnen und zu verhaften.
Bürger haben damit Gewissheit, wie ihr Staat in Notsituationen reagiert und selbst die Möglichkeit Teil der Auflösung der Notsituation zu sein. Je nach Stärke des Versagens der amtierenden Politiker, werden Gegenmaßnahmen getroffen, die die freiheitlich demokratische Ordnung wiederherstellen.
5.2.8Sicherer Umstieg auf das neue System
Regierungswechsel sind oft von starken Umbrüchen geprägt, die die Anhänger der Wahlverlierer unglücklich machen. Undemokratische Machtübernahmen hinterlassen meist Chaos oder Gewalt. Bürger haben oft Angst vor einem Systemwechsel, weil sie nicht wissen, was sie erwartet und danach schlechter dastehen könnten als zuvor.
Wir verachten alle gewaltsamen Bestrebungen zur Machtübernahme, verweigern jede Teilnahme daran und versuchen Täter von einer friedlichen Machtübergabe zu überzeugen. Wir streben einen Regierungswechsel an, der an die herrschenden Vorgaben angepasst ist. Unser System der dynamischen Staatsorganisation kann sich flexibel an gängige politische Systeme anpassen und sie schrittweise verändern. Die Veränderung passiert in Abstimmung mit der Bevölkerung. Sie bestimmt über die Geschwindigkeit und Art der Maßnahmen. Beispielsweise würden repräsentative Demokratien wie die USA oder Deutschland die repräsentativen Verfahren für Personenwahlen, Gesetzgebung und Regierungsentscheidungen auswählen. Autokratien wie China könnten die indirekten Verfahren wählen, allerdings ohne Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung. Entscheidend ist, dass die politischen Verfahren damit weltweit angeglichen werden. Zwischenstaatliche Zusammenarbeit und Vereinigung ist dann leichter möglich.
Bürger können genau nachlesen, welche Vorhaben geplant sind. Um die Harmonie in der Bevölkerung nicht zu gefährden, bestimmen die Bürger wann welche Vorhaben umgesetzt werden und wie die nötigen Anpassungen auf ihr Umfeld aussehen sollen.
5.3Digitales
Die digitale Datensicherheit ist mangelhaft. Cyberangriffe gefährden zunehmend die persönlichen Daten und die Wirtschaftskraft. Die staatliche Verwaltung passiert vorwiegend noch mit Papier oder der händischen Eingabe von digitalen Daten. Für Bürger wird das Internet zu einem rechtsfreien Raum, der eher für Gefahren anstatt Chancen bei der Digitalisierung sorgt.
Wir wollen Digitalgesetze, die Verursacher von Daten zu deren Eigentümern machen und Nutzer verpflichten die Eigentümer vor der Nutzung ihrer Daten um Erlaubnis zu fragen. Der Zugang zu veröffentlichten Meinungen und Informationen soll frei sein, Urheber können Gebühren für ihre Werke verlangen und persönliche Daten sollen vor unberechtigtem Zugriff geschützt sein. Digitale Kriminalität soll von Digitalabteilungen der Polizei und des Militärs ermittelt und bekämpft werden. Alle staatlich genutzte Software soll quelloffen (Open Source) sein.
Unsere Digitalpolitik sorgt für eine Digitalisierung der Verwaltung, Statistik und Wirtschaft. Das Digitalministerium übernimmt für alle anderen Ministerien die Beschaffung und Wartung von deren Hardware und Software sowie die Sicherung und statistische Aufbereitung aller Daten. Für Bürger und Unternehmen betreibt es ein Intranet samt Verzeichnissen zur Kommunikation miteinander und den Ministerien. Alle Ministerien legen passende Verzeichnisse mit Profilen und Gruppen an, um dort Beiträge, Kommentare und Abstimmungen zu erstellen und zu bewerten. Das Intranet simuliert laufend die Realität im Land, indem alle öffentlich und staatlich zugänglichen Daten und Quellcodes zur Darstellung der Browser-Oberfläche genutzt werden. Alle Bürger sind Avatare, die virtuelle Welt entspricht dem dreidimensionalen Satellitenbild des Landes und Innenräume können mit einer 360 Grad 3D Kamera virtualisiert werden. Ein Algorithmus kann auf den gesamten Datensatz des Intranet zugreifen, um die Erfolgsaussichten von Vorhaben zu simulieren, die Nutzer eingegeben haben, beispielsweise Geschäftsideen oder Gesetzesvorlagen.
Das Digitalministerium führt ein Unternehmen, das Leitungen, Sender, Computer, Betriebssysteme, Programme und Spiele produziert, die nur im Intranet verwendet werden können. In jedem Rathaus gibt es ein Intranetcafé zum Vertrieb dieser Produkte, zur Nutzung von sensiblen Daten sowie speziellen Computern für Wahlen und Abstimmungen. Im Feedbackverzeichnis gibt es Profile für Hard- und Software und wer den Quellcode modifizieren will, kann entsprechenden Gruppen beitreten. Den sogenannten Volkscomputer bekommen Bürger zum 10. Geburtstag geschenkt und können damit überall im Land die Angebote des Intranets nutzen. Er kann nur mit dem Ausweis des Inhabers betrieben werden und speichert alle Daten des Inhabers. Im Zugriffsverzeichnis wird jeder Zugriff auf diesen Datenträger protokolliert und kann vom Inhaber für bestimmte Personengruppen zugelassen, verweigert, oder hinterfragt werden. Nutzer können über das Intranet Programme und Spiele nutzen. Die Volkscomputer dienen als dezentrale Speicherorte. Server des Digitalministeriums dienen zur zentralen Datensicherung und Rechenleistung. Auf sie wird über das Intranet zugegriffen. Hochleistungsrechner werden vom Digitalministerium betrieben und als Heizkörper und Warmwasserbereiter für Gebäude genutzt. Bürger können durch Computerprogramme leichter Verhandlungen führen, Antworten finden, Dinge tauschen oder Missstände melden. Durch Computerspiele können sie verschiedene Lebenswege von sich simulieren, ihre gezahlten Steuern verteilen, Vorschläge für Gesetze oder Wahlprogramme gemeinsam mit anderen Nutzern erarbeiten, sich psychisch therapieren lassen, eine zweite Erde suchen oder alle Bildungsabschlüsse als Missionen durchspielen. Alle Computerspiele haben einen direkten Nutzen für die reale Welt, weil sie auf die Datensätze in Echtzeit zugreifen.
Bürger haben die Möglichkeit ihr Feedback digital an die betreffenden Politiker weiterzuleiten. Mit ihrem Volkscomputer können sie sich an öffentlichen Regierungsverhandlungen im Intranet und Staatsfernsehen direkt beteiligen. Unternehmen können ihre Verwaltung digitalisieren und dazu das Intranet samt passender Programme nutzen. Sie sparen damit Kosten für eine Wirtschafts- und Steuerprüfung und übermitteln gleichzeitig ihre Daten zur statistischen Erfassung und Simulation. Unternehmensgründer haben bereits zuvor einen Überblick über Kosten und Kunden. Erfolgreiche Unternehmer und Arbeitsweisen können ausfindig gemacht und vermarktet werden. Eine notarielle Beglaubigung entfällt im Intranet.
5.4Medien
Die Pressefreiheit wird missbraucht, um gezielt Informationen wegzulassen oder bestimmte Personengruppen an den Pranger zu stellen. Medienunternehmen haben durchaus parteiische Grundhaltungen, legen diese aber nicht offen. Staatliche Medien werden allzu oft von der aktuellen Regierung gesteuert, in ihrem Sinne zu berichten. Das Volk kann keinen Einfluss nehmen, bezahlt aber diese manipulative Berichterstattung.
Unsere Medienpolitik ermöglicht eine freie Presse und demokratisch kontrollierte staatliche Rundfunksender. Die freien Journalisten und Medienunternehmen dürfen alles berichten, außer Lügen, und müssen ihre parteipolitische Haltung offenlegen. Der staatliche Rundfunk besteht aus Radio, Fernsehen und Intranetseiten samt Medienverzeichnis für Sendungen und Sender. Über das Intranet können sich Bürger mit ihrem Volkscomputer digital an den Sendungen beteiligen und im Formatverzeichnis TV-Formate bewerten oder entwickeln. In Shows oder nach Filmen können sie abstimmen und kommentieren. Intendanten und Moderatoren werden demokratisch gewählt. Im Radio werden die Inhalte der Fernsehsender in Nachrichten, Gesprächskreise, Hörspiele, Kommentare von oder Interviews mit Betroffenen und Verantwortlichen übersetzt.
Das Regierungsfernsehen berichtet über die Regierung, Wahl und Gesetzgebung. Es hat Studios in allen 18 Hauptstädten der Ministerien für Ratssitzungen und Treffen von Politikern mit Lobbyisten. In seinem Fuhrpark hat es mobile Studios für Demonstrationen oder Ausschüsse auf Marktplätzen, sogenannte Volkskraftwagen. Wahlprogramme und Gesetze werden als Spielfilm gezeigt, Serien veranschaulichen langanhaltende Nachrichtenthemen und Ausschüsse werden als Show verfilmt.
Das Lokalfernsehen entspricht dem Regierungsfernsehen, wird aber nur von den Bürgern betrieben und hat Regionalsender in den Kommunen.
Im Nachrichtenfernsehen werden laufend aktuelle Beiträge über Politik, Wirtschaft, Kultur und Kriminalität gezeigt. Täglich, wöchentlich, monatlich und jährlich gibt es Zusammenfassungen.
Das Parteifernsehen präsentiert die Arbeit der Parteien und Ministerien. Dokumentarfilme zeigen die Arbeitsabläufe, wie und wo die Ministerien und Parteien die für sie geltenden Gesetze umsetzen. Verfassung, Partei- und Regierungsprogramme werden als Spielfilm gezeigt. Je nach Ministerium wird ein passendes Genre verwendet, beispielsweise Krimis für die Ministerien Sicherheit und Justiz. Shows verfilmen die Einführung neuer Minister, Gewissensbisse von Politikern und spezielle Formate für jedes Ministerium. Beispielsweise präsentiert das Innovationsministerium neue aussichtsreiche Patente und sucht in der Show Geldgeber, Mitarbeiter und Kunden. Das Medienministerium veranstaltet eine interaktive Spielfilm-Show, in der die Bürger über Inhalt, Besetzung und Machart des Films bestimmen. Diese Show können Bürger per Quorum für Spielfilme über Gesetze oder Programme anordnen, die zu einseitig dargestellt wurden.
Im landesweiten Bürgerfernsehen produzieren die Bürger eigenständig jene Filme, die in Abstimmungen auf der Intranetseite eine Mehrheit bei den Nutzern gefunden haben. Dabei können die Produktionswerkzeuge aller anderen staatlichen Sender verwendet werden.
Die Arbeit von Politikern und Ministerien wird vom Überwachungsfernsehen unangekündigt oder verdeckt gefilmt und ungeschnitten gezeigt. Die Kontrollteams bestehen aus Polizisten, Staatsanwälten, Prüfern der Unternehmensprüfbehörde, Kameraleuten, Reportern und Journalisten der freien Presse. Nachrichten fassen das Tagwerk zusammen, Dokumentarfilme zeigen Kontrollen, biografische Spielfilme das Leben von Zielpersonen. In Shows werden Verstöße aufgearbeitet oder Untersuchungsausschüsse verfilmt.
Das Bildungsfernsehen verfilmt zusammen mit Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen alle Lehrpläne. Prüfungsämter teilen die Drehbücher auf verschiedene Einrichtungen auf und Prüflinge verfilmen ihr Wissen als Leistungsnachweis. Filmteams des Senders sind mit Wohnmobilen samt Ausrüstung unterwegs zu den Drehorten. Nachrichten melden neueste Forschungsergebnisse, Dokumentarfilme veranschaulichen Lehrpläne und Spielfilme Lehrbücher. Eine Videoenzyklopädie verknüpft einzelne Ausschnitte als Antworten auf bestimmte Fragen. In Shows werden die besten Unterrichtsmethoden, Präsentationen und Verfilmungen präsentiert.
Das Jugendfernsehen produziert seine Inhalte in Zusammenarbeit mit freiwilligen Jugendlichen. Die Zielgruppe ist zwischen 6 und 18 Jahren alt. Im Intranet können Zuschauer über das Programm abstimmen. In den Nachrichten werden gute Neuigkeiten und eine verständliche Zusammenfassung der Tagesnachrichten vermeldet. Lernvideos ersetzen die Werbepausen. Dokumentarfilme zeigen die möglichen Entwicklungen in der Pubertät. Spielfilme verfilmen Tugenden und Märchen. Grundschulen zeigen ihre beliebtesten Trickfilme. In Shows wird die demokratische Mitbestimmung geübt, Fragen von Eltern und Kindern beantwortet und Partner für Alleinstehende gesucht.
Bürger erhalten damit Zugang zu Information, Mitbestimmung, Kontrolle und Bildung. Durch mobile Studios und die Volkscomputer wird direkte Demokratie von zu Hause aus möglich. Politik bekommt einen unterhaltenden Charakter, wodurch der Zugang auch jüngeren oder ungebildeteren Bevölkerungsschichten erleichtert wird.
5.5Arbeit
In der heutigen neoliberalen globalen Marktwirtschaft wird die Sicherheit der Bürger für die Freiheit des Welthandels geopfert. Betroffen davon sind die Löhne, Arbeitsplätze und -bedingungen sowie der Schutz von Unbeteiligten und der Umwelt. Allzu oft müssen Bürger und Natur die langfristigen Kosten der Verschmutzung tragen, während Unternehmer und Aktionäre die Gewinne einbehalten. Unternehmer und Arbeiter leiden zunehmend unter bürokratischen Auflagen, die sie von ihrer eigentlichen Arbeit abhalten. Staatsbedienstete folgen dem hierarchischen Dienstweg, können nur schwer Verbesserungsvorschläge äußern und werden selten nach Leistung bezahlt. Im Arbeitsmarkt können sich Bewerber und Arbeitgeber nur schwer finden, weil es keinen Überblick über alle offenen Stellen und suchenden Arbeitskräfte gibt. Unterwürfige und unmündige Arbeitskräfte werden bevorzugt, obwohl viele unter diesen Arbeitsbedingungen leiden.
Unsere Wirtschaftspolitik ermöglicht jedem Kunden, Unternehmer und Arbeiter selbst die Wahl zwischen Freiheit und Sicherheit zu treffen. Vier Wirtschaftsformen sorgen für das nötige Angebot. Minimalismus bietet die Tauschwirtschaft, Kommunismus die Planwirtschaft, Sozialismus die soziale Marktwirtschaft und Kapitalismus findet man in der freien Marktwirtschaft. Das Arbeitsministerium gewährleistet die Freizügigkeit von Geld, Waren, Dienstleistungen, Personen, Versicherungen und Unternehmen zwischen allen Wirtschaftsformen. Personen können sich aussuchen, wo sie Produkte kaufen, arbeiten, mieten oder Geld anlegen. Geld kann über die Volksbank transferiert und in die entsprechende Währung der Wirtschaftsform getauscht werden. Versicherungen können über die Bürgerversicherung des Arbeitsministeriums übertragen werden. Unternehmen legen in ihrem Profil im Arbeitsverzeichnis fest, in welcher Wirtschaftsform sie aktiv sein wollen und müssen die dortigen Regeln einhalten. Das Arbeitsministerium sorgt für einen Ausgleich zwischen den Wirtschaftsformen, sodass keine der anderen zur Last fällt. Gegebenenfalls werden Wechselsteuern oder Ausgleichszahlungen fällig.
Unsere Arbeitspolitik bietet allen Bürgern eine Ausbildung, die mit praktischer Arbeit und Forschung verbunden ist. Jeder soll seine Berufung finden können. Alle offenen Stellen und derzeitigen Auszubildenden werden im Arbeitsverzeichnis erfasst und vom Arbeitsamt vermittelt. Arbeitssuchende erhalten Weiterbildungsmaßnahmen oder können in der Planwirtschaft leben. Für alternde oder arbeitsunfähige Arbeitskräfte werden Übernahmeabkommen zwischen Unternehmen vereinbart. Das Arbeitsverzeichnis bündelt alle Arbeitskräfte, Unternehmen und Kunden auf einer Intranetseite. Um ein Unternehmen zu gründen, muss nur dort ein Profil erstellt werden. Jedes Profil verfügt automatisch über ein Unternehmenskonto bei der Volksbank, Programme für eine automatisierte Verwaltung und einen Webshop. Um einen Arbeitsplatz zu finden, muss man sein Profil aus dem Personenverzeichnis und Bildungsverzeichnis importieren. Bewerbungsunterlagen können automatisch erstellt und an alle passenden Stellen im angegebenen Umkreis versendet werden. Mit dem Berufswegplaner kann langfristig nach Bewerbern und Stellen gesucht werden. Unternehmer, Kunden und Kollegen können sich in Gruppen zusammenschließen. Bürger können sich Innovationen oder Angebote an bestimmten Standorten wünschen und so eine entsprechende Unternehmensgründung begünstigen.
Unsere Unternehmenspolitik regelt für alle Wirtschaftsformen, dass mindestens ein Tag in der Woche arbeitsfrei ist, Preise von Produkten deren Entsorgungskosten enthalten, Produktionsweisen Mensch und Umwelt nicht schaden und die Beseitigung von Schäden durch die Verursacher bezahlt wird. Verkäufe von Schlüsselindustrien ins Ausland werden verhindert. Das Arbeitsministerium kann zahlungsunfähige Unternehmen verstaatlichen, den Mitarbeitern übereignen, in die soziale Marktwirtschaft verkaufen oder Einzelteile vermieten oder versteigern. Das Kartellamt prüft den fairen Wettbewerb in Marktwirtschaften und die demokratische Verteilung in den anderen Wirtschaftsformen. Preisabsprachen, Informationsungleichheiten zwischen Kunden und Verkäufern sowie die Kostenabwälzung auf die Allgemeinheit werden vom Kartellamt geregelt und geahndet. Die Prüfer der Unternehmensprüfbehörde spüren Verstöße auf und melden sie dem Kartellamt.
Der Arbeitnehmerschutz regelt, dass für gefährliche Arbeitsweisen ein Führerschein und regelmäßige Prüfungen zu machen sind. Arbeitsverträge müssen schriftlich vereinbart werden und mindestens 10 Stunden Pause nach 12 Stunden Arbeit ermöglichen. Kollegen dürfen Partnerschaften eingehen und sich eine Arbeitsstelle teilen. Mindestens 2 Stunden pro Monat soll Spaß bei der Arbeit möglich sein. Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und -gebern können durch einen Betriebsrat, Gewerkschaften, Tarifverträge und Arbeitgeberverbände oder vor dem Arbeitsgericht beigelegt werden. Eine demokratische Unternehmensführung ist nur in der sozialen Marktwirtschaft und Planwirtschaft verpflichtend. Wenn es Erfolgszahlungen (Boni) gibt, muss es auch Rückzahlungen bei Misserfolg geben. Leiharbeiter arbeiten sich häufig in neue Teams ein und erhalten daher 10% mehr Lohn. Gastarbeiter dürfen sich nur aus dem Ausland bewerben und müssen das Land wieder verlassen, sobald ihr Arbeitsvertrag endet oder die Vollbeschäftigung in Gefahr ist. Eingebürgerten Gastarbeitern kann eine unbefristete Stelle angeboten werden.
Unsere Verwaltungspolitik strafft die Betriebsabläufe und bündelt betriebliche Abläufe beim passenden Ministerium. Das Verwaltungsamt verwaltet alle staatlichen Gebäude, deren Ausstattungen und von allen Staatsbediensteten deren Bezahlung, Dienstzeit und -ort. Das Beschaffungsamt sorgt für den Einkauf oder die staatliche Produktion von Waren und Dienstleistungen für alle Ministerien. Das Arbeitsministerium bestimmt das Dienstrecht für staatliche Betriebe. Sie sollen maximal 10% Gewinn erwirtschaften und gemeinsam demokratisch ihre Vorgesetzten wählen und einen Arbeitsplan bestimmen.
Bürger können ihre Vorlieben und Talente leicht als Mitarbeiter einbringen und als Unternehmer verwirklichen. Für jede Lebensweise finden sie eine passende Wirtschaftsform und werden von Mindeststandards geschützt. Der Staatsapparat arbeitet günstiger und schneller.
5.5.1Gerechtes Rentensystem
Das heutige Rentensystem benachteiligt kommende Generationen. Viele Rentenkassen nutzen die laufenden Einzahlungen, um Renten auszuzahlen, obwohl es zukünftig weniger Einzahler und mehr Rentner gibt. Oft werden Rentenkassen mit Steuermitteln bezuschusst, um Altersarmut zu verhindern oder Wahlgeschenke zu machen. In Zukunft reichen die Renten dann nicht mehr aus und die Lebenserwartung sinkt, weil verarmte Menschen früher sterben.
Unser Rentensystem bietet eine Grundsicherung für alle einheimischen Staatsbürger und Rentenmodelle in jeder Wirtschaftsform. Die Grundsicherung ist ein Leben in der Planwirtschaft mit altersgerechten Arbeitsplätzen in der Grundversorgung. Dort wird bis zum Tod gearbeitet und junge Rentner pflegen ältere. Das Ministerium für soziale Marktwirtschaft bietet eine Rentenversicherung mit hohen oder niedrigen Prämien. Wer hohe Prämien gezahlt hat, geht im Rentenalter mit einem Kreuzfahrtschiff bis zum Tod auf Weltreise. Wer niedrige Prämien gezahlt hat, lebt in genossenschaftlichen Wohngemeinschaften von Senioren, die Pfleger mietfrei dort wohnen lassen und sich eine professionelle Pflegekraft teilen. In der Tauschwirtschaft müssen Vereinbarungen mit der Dorfgemeinschaft getroffen oder Ersparnisse aufgewendet werden. In der freien Marktwirtschaft gibt es Rentenversicherungen mit Vertragsfreiheit.
Die Ministerien für Arbeit, Gesundheit und Finanzen ermitteln ein Renteneintrittsalter auf Basis der aktuellen Lebenserwartung und Arbeitsmarktsituation. Sie stellen es dem Volk zur Abstimmung. Wer länger arbeitet, erhöht damit die Auszahlungen. Rentenkonten können über die Bürgerversicherung zwischen den Wirtschaftsformen übertragen werden. Restbeträge werden nach dem Tod eines Rentners auf das Generationenkonto der Familie eingezahlt. Zinszahlungen aus diesem Konto können als Zuschuss zur Rente von Familienangehörigen ausgezahlt werden.
Bürger können dadurch selbst bestimmen, wie ihr Lebensabend aussehen soll. Sie müssen sich keine Sorgen machen im Alter ohne Wohnung, Nahrung oder Pflege zu sein.
5.5.2Wirksamer Verbraucherschutz
Derzeit wissen Verbraucher nur unzureichend Bescheid über die Qualität, Arbeitsstandards oder Umweltverträglichkeit von Waren und Dienstleistungen. Produkte gehen schnell kaputt und sind schwer zu reparieren. Unternehmen erhöhen ihren Umsatz durch minderwertige Produkte.
Unser Verbraucherschutz testet Produkte und informiert, vernetzt und vertritt die Verbraucher, gegebenenfalls vor Gericht. Im Verbraucherverzeichnis können sich Verbraucher selbst oder gegenseitig helfen, indem sie auf Profilen Produkte und deren Mängel beschreiben und bewerten. Sie können sich in Gruppen zusammenschließen, um in einem Schlichtungs- oder Gerichtsverfahren eine Einigung mit den Herstellern zu erzielen. Massenhaft als mangelhaft beschriebene Produkte werden von der Unternehmensprüfbehörde geprüft.
Zur Verbraucherinformation gibt es Gütesiegel für die Einhaltung bestimmter Standards, beispielsweise eine Lebensmittelampel für gesunde Ernährung oder eine Umweltampel für die Verwertbarkeit von Produkten sowie deren Produktionsstandards und Haftung der Unternehmen. Preise müssen in den verfügbaren Währungen und pro Maßeinheit angezeigt werden, beispielsweise pro Kilogramm.
Bürger erhalten damit einen einfachen Überblick und können selbst entscheiden, welche Bedingungen für ihren Kauf entscheidend sind. Wer geschädigt wurde, findet leicht Gleichgesinnte und Reparaturempfehlungen. Vor einem Kauf können Erfahrungsberichte und Bewertungen anderer Verbraucher eingesehen werden.
5.5.3Risikoarme Finanzwirtschaft
In der heutigen Finanzwirtschaft wird Geld weltweit umverteilt hin zu den gut beratenen reichen Anlegern. Schlecht informierte arme Anleger, Angestellte, Kunden und Mieter bei Aktiengesellschaften sammeln das Geld in der Realwirtschaft ein. Über Währungen, Anleihen, Aktien, Zinsen und Dividenden gelangt es in den Finanzmarkt und meist außer Landes. Das abfließende Geld kann die Kaufkraft im Inland nicht mehr stärken, weil es nicht dort ausgegeben wird. Die Finanzaufsicht kann nicht über Landesgrenzen hinweg ermitteln und eine internationale Regulierung, Behörde oder Rechtsprechung gibt es nicht. So werden weniger Reiche reicher und mehr Arme ärmer.
Unsere Finanzwirtschaft schützt die Bürger vor Kaufkraftverlust, weil nur in der freien Marktwirtschaft der Börsenhandel mit dem Ausland möglich ist. Die anderen Ministerien für Wirtschaft, Finanzen und Innovation schaffen einen nationalen Finanzmarkt. Mitarbeiter bei Aktiengesellschaften erhalten ein Mitbestimmungsrecht auf der Hauptversammlung und Gewerkschaften kaufen Aktien von Unternehmen ihrer Branche.
Unsere Finanzaufsicht wacht über die Banken, Versicherungen und Börsen im Land. Sie prüft die Konten und Quellcodes der Transaktionsprogramme sowie die Risikostreuung der Anlageklassen. Sie schließt zahlungsunfähige Geldinstitute, sichert bestehende Vermögen und bringt Verantwortliche vor Gericht. Der Restwert wird an die Kunden gleich verteilt. Die Zahlung staatlicher Gelder ist unzulässig. In der sozialen Marktwirtschaft entschädigt die Ausfallversicherung alle Anleger komplett. Eine staatliche Ratingagentur darf auf alle Unternehmensdaten zugreifen, die der Staat gesammelt hat. Sie prüft die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen, die am Finanzmarkt teilnehmen und vergibt Noten. Eine Börsenaufsicht genehmigt die Teilnahme an der Volks- und Ideenbörse sowie an freien Börsen im Land, wenn Unternehmen und Anleger alle dort geltenden Regeln einhalten. Marktmanipulationen und Kartelle werden gesucht, geprüft, aufgelöst und vor Gericht gebracht. Unternehmen sind reif für die Börse, wenn sie nicht verschuldet sind und ihre Inhaber namentlich nennen können. Der Arbeitsminister kann Aktienkäufe von Ausländern verhindern, wenn sie dadurch die Mehrheit halten würden. Aktienkurse werden erstens im Wert des Unternehmens geteilt durch die Anzahl an ausgegebenen Aktien angegeben, zweitens in der Preisentwicklung der letzten drei Verkäufe und drittens mit dem letzten Verkaufspreis. Aktiengesellschaften können zwischen der sozialen und freien Marktwirtschaft sowie zwischen der Volksbörse und freien Börsen wechseln.
Bürger können sich bei der Finanzaufsicht über Probleme mit Geldinstituten beschweren. Banken und Versicherungen müssen Reserven anlegen, die ihre Anleger bei Zahlungsunfähigkeit mindestens erhalten. Damit sinkt für Bürger das Risiko angelegtes Geld zu verlieren. Sie sind durch die demokratisch kontrollierten Unternehmensprüfungen besser informiert. Der getrennte inländische und ausländische Finanzmarkt sichert die Bevölkerung vor Kaufkraftverlust.
5.5.4Umweltfreundliche Landwirtschaft
Die derzeitige Landwirtschaft schadet der Umwelt mit Pestiziden, Dünger, brach liegendem Boden sowie dem Verbrauch von Wasser und Waldfläche. Trinkwasser wird dadurch verunreinigt oder knapp und weniger CO2 im Boden gespeichert. Wetterextreme nehmen zu und langfristig gerät die Versorgung mit Lebensmitteln in Gefahr. Mit staatlichen Fördermitteln für Landwirte werden diese Zustände begünstigt. Eine gesunde Ernährung ist für viele Menschen trotzdem zu teuer.
Unsere Landwirtschaft kann für mehr, gesunde und günstige Lebensmittel sorgen und gleichzeitig den Umweltschutz stärken. Samenbanken und Baupläne machen die Technologien frei verfügbar. Die Produktion wird im Freiland mit Permakultur betrieben und in Gebäuden mit Agrarindustrie. Mit der Permakultur wird an jedem Ort ein stabiles Ökosystem aus nützlichen und essbaren Pflanzen und Tieren angesiedelt. Bäume, Hügel, Flussläufe und Teiche werden gezielt angelegt, um den meist mehrjährigen Pflanzen ausreichend Wärme, Licht oder Feuchtigkeit zu bieten. Pflanzen und Tiere versorgen sich gegenseitig mit Dünger und beseitigen Schädlinge. Der Boden speichert Nährstoffe, Wasser und CO2. Die Ernte und den Zuschnitt erledigen zunehmend Ernteroboter. Auch auf staatlichen Grünflächen werden nützliche und essbare Pflanzen gepflanzt. Mit der Agrarindustrie können in jedem Gebäude Nahrungsmittel gezüchtet werden. Algenbatterien, Fischzuchttanks sowie bepflanzte, beleuchtete, bewässerte und belüftete Hochregale versorgen sich über einen Wasser- und Nahrungskreislauf zwischen Pflanzen und Fischen gegenseitig. Der nötige Strom wird am Gebäude mit Solar-, Windkraft- und Wasserkraftanlagen erzeugt. Jeder kann zudem in seinem Garten, Balkon oder Zimmer Lebensmittel für sich erzeugen. Überschüsse von Bürgern und Unternehmen, Erzeugnisse von Bauern, Samen und Zuchttiere können im Lebensmittelverzeichnis gehandelt werden. Verbraucher können zudem Kochrezepte und Ernährungspläne erstellen.
Staatliche Zahlungen an Bauern entfallen durch die ertragreicheren Produktionsmethoden. Das Arbeitsministerium bietet Bauern eine Ernteausfallversicherung an. Bauern können sich in Genossenschaften organisieren und Betriebsmittel teilen. Die Unternehmensprüfbehörde sammelt erfolgreiche Anbaukonzepte und vermarktet sie für die Erfinder. Medikamente, die auch Menschen schützen können, dürfen Tieren oder Pflanzen nicht gegeben werden. Gentechnisch manipulierte Lebewesen dürfen nur in abgeschirmten Gebäuden gezüchtet werden. Tiere müssen so kurz und schmerzlos wie möglich getötet werden. Staatliche Forstgebiete bestehen aus Mischwäldern mit Totholz. In ihnen sorgen Jäger für gleichbleibende Tierbestände. Bewohner der Tauschwirtschaft besorgen die dortige Holzwirtschaft mit Pferden. Inländische Gewässer und die Küsten verfügen über Permakulturfarmen für die Zucht von essbaren Wasserlebewesen. Hochseefischerei bleibt Unternehmen der freien Marktwirtschaft vorbehalten.
Bürger müssen zukünftig weniger für frisches Obst und Gemüse bezahlen, weil mehr davon verfügbar wird und am Wegesrand kostenfrei geerntet werden kann. Flüsse und Seen werden trinkbar. Überall auf der Welt können in Gebäuden alle Lebensmittel angebaut werden. Transportkosten entfallen damit und im Katastrophenfall kann die Produktion auch unter die Erde verlegt werden.
5.5.5Gewinnbringende Unternehmensprüfung
Heutzutage gibt es viele Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Finanzbeamte nur, weil das System von Steuern und Vorgaben so kompliziert und veraltet ist. Es verursacht Kosten und bindet qualifizierte Fachkräfte in unnötigen Tätigkeiten. Trotzdem gehen Unternehmen pleite oder betreiben Misswirtschaft. Innovationen werden zu spät oder unkoordiniert eingeführt und Erfolgsrezepte bleiben verborgen.
Unsere Antwort darauf ist eine Unternehmensprüfbehörde, die regelmäßig die Stabilität und Produktivität in Unternehmen und Behörden fördert. Mit ihren Daten können Marktlücken erkannt, Bestände von Angebot und Nachfrage erfasst, Vorschläge von Mitarbeitern erfragt und Neuheiten an geeignete Abnehmer vermittelt werden. Die Prüfungen finden alle 2 Jahre abwechselnd angekündigt und unangekündigt statt, beim Verdacht einer Straftat auch geheim. Mängel müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist behoben und erneut geprüft werden. Erfolgreiche Arbeitsweisen werden im Erfolgsmodellverzeichnis gespeichert, vermarktet und in Langzeitstudien überprüft. Die Prüfer stammen aus unterschiedlichen Ministerien und arbeiten für 5 Jahre in der Unternehmensprüfbehörde. Sie arbeiten in Teams, die die Prüflinge nicht kennen. Ein Computerprogramm ruft automatisch alle Daten über das Intranet ab und gibt eine Checkliste mit Fragen und Vorschlägen aus. Ein Institut für Auswertung sorgt für die Messung der Wirtschaft und Innovation im Land. Es erstellt die Checklisten und Computerprogramme für die Prüfer und Berater. Die Leistungen der Prüfer sind in der Tauschwirtschaft und freien Marktwirtschaft kostenpflichtig und in der Planwirtschaft und sozialen Marktwirtschaft steuerfinanziert. Jedes Team besteht aus je einem Mitglied der sechs Abteilungen.
Steuerprüfer prüfen die Abgaben von Unternehmen sowie die Einnahmen und Ausgaben von Behörden. Gesundheitsprüfer prüfen Arbeitskräfte, -plätze und -mittel sowie Produkte auf deren Verträglichkeit für Mensch und Umwelt. Wirtschaftsprüfer prüfen die Gewinne und Verluste sowie die Einhaltung der Regeln der jeweiligen Wirtschaftsform. Technikprüfer prüfen Geräte, Produkte und Arbeitsabläufe vor der Einführung und in Langzeitstudien auf ihre Genauigkeit, Haltbarkeit und Belastungsfähigkeit. Innovationsprüfer prüfen den neuesten Stand der Technik und beraten Unternehmer über Lösungen aus der Innovationsdatenbank oder den Verzeichnissen für Erfolgsmodelle, Arbeit und Ideen. Erfindern und Forschern helfen sie geeignete Unternehmen und Bildungseinrichtungen als Produzent, Abnehmer oder Arbeitgeber zu finden. Sie prüfen und bewilligen Gelder aus den Fonds für Innovationen und Forschungskosten. Sie genehmigen Ausnahmen im Kartellrecht zur Einführung von Innovationen. Legalitätsprüfer prüfen, ob Unternehmen oder Behörden gegen geltende Gesetze verstoßen haben. Im Fall eines Verstoßes oder der Zahlungsunfähigkeit können sie Pfändungen, Enteignungen, Entschädigungen und Geschäftsführungen durchsetzen. Betroffene können den Fall vor Gericht bringen.
Die Wirtschaftsberater beraten und begleiten Gründer und Unternehmer bei der Umsetzung von Vorgaben und Vorschlägen der Prüfer. Sie leiten zeitweise die Unternehmen, simulieren und verhandeln Umsetzungsmöglichkeiten mit Eigentümern und Beschäftigten und können alle nötigen Produkte über ihre Einkaufsabteilung beschaffen. Ihre Leistungen sind nur für Unternehmensgründer einmalig kostenfrei.
Bürger erhalten mit der Unternehmensprüfbehörde einen zentralen Ansprechpartner für alle Kontaktpunkte zwischen Staat und Unternehmen. Die Gründung und Führung von Unternehmen wird von erfahrenen Branchenkennern unterstützt.
5.6Planwirtschaft
Die heutige Sozialpolitik kostet viel Geld und trotzdem bleiben Arbeitslose und Geringverdiener oft in Armut gefangen. Hohe Lohnnebenkosten bremsen die Wirtschaftskraft. Wirtschaftsflüchtlinge werden von den Sozialleistungen angelockt und verhindern Vollbeschäftigung.
Unsere Sozialhilfe ist in Zonen mit Planwirtschaft erhältlich. Die Planwirtschaft ist in einen Wirtschaftskreislauf mit den Marktwirtschaften eingebunden. Überschüsse aus der Marktwirtschaft, wie Sperrmüll, Altkleider, veraltete Maschinen oder verderbliche Waren werden eingesammelt und verwertet. Das senkt Arbeitszeit und Kosten für die Einwohner. Arbeitslose werden beschäftigt, weitergebildet und können Unternehmen gründen. Als Fachkräfte oder Unternehmer können sie dann wieder in der Marktwirtschaft tätig werden.
Die sogenannten Sozialdörfer sind im Land verteilt und werden im Kriegsfall als Kasernen benutzt. Je nach Bedarf werden sie gegründet, erweitert, verkleinert oder geschlossen. Einer Gründung muss die umliegende Bevölkerung erst zustimmen. Sozialdörfer haben eine Überkapazität von 10%, um sich an steigende Zahlen von Arbeitslosen oder Geburten anzupassen. Jedes Sozialdorf kann sich selbst mit grundlegenden Gütern versorgen und ist auf einen industriellen Bereich spezialisiert. Im Verbund produzieren alle spezialisierten Sozialdörfer die nötigen Baustoffe, Betriebsmittel und Konsumgüter. Die Bildungszentren spezialisieren ihre Fachbereiche auf die am Standort gefragten Berufsabschlüsse.
Jedes Sozialdorf besteht aus einer Pforte, einem Wohngebiet und einem Gewerbegebiet. Eine Straße trennt und umschließt beide Gebiete. Ein Zaun aus Algenbatterien begrenzt das Sozialdorf. In Wohngebieten befinden sich Wohnhäuser, Gärten, Bildungseinrichtungen, Freizeit- und Sportflächen. In Wohnhäusern gibt es Bade-, Schlaf- und Wohnzimmer mit flexibler Raumaufteilung. Familien und Wohngemeinschaften teilen sich Bade- und Wohnzimmer. Alleinstehende, Alleinerziehende, Paare, Familien, Senioren, Kinder, Behinderte und Asylanten haben jeweils eigene Wohnhäuser mit demokratischer Hausordnung. Im Hotel können Besucher, Urlauber und Neuankömmlinge übernachten. Hotelzimmer sind nicht belegte Zimmer in den Wohnhäusern, die Rezeption ist an der Pforte. Im Gewerbegebiet sind die Versorgungszentren, Lager, Büros und Fabrikhallen untergebracht.
Landwirtschaft wird in den Gebäuden mit Agrarindustrie und in den Gärten mit Permakultur betrieben. Die Gärtnerei stellt den Einwohnern Samen, Zuchttiere und Material. Einwohner züchten in ihren Gärten und Gebäuden Tiere und Pflanzen und bringen sie in die Großküche zur Verarbeitung. Heilpflanzen und Drogen werden in die Apotheke gebracht. Wer sein Soll erfüllt hat, kann den Rest selbst verbrauchen.
Die Finanzwirtschaft besteht nur aus Dienstleistungen der Volksbank. Sobald Probebetriebe und Innovationsunternehmen die Planwirtschaft verlassen, können Mitarbeiter ihre Anteile an der Volksbörse oder internationalen Börsen verkaufen. Die Währung in der Planwirtschaft ist Arbeitszeit. Für den Preis eines Produkts wird die Zeit berechnet, die benötigt wurde, um es herzustellen. Dieser Wert wird mit der Zeit für die Ausbildung und Herstellung der Rohstoffe multipliziert. Der Wert der Währung steigt oder fällt mit der Produktivität pro Kopf. Die Notenbank der Planwirtschaft bestimmt den Wechselkurs zu anderen Währungen, die Unternehmensprüfbehörde ermittelt die nötigen Daten. Einwohner haben Arbeitszeitkonten. Besucher und Einwohner können am Geldautomaten der Pforte andere Währungen eintauschen. Pflichtarbeitsstunden können nicht eingezahlt oder ausbezahlt werden. Versicherungen aus anderen Wirtschaftsformen müssen die Versicherten selbst bezahlen.
In der Außenwirtschaft sind nur Einfuhren aus anderen Wirtschaftsformen erlaubt, wenn es auch mindestens gleich viele Ausfuhren gibt. Ausfuhren sind nur möglich, wenn die Versorgung ausreichend ist. Ausländer können nur in der Planwirtschaft leben, wenn sie die Eintrittsgebühren zahlen können. Der Handel ist nur möglich, wenn das Ausland ebenfalls über eine Planwirtschaft verfügt. Europäische Staatsbürger dürfen Sozialhilfe empfangen, wenn ihr Mitgliedstaat ausreichend in die europäischen Sozialfonds eingezahlt hat.
Bürger verschaffen sich durch die Planwirtschaft ein höheres Maß an sozialer Sicherheit bei niedrigeren Kosten. Die stabile Vollbeschäftigung und der nutzbringende Kreislauf zwischen den Wirtschaftsformen, erzeugen einen steigenden Lebensstandard im ganzen Land. Gleichzeitig schirmen sich die selbstversorgenden Sozialdörfer von Schwankungen am Weltmarkt ab.
5.6.1Selbstbestimmt leben und arbeiten
Sozialhilfe ist meist an Bedingungen geknüpft, die Empfänger arm und unmündig halten. Geldleistungen verzerren den Markt für Arbeit und Wohnen. Es gibt einen Anreiz unter einem bestimmten Lohn gar nicht mehr zu arbeiten, sondern Sozialhilfe zu beziehen.
Unsere Sozialdörfer bieten bedürftigen und freiwilligen Einwohnern die Möglichkeit selbstbestimmt, sicher und bescheiden zu leben und zu arbeiten.
Ein selbstbestimmtes Leben haben die Einwohner, weil sie sich auf Vollversammlungen, Ausschüssen, Abstimmungen und im Sozialverzeichnis demokratisch regieren. Auf Vollversammlungen klären sie Anliegen, die das Sozialdorf betreffen, auf Ausschüssen Anliegen, die alle Sozialdörfer betreffen. Im Sozialverzeichnis können Sozialdörfer gefunden werden, deren Industrie und Bildung zu den persönlichen Interessen passen sowie Einwohner, die bestimmte Fähigkeiten oder passende Hobbys haben. Sozialdörfer, Unternehmen, Vereine und Gebäude erhalten Profile. Einwohner können Gruppen bilden, um sich digital zu organisieren und ihre Vorhaben zu simulieren. Die Sozialkarte dient als Zugangskarte für Gebäude, Zahlungsmittel und Arbeitszeiterfassung. Das Zusammenleben in der Planwirtschaft ist geprägt von Solidarität und Hilfsbereitschaft für Benachteiligte und Personen in der gleichen Lebenssituation. Für Arbeit und Wohnen gibt es eine Probezeit von 4 Wochen, in der sich Nachbarn oder Kollegen kennenlernen und gegebenenfalls wechseln können. Geschäftsideen und Erfindungen können geprobt und vermarktet werden. In der Freizeit stehen den Einwohnern Vereine, Straßenfeste, ein Gotteshaus für alle Religionen und ein Freizeitpark zur Verfügung.
Ein sicheres Leben haben die Bürger, weil jeder Deutsche in sozialer Not sofort in das passende Sozialdorf pendeln oder einziehen kann. Ausländer und Freiwillige müssen Eintrittsgebühren bezahlen oder Bedingungen erfüllen. Einwohner erhalten Versorgungssicherheit, weil der Ein- und Austritt von Waren, Dienstleistungen, Personen und Unternehmen daran geknüpft ist und dementsprechend gesteuert wird. Steuerungsmechanismen sind Zölle, Steuern und Gebühren zum Ausbau der Kapazitäten. Beim Ein- und Auszug helfen die Nachbarn. Beim notgedrungenen Umzug in das Sozialdorf hilft der Sozialdienst und bestehendes Vermögen oder Unternehmen können wie bisher betrieben werden. Freiwillige Umzüge müssen selbst organisiert werden und Unternehmen müssen in die soziale Marktwirtschaft oder Planwirtschaft wechseln. Wer ein Sozialdorf betritt, muss an der Pforte seinen Ausweis gegen eine Sozialkarte tauschen und umgekehrt. Wer im Sozialdorf stirbt, bekommt eine Urnenbestattung im Friedhofsturm. Einwohner können aus der Planwirtschaft austreten, sobald alle Leistungen abgearbeitet oder bezahlt sind.
Eine sichere Arbeit haben die Einwohner, weil es je ein Arbeitsfeld für Grund- und Luxusversorgung gibt. Die Unternehmensführung ist demokratisch, weil Untergebene ihre Vorgesetzten wählen und Leistungen mit den Kunden abgestimmt werden.
Einwohner entscheiden in der jährlichen Bedarfsbestimmung, wie viel sie konsumieren oder verzichten möchten und dafür arbeiten müssen oder Freizeit haben. In der Zwischenzeit passt ein Computerprogramm automatisch die Dienstpläne an die Nachfrage an. Wer 10% zu viel konsumiert, muss selbst bezahlen oder verzichten. Besucher müssen immer bezahlen. Die Preise werden in Arbeitsstunden und in der Währung der sozialen Marktwirtschaft angegeben.
Der Dienstplan ist im Sozialverzeichnis verfügbar, erfasst automatisch alle Fähigkeiten und Interessen der Einwohner und schlägt ihnen passende Stellen vor. Die Einwohner wählen jährlich unter allen Arbeitsplätzen ihre drei liebsten aus und mit wem sie gerne arbeiten würden oder nicht. Anhand dieser Daten werden automatisch alle Stellen besetzt. Wessen Wunsch nicht erfüllt werden konnte, der erhält Bonuspunkte, mit denen er im kommenden Jahr seinen Wunsch erfüllen kann. Konsum und Arbeit wird automatisch mit der Sozialkarte erfasst und in Arbeitsstunden abgerechnet. Kunden und Kollegen können zudem Mängel oder Lob im Sozialverzeichnis hinterlassen.
Die Ausstattung im Sozialdorf ist Eigentum aller Einwohner, wie in einer Genossenschaft. Jegliche Ausstattung in Zentren ist Volkseigentum. Das Eigentum der Einwohner besteht aus deren Einkommen und ihrem bisherigen Besitz. Als Grundeinkommen gelten alle Waren und Dienstleistungen, die Einwohnern aufgrund der Pflichtarbeitsstunden in der Grundversorgung zustehen. Wer in der Luxusversorgung arbeitet, erhält Guthaben auf sein Arbeitszeitkonto, mit dem er Produkte der Luxusversorgung kaufen kann. Außerdem erhalten Mitarbeiter eine Gewinnbeteiligung, wenn Gewinne durch den Handel mit anderen Währungen gemacht werden. Das bedingungslose Grundeinkommen fließt zur Hälfte in die Altersvorsorge und wird von Planunternehmen aufgestockt, die ihre Gewinne aus der Automatisierung an alle Einwohner verteilen. Kinder erhalten das Kindergeld, mit dem sie auch ohne ihre Eltern leben können.
Die Einwohner erarbeiten eine Grundversorgung an Wohnung, Nahrung, Hygiene, Kleidung und staatlichen Einrichtungen in sogenannten Pflichtarbeitsstunden. Zur Grundversorgung eingekaufte Fachkräfte werden schnellstmöglich ersetzt. Ihre Stellen werden zur Weiterbildung ausgeschrieben. Einwohner können diesen Unterricht als Pflichtarbeitsstunden anrechnen. Planbetriebe sorgen für die Hausverwaltung, Logistik, Versammlungen, Lebensmittel, reparierte, gebrauchte oder gespendete Waren, Sammelbestellungen, Bau, Renovierung, Müllsammlung, Reinigung, Lagerung und Reparatur. Planunternehmen produzieren Güter für Planbetriebe, andere Wirtschaftsformen und im Auftrag anderer Ministerien oder der Einwohner. Wer seine Pflichtarbeiten gar nicht oder mangelhaft erbringt, muss Strafarbeiten verrichten und im schlimmsten Fall das Sozialdorf verlassen, wenn die Vollversammlung es beschließt. Staatliche Leistungen, wie Gesundheit, Bildung oder Sicherheit, sind in Zentren oder an der Pforte verfügbar. Dafür sind teilweise Fachkräfte nötig, die nicht im Sozialdorf leben. Als Gegenleistung arbeiten Einwohner in den Zentren und produzieren für die Ministerien Güter. Alle Arbeiter vermitteln einander ihre Berufserfahrungen und arbeiten gleichberechtigt miteinander oder selbstständig. Mindestens 2 Tage pro Woche muss nicht gearbeitet werden und 7 Tage pro Jahr kann man in einem anderen Sozialdorf Urlaub machen. In ihrer Freizeit können Einwohner Freizeiteinrichtungen besuchen, sich im Bildungszentrum weiterbilden oder in der Luxusversorgung arbeiten.
In der Luxusversorgung arbeiten die Einwohner freiwillig, um mehr oder andere Güter als in der Grundversorgung zu kaufen, Geld in Form von Währungen anderer Wirtschaftsformen zu verdienen, Erfindungen zu vermarkten oder Unternehmen zu gründen. Wer eine Erfindung gemacht oder eine Geschäftsidee hat, kann ein Unternehmen gründen. Geeignete freiwillige Mitarbeiter können über das Sozialverzeichnis gefunden werden. Gelder kommen aus Crowdfunding oder aus den Gründungsfonds für Erfindungen oder Geschäftsideen. In diese Fonds müssen erfolgreiche Unternehmen 3 bis 5% ihrer jährlichen Gewinne einzahlen, die einst mit Mitteln aus diesen Fonds gegründet wurden. Die Unternehmensprüfbehörde prüft Marktlücken und Schutzrechte für Erfindungen, testet die Nachfrage für Geschäftsideen und prüft die Auszahlung von Geldern aus den Gründungsfonds. Sobald ein gegründetes Unternehmen in der Marktwirtschaft so viele Gewinne erzielt, dass es außerhalb des Sozialdorfs bestehen kann, muss es die Planwirtschaft verlassen. Wird innerhalb von 3 Jahren nicht genügend Gewinn erwirtschaftet, muss das Unternehmen wieder schließen. Das Innovationsministerium betreibt volkseigene Innovationsbetriebe in Sozialdörfern mit passenden Planunternehmen als Zulieferer.
In und mit Sozialdörfern wird Forschung und Entwicklung betrieben. Die situationsorientierte Ansiedlung der Einwohner und die Datenerfassung über Arbeit und Konsum ist standardisiert. Sie bietet daher ein gutes Umfeld für Studien. Einwohner können an Studien von Instituten aus anderen Wirtschaftsformen teilnehmen und erhalten dafür Geld. Einwohner, die ein Unternehmen gründen, können zu Studienzwecken auf die anonymisierten Daten der Planwirtschaft zugreifen. Ganze Forschungsaufträge können im Bildungszentrum und der Innovationswerkstatt erledigt werden, beispielsweise in Abschlussarbeiten. Bezahlte Forschungsaufträge sind im Forschungsverzeichnis zu finden. Eigene Forschungsvorhaben können Einwohner entwickeln und alleine oder mit anderen Einwohnern durchführen. Daraus folgende Entwicklungen können in Lizenz verkauft oder in einem gegründeten Unternehmen vermarktet werden. Innovationswerkstätten gibt es in jedem Sozialdorf. Es sind die zugänglichen Lager des Innovationsministeriums für die Ausstattung der mobilen Innovationslabore. Darin befinden sich beispielsweise Industrieroboter oder Biomassereaktoren. Die Planwirtschaft spezialisiert sich auf Biotechnologie, weil sie die nötigen Rohstoffe selbst herstellen kann, beispielsweise in den Algenbatterien oder ihrer Biogasanlage. Zur Betriebsforschung werden neue Mitarbeiter oder Praktikanten nach der Probezeit gefragt, ob sie Verbesserungsvorschläge haben. Kunden und Kollegen können Produkte und Arbeitsweisen bewerten und Vorschläge auf dem Profil des Unternehmens im Sozialverzeichnis eintragen.
Bürger erhalten die Möglichkeit durch vereinte Arbeitskraft sich selbst und ihre Dorfgemeinschaft voranzubringen, sei es durch mehr Freizeit, Produkte, Erfindungen oder neue Arbeitsplätze in jungen Unternehmen. Die Angst vor dem sozialen Abstieg wird von einer Aufbruchstimmung abgelöst. Freizeit wird maximiert.
5.6.2Staatliche Sozialleistungen
Im heutigen Sozialstaat müssen Sozialhilfeempfänger weite Wege in Kauf nehmen oder Weiterbildungsmaßnahmen machen, die sie nicht interessieren. Obwohl Sozialhilfeempfänger ein ähnliches Schicksal teilen, kennen sie einander nicht. Die Finanzierung der Sozialleistungen sorgt bei Steuerzahlern für hohe Lohnnebenkosten. Die Leistungen werden dezentral erbracht, was teurer ist und ausbleibendes Erscheinen hervorbringen kann.
Unsere staatlichen Sozialleistungen finanzieren sich planmäßig selbst. Sie versorgen Bedürftige stationär oder Sozialpendler ambulant. Sozialpendler erhalten selten aber regelmäßig Sozialleistungen, beispielsweise für ihre Gesundheit. Sie müssen Dienste übernehmen, beispielsweise wenn Einwohner im Urlaub sind. Die Einnahmen der Planwirtschaft stammen von einkaufenden Besuchern, Steuern auf Ein- und Ausfuhren, verkaufter Überproduktion und Ausgleichszahlungen. Ausgleichszahlungen werden nur veranlasst, wenn eine andere Wirtschaftsform zu viele Arbeitslose hervorbringt. Die Einnahmen werden von allen Einwohnern der Planwirtschaft auf Haushaltsausschüssen verteilt, um in den Sozialdörfern ausgegeben zu werden.
Einwohner erhalten die staatlichen Leistungen der Ministerien im Rathaus sowie den Zentren für Gesundheit, Freizeit, Energie, Bildung sowie der Pforte als Zentrum für Sicherheit, Justiz und Finanzen. Das Familienministerium betreibt die Häuser für Kinder und Behinderte. Im Bildungszentrum können Einwohner jeden Abschluss machen und selbst unterrichten. Digitale Tests zeigen das Bildungsniveau an und verknüpfen es mit Abschlüssen, die am Arbeitsmarkt gefragt sind. Der Unterricht ist berufsbegleitend in Unternehmen der Grundversorgung. Schulungsbrillen vermitteln die Tätigkeiten zur Grundversorgung. Zur Arbeitsvermittlung gibt es einen Jobbus, der auf seiner Linie an Unternehmen mit offenen Stellen hält, sowie Berufsmessen und Arbeitgeberbesuche im Sozialdorf an den passenden Arbeitsplätzen. Jedes Sozialdorf hat eine Redaktion für Radio, Fernsehen und Zeitung, die ihre Inhalte im Sozialverzeichnis präsentieren. Höchstens 10% der Einwohner sind Asylanten, die alle die gleiche Sprache sprechen und für die ersten 6 Monate im Asylhaus leben. Sie lernen das Leben in der Planwirtschaft kennen und entscheiden sich, ob sie den Rest ihres Asyls in einer Gastfamilie verbringen wollen, oder in einem Asyldorf. Alle Bildungsinhalte zur Grundversorgung werden in ihre Sprache übersetzt, damit sie nach ihrer Heimkehr ihre Landsleute anlernen können. Für schnelle Hilfe, bei Naturkatastrophen oder der Pleite einer großen Firma, gibt es mobile Sozialdörfer aus Containern, die an dem betreffenden Standort aufgebaut werden. Im Normalfall werden die Container in den Sozialdörfern während Bauarbeiten oder als Erweiterung genutzt. Im landesweiten Katastrophenfall kann die Planwirtschaft die Grundversorgung des Landes gewährleisten. Einwohner werden dann zu Ausbildern der restlichen Bevölkerung. Während eines Krieges wird die Luxusversorgung von der Kriegswirtschaft abgelöst.
Bürger sparen durch diese Art der Sozialleistungen viel Geld und Zeit. Einerseits können sie mehr von ihrem Lohn nutzen und andererseits können Bedürftige schneller wieder selbständig sein. Bürger, die sich nach dem Leben in einer Kommune im marxistischen Sinne sehnen, kommen hier am ehesten auf ihre Kosten.
5.7Soziale Marktwirtschaft
Die gängige soziale Marktwirtschaft erhöht mit ihren Arbeitnehmerrechten die Kosten für Arbeitgeber, bietet aber keinen vergleichbaren Nutzen. Kleine und mittelständische Unternehmen leiden darunter besonders. Große Konzerne können die Produktion ins Ausland verlagern, um diese Kosten zu umgehen, aber trotzdem auf dem gleichen Markt verkaufen. Die Größenvorteile sorgen für einen ungleichen Wettbewerb und ein Verschwinden des Mittelstands. Trotz der Tarifverträge von Gewerkschaften kommt es zu Reallohnsenkungen.
Unsere soziale Marktwirtschaft ist organisiert wie ein genossenschaftlicher Konzern. Kleine, mittlere und große Unternehmen unterstützen sich gegenseitig. Unternehmen können über die Unternehmensprüfbehörde Mengen, Preise und Standorte absprechen, um Überproduktion oder Abfälle zu vermeiden. Das Ministerium bietet Versicherungen und staatliche Leistungen als steuerfinanzierte Flatrate an, von denen Arbeitgeber und -nehmer profitieren. Kunden erhalten regionale Produkte, die nach sozialen, nachhaltigen und technischen Standards geprüft wurden, biologisch abbaubar sind, mindestens 15 Jahre halten und 10 Jahre Garantie haben.
Wer bei Unternehmen der sozialen Marktwirtschaft arbeitet, kauft oder mietet, nimmt an der sozialen Marktwirtschaft teil. Unternehmen müssen beim Wechsel in die soziale Marktwirtschaft Gebühren bezahlen, die den Risiken für die Versicherungen entsprechen. Wer sein Unternehmen in der sozialen Marktwirtschaft gründet, muss diese Gebühren nicht bezahlen. Beim Wechsel in eine andere Wirtschaftsform müssen Gebühren bezahlt werden, wenn mehr Leistungen empfangen als Beiträge oder Steuern gezahlt wurden.
Gemeinnützige Unternehmen verwenden ihren Gewinn, um die Löhne zu erhöhen, die Preise zu senken oder das Unternehmen zu modernisieren. Bürger können über die Verkaufsgebiete und Preise abstimmen. In privaten Bildungseinrichtungen gelten nicht die Lehrpläne, sondern es werden nur die landesweit gleichen Abschlussarbeiten geprüft.
Immobilien werden als Unternehmen betrachtet. Verkauf und Vermietung erzeugen steuerpflichtige Gewinne. Der Handel mit Immobilien wird erleichtert durch das Immobilienverzeichnis, Veranstaltungen im Rathaus, Renovierungen, Versicherungen sowie Gutachten der Unternehmensprüfbehörde. Verkäufer und Vermieter bieten ihre Immobilien auf Profilen im Immobilienverzeichnis an. Käufer und Mieter suchen sich passende Immobilien anhand der Gutachten und Preisentwicklung auf den Profilseiten aus. Bei Veranstaltungen im Rathaus kommen Verkäufer und Vermieter mit Käufern oder Mietern zusammen, die dort Wohn- oder Arbeitsgemeinschaften bilden können. Käufer erhalten 3% der Unternehmenssteuer für Umbauten und eine Versicherung gegen örtliche Katastrophen. Vermieter erhalten eine Gebäudeversicherung und Mieter eine Hausratversicherung sowie einen Hausmeisterdienst, der auch Maklertätigkeiten übernimmt. Mietverträge können mit einer Frist von 6 Monaten, bei Eigenbedarf der Vermieter, und 3 Monaten von Mietern gekündigt werden. Mietpreise dürfen nur um 1% über der Preissteigerung in der sozialen Marktwirtschaft erhöht werden und innerhalb eines Umkreises von 20 Kilometern um 10% schwanken.
Die soziale Finanzwirtschaft hat eine eigene, nur im Inland handelbare Währung, beispielsweise die Deutsche Mark. Kredite dürfen nicht für Konsum verwendet werden. Unternehmen können ihre Anteile nur an der Volksbörse an Deutsche verkaufen. Aktiengesellschaften geben die Hälfte ihrer Aktien an Arbeitsplätze aus, sodass die dortigen Mitarbeiter Dividenden und Stimmrecht bei der Hauptversammlung erhalten. Banken dürfen Geld nur bei inländischen Börsen und Währungen investieren.
Die soziale Landwirtschaft besteht aus genossenschaftlich organisierten Kleinbauern. In der Genossenschaft werden Maschinen, Saatgut und Futter geteilt sowie Nahrungsmittel verarbeitet und verkauft. Ausländische Bauern müssen sich an die Standards der sozialen Marktwirtschaft halten, um ins Inland liefern zu dürfen. Im Bauernverzeichnis können Kunden Warenkörbe bei Bauern abonnieren, den Ausbau von Flächen bezahlen und den Betrag in Form von Nahrung zurückerhalten. Zur Erntezeit erhalten Bauern Helfer aus Schulen, Sozialdörfern und Haftanstalten. Im Gegenzug bewirtschaften sie öffentliche Grünanlagen mit Permakultur.
In der sozialen Außenwirtschaft schaden Unternehmen weder der inländischen noch der ausländischen Wirtschaft. Arbeitskräfte oder Produkte dürfen nur aus dem Ausland kommen, wenn sie nicht im Inland verfügbar sind. Sie dürfen zudem in ihren Herkunftsländern keine Mangelware sein oder unter dem inländischen oder ausländischen Marktpreis liegen. Die Unternehmensprüfbehörde prüft auch Unternehmensstandorte im Ausland.
Bürger, die viel Wert auf umweltneutrale, regionale und fair erzeugte Produkte legen, kommen hier auf ihre Kosten. Die Bevölkerung profitiert von einer stabilen Wirtschaftsform zur Geldanlage mit wenig Risiko bei höchstmöglichen Gewinnen.
5.7.1Demokratische Unternehmensführung
Auch in der heutigen sozialen Marktwirtschaft arbeiten Untergebene für Vorgesetzte und die Befehlskette läuft meist nur von oben nach unten. Überstunden und unliebsame Chefs oder Kollegen machen den Arbeitsalltag oft unerträglich. Zu viele Fragen oder Verbesserungsvorschläge können zum Hindernis für die Karriere werden.
Mit unserer Unternehmenspolitik werden Unternehmen von den Eigentümern und Mitarbeitern demokratisch geführt. Auf Unternehmensausschüssen werden Entscheidungen verhandelt, die alle Mitarbeiter betreffen und eine Betriebsverfassung festgelegt. Ab 2 Mitarbeitern gibt es einen Betriebsrat, der die Verhandlungen übernimmt, solange nicht ausreichend Mitarbeiter durch ein Veto-Quorum einen Unternehmensausschuss einberufen. Mitarbeiter wählen die leitenden Angestellten im Personenwahlverfahren oder bilden Teams mit rotierenden Vorsitzenden. Vorgesetzte müssen zu Beginn 7 Tage Praktika in allen Bereichen machen, für die sie verantwortlich sein werden. Dabei sammeln sie Verbesserungsvorschläge ihrer Mitarbeiter. Manager verdienen höchstens 8 mal so viel, wie der Durchschnittslohn im Unternehmen. Mitarbeiter mit Behinderungen erhalten geeignete Arbeitsplätze und Kinder erhalten ein Kinderzimmer, wo sich Elternteile aus der Belegschaft abwechselnd um sie kümmern. Wem ein Kollege unsympathisch ist, der kann geeignete Maßnahmen vorschlagen, beispielsweise unterschiedliche Dienstzeiten. Freundschaften unter den Mitarbeitern werden durch Betriebssport, Ausflüge und Feste gefördert.
Zum Schutz der Arbeitnehmer werden Arbeitsverträge nur befristet, wenn es einen Grund dafür gibt und können innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden. Der Mindestlohn wird vom Ministerium festgelegt und ist an die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts geknüpft. An Feier- und Krankheitstagen gibt es Lohn und ab 14 Krankheitstagen übernimmt die allgemeine Krankenkasse die Lohnzahlungen. Mitarbeiter haben 30 Urlaubstage im Jahr und können sie sich auch auszahlen lassen. Wer nachts oder am Wochenende Überstunden macht, erhält 20% mehr Lohn. Fallen ausreichend Überstunden an, muss eine neue Stelle geschaffen werden. Mitarbeiter arbeiten höchstens 40 Stunden pro Woche, 12 Stunden pro Tag und machen ab 6 Stunden für 30 Minuten Pause. Sie haben das Recht ihren Arbeitsplatz in Teilzeitarbeitsplätze umzuwandeln. Löhne und Arbeitsbedingungen werden in Tarifverträgen mit bestimmten Laufzeiten zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften der jeweiligen Branche öffentlich im Staatsfernsehen ausgehandelt. Arbeitgeber und -nehmer haben bei den TV-Shows das Stimmrecht. Findet sich keine Einigung, werden Streiks vermieden, indem der Minister für soziale Marktwirtschaft mit dem Volk in einem Ausschuss entscheidet. Je nachdem, in welchen Ländern Unternehmen Standorte haben, werden kontinentale oder internationale Tarifverträge geschlossen. Im Arbeitsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und -nehmer was wann wie gemacht werden soll und wie viel dafür bezahlt wird. Arbeitnehmer müssen die vereinbarte Leistung bringen, Anweisungen folgen, Vorschläge machen, Betriebsgeheimnisse geheim halten und dürfen ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Verstoßen sie dagegen, folgt eine Abmahnung und beim wiederholten mal die Kündigung. Arbeitgeber dürfen nur verlangen, was im Arbeitsvertrag steht und müssen für gleiche Arbeit gleich viel zahlen. Alter und Geschlecht dürfen dabei keine Rolle spielen. Verstoßen sie dagegen, dürfen Arbeitnehmer fristlos kündigen.
Einer Zahlungsunfähigkeit beugen Unternehmen durch steuerfreie Rücklagen und eine Versicherung vor. Die Rücklagen entsprechen 10% des Unternehmenswertes und die Beiträge sinken bei einem Abschwung und umgekehrt. Bei Zahlungsunfähigkeit werden die Rücklagen verbraucht und die Versicherung leistet alle ausstehenden Zahlungen.
Engagierte und gesunde Mitarbeiter sowie zahlungskräftige Unternehmen erzeugen stabile Beschäftigungsverhältnisse. Kunden erhalten garantiert qualitativ hochwertige und langlebige Produkte. Unternehmer sparen durch das demokratische Management Personalkosten. Bürger profitieren von einer steigenden Kaufkraft der Bevölkerung.
5.7.2Steuerfinanzierte Leistungen und Gegenleistungen
Die aktuellen Leistungen der sozialen Marktwirtschaft bestehen aus Sozialhilfe, Steuervergünstigungen oder Direktzahlungen an Unternehmen. Das Geld alleine nutzt den Betroffenen aber wenig. Bürokratische Anträge und Zeiträume für Förderungen erschweren oder verhindern den Zugang. Meist müssen Berater kostenpflichtig bestellt werden, um fristgerecht an die passende Förderung zu kommen. Kleine und mittlere Unternehmen können sich das selten leisten.
Unsere Besteuerung der Unternehmen beinhaltet alle staatlichen Leistungen und wird auf Gewinne erhoben. Die Steuern sinken, wenn weniger Leistungen in Anspruch genommen werden und umgekehrt. Unternehmer werden bei der Gründung von den Wirtschaftsberatern unterstützt, bekommen einen Kredit von der Volksbank und können alle digitalen Programme zur Betriebsführung nutzen. Die Unternehmensprüfbehörde unterstützt bei der Gewinnmaximierung, indem eine marktgerechte Auslastung ermittelt und Einkaufsgemeinschaften gebildet werden. Erfolgsmodelle werden geprüft und vermarktet. Bildungseinrichtungen erledigen im berufsbegleitenden Unterricht Aufgaben von Unternehmen, beispielsweise durch Produktion, Dienstleistungen oder Forschung. Im Gegenzug bieten Unternehmen Praktika an, machen Unterrichtsbesuche und veranstalten Berufsmessen in Bildungseinrichtungen. Unternehmen nutzen alle Möglichkeiten, die das Intranet für Unternehmen bietet, kostenfrei. Im Gegenzug liefern sie all ihre Unternehmensdaten zur statistischen Auswertung. Dadurch kann für alle Unternehmen im Verbund die erfolgreichste Gewinnstrategie für jedes einzelne Unternehmen ermittelt werden. Das Digitalministerium sorgt für den Übertrag aller nötigen Daten vom Intranet ins Internet und umgekehrt, beispielsweise beim Webshop. Alle Angehörigen von Unternehmen sind über die Steuern versichert. Dazu zählt die allgemeine Krankenkasse, die Versicherungen für Eltern und Arbeitslose, die gegebenenfalls ein Jahr lang 80% des letzten Einkommens zahlen, sowie für Rechtsschutz und Rente. Unternehmen haben eine Ausfallversicherung. Für den Fall, dass sie nicht liefern können, springen andere Unternehmen für sie ein. Die Abschwungsversicherung zahlt im Abschwung aus, was sie im vorherigen Aufschwung als Beiträge erhoben hat. Unternehmen stellen im Katastrophenfall ihr Produktion um oder stellen den Handel mit manchen Ländern ein und leisten Wiederaufbauarbeit in inländischen Katastrophengebieten.
Bürger erhalten sichere und einkommensstarke Jobs, weil der Staat und die Privatwirtschaft solidarisch zusammenarbeiten. Fachkräfte zu finden, die Unternehmensführung digital und demokratisch zu gestalten sowie die Löhne und Gewinne erhöhen zu können, ist problemlos möglich.
5.8Tauschwirtschaft
Die heutige Wirtschaft ist meist hoch spezialisiert und technisiert. Alte naturverbundene Lebensweisen geraten in Vergessenheit. Gleichzeitig sehnen sich viele Menschen zumindest zeitweise nach einem einfachen Leben mit der Natur. Die Abhängigkeit von Geld, Strom, Plastik und Internet macht die Bevölkerung verwundbar, sollte eines dieser Güter mal nicht ausreichend vorhanden sein.
Unsere Tauschwirtschaft bietet Bürgern ein Leben ohne Geld und moderne Technik in staatlichen Forstgebieten. Das Leben ist geprägt von drei Komfortstufen, nämlich wie in der Steinzeit im Wald, wie im Mittelalter in Siedlungen oder wie in der Neuzeit am Rand der Tauschwirtschaftszone. Für Wärme und Licht können neue Technologien verwendet werden, um die Umwelt nicht zu sehr zu belasten. Die Eintrittsgebühren richten sich nach den vorhandenen staatlichen Leistungen, die Austrittsgebühren nach ausstehenden Zahlungen oder Gegenleistungen. Tauschwirtschaftszonen sind Wälder und Naturparks, die dem Staat gehören. Am Rand gibt es eine Hauptstadt, die durch befestigte Wege mit Siedlungen innerhalb der Zone verbunden ist. Einwohner dürfen sich niederlassen, wo Bauplätze ausgewiesen sind und die Nachbarn im Umkreis von 100 Metern nichts dagegen haben. Einwohner dürfen nur Deutsche sein, sie müssen ihre Gäste versorgen und Touristen müssen bezahlen. Persönliches Eigentum ist, was man selbst hergestellt oder getauscht hat sowie bisheriger Besitz. Alles andere ist Allgemeineigentum, beispielsweise Rohstoffe. Die Einwohner versorgen und verwalten sich selbst. Dafür erhalten sie beim Einzug ein Handbuch zum Überleben in der Natur. Ausschüsse regeln das, was alle Tauschwirtschaftszonen betrifft und Vollversammlungen, was nur eine Tauschwirtschaftszone betrifft, beispielsweise wo mit Feuer geheizt werden darf. Das Tauschwirtschaftsverzeichnis dient den Einwohnern als digitale Plattform zur Entscheidungsfindung für gemeinsame Vorhaben, als Tauschbörse und zeigt, wo freie Bauplätze sind. Zum Umweltschutz dürfen in die Tauschwirtschaftszone nur Dinge eingeführt und verwendet werden, die biologisch abbaubar sind und innerhalb von 100 Jahren verrotten. Ausnahmen werden in einem Register gespeichert. Es dürfen nur so viele Rohstoffe genutzt werden, dass sie in höchstens 100 Jahren nachgewachsen sind. Das Ministerium legt die Grenzwerte fest und beschränkt die Einwohnerzahl entsprechend. Wer gegen die Umweltauflagen verstößt, muss in Haft oder die Tauschwirtschaft verlassen. Das Siedlungsgericht und die Vollversammlung können über Streitigkeiten im Tauschhandel und Verstöße gegen Auflagen zum Umweltschutz oder zur Erneuerungsfähigkeit entscheiden. Beklagten steht der Rechtsweg offen. Wer Schäden verursacht, muss sie beseitigen oder Entschädigungen erbringen.
Einwohner können miteinander mündlich Verträge schließen und sie als Video mit ihrem Volkscomputer dokumentieren und im Tauschwirtschaftsverzeichnis abspeichern. Leistungen sind mit Gegenleistungen zu vergüten. Unternehmen zahlen Löhne in Form von Waren und Dienstleistungen. Unternehmen gibt es in den Bereichen Handwerk und Handel, die sich in Zünften und Gilden organisieren, um Angebot und Nachfrage an Personal und Produkten zu regulieren. In der Hauptstadt befinden sich Werkhallen mit modernen Werkzeugen und Maschinen zum ausleihen. Dort werden Waren hergestellt oder verarbeitet. Der Großmarkt befindet sich ebenfalls in der Hauptstadt. Dort werden Waren gelagert, getauscht und mit anderen Wirtschaftsformen gehandelt. Zudem gibt es Märkte und Tauschläden in den Siedlungen. Einwohner und Unternehmen dürfen ihr Geld nur bei der Volksbank anlegen. Die Währung ist so viel Wert, wie das Ehrenwort der Tauschpartner und besteht aus allen Tauschhandelsverträgen. Kredite sind Gegenleistungen, die erst in der Zukunft erbracht werden. Häuser können gebaut, getauscht, verkauft und vermietet werden und dürfen nicht länger als 8 Wochen im Jahr leerstehen. Die Tauschwirtschaft darf nur mit inländischen Wirtschaftsformen Handel mit Geldzahlungen treiben oder Tauschhandel mit anderen Tauschwirtschaften im Ausland. Einwohner betreiben Permakultur und versorgen damit sich, Handwerker und Händler mit Rohstoffen und Nahrungsmitteln. Gejagt werden darf mit Angeln, Fallen, Netzen, Pfeilen und Speeren. Zudem wird für den Staat Forstwirtschaft betrieben, um damit ein Teil der Steuern zu zahlen.
Einwohner zahlen ihre Steuern, indem sie staatliche Leistungserbringer mit vorgeschriebenen Waren und Dienstleistungen versorgen. Wer mit Geld Handel treibt, zahlt Steuern wie üblich und zum Unternehmenssteuersatz, den das Ministerium vorschreibt. Mobile Sicherheitskräfte, Ärzte und Schulen versorgen die Einwohner in der Tauschwirtschaftszone. In der Hauptstadt gibt es ein Krankenhaus und Bildungseinrichtungen. Einwohner werden mit Naturheilverfahren medizinisch behandelt, damit sie als Gegenleistung heilende Pflanzen und Tiere liefern können. Lernende können in den Wintermonaten ins Internat in der Hauptstadt, umliegende Schulen besuchen und für den Schulweg Fahrräder ausleihen. Heimunterricht ist möglich, wenn der Lehrende zuvor die Abschlusstests in den Fächern bestanden hat und Lernende jährlich die zentralen Leistungsnachweise bestehen. Wenn Naturkatastrophen die Tauschwirtschaftszone heimsuchen, werden die Einwohner in andere Tauschwirtschaftszonen oder Sozialdörfer umgesiedelt und leisten von dort Wiederaufbauarbeit. Wenn das Land von einem flächendeckenden und anhaltenden Ausfall von Strom oder digitaler Technologie betroffen ist, lernen die Einwohner den Rest der Bevölkerung an ohne diese Güter zu leben.
Bürger erhalten in der Tauschwirtschaft einen Rückzugsort, in dem sie naturverbunden sein können. Naturnahe Lebensweisen der Vergangenheit kosten wenig, werden wieder verwendet und weiterentwickelt. Ein Leben ohne Geld kann besonders für verschuldete Menschen nützlich sein.
5.9Freie Marktwirtschaft
Während heute einigen der Freihandel nicht weit genug gehen kann, wollen andere die Globalisierung begrenzen. International herrscht das Recht des Reicheren und Vermögen werden global zu ihren Gunsten umverteilt. Dem Wettbewerbsdruck vom Weltmarkt müssen kleine und mittlere Unternehmen oft nachgeben. Eine Person reicht zur Versorgung einer Familie kaum mehr aus.
Unsere freie Marktwirtschaft kann freier sein als anderswo, weil wir die nötige Sicherheit durch andere Wirtschaftsformen gewährleisten. Außer den Vorgaben zu fairem Wettbewerb und zum Schutz der Verbraucher, Arbeiter und Umwelt, gibt es kaum staatliche Beschränkungen oder Förderungen. Die Nachfrage sorgt für ein entsprechendes Angebot und Preise vermeiden Mangel oder Überschuss. Die Botschaften im Ausland informieren über die dortigen Wettbewerbsbedingungen.
Inländische und ausländische Unternehmen können an der freien Marktwirtschaft teilnehmen, aber nur deutsche Unternehmen können in die anderen Wirtschaftsformen wechseln. Für den Ein- und Austritt gibt es in der freien Marktwirtschaft keine Vorgaben, nur von anderen Wirtschaftsformen. Waren und Dienstleistungen können mit anderen Wirtschaftsformen gehandelt werden, wenn sie bezahlt werden können und von der betreffenden Wirtschaftsform zugelassen sind. Nur wenn die soziale Marktwirtschaft oder Planwirtschaft bestimmte Produkte nicht liefern können, erhalten Unternehmen staatliche Aufträge.
Unternehmen können sich in Verbänden für ihre Branche zusammenschließen, um beim Ministerium ihre Interessen einzubringen oder mit Gewerkschaften Tarifverträge einzugehen. Es gilt die Vertragsfreiheit für Unternehmen und Kunden, sodass jedem Vertragspartner klar ist wer was mit wem freiwillig vereinbart. Verträge müssen im Arbeitsverzeichnis für die Vertragspartner einsehbar gespeichert werden. Darin wird das Arbeits-, Wirtschafts-, Unternehmens- und Handelsrecht im Einzelfall geregelt. Zieht ein Vertragspartner vor Gericht, gilt das Urteil als Fallrecht für alle Teilnehmer der freien Marktwirtschaft.
Bei der Unternehmensgründung im Arbeitsverzeichnis muss die Haftungssumme angegeben werden, die auf das Steuerkonto bei der Volksbank einzuzahlen ist. Gründung und Schließung sind kostenfrei. Unternehmen müssen ihre Kunden über Nutzen und Risiken ihrer Produkte aufklären. Sie dürfen keine Unbeteiligten schädigen und die Umwelt nur regenerativ belasten. Sie müssen die Kosten für Herstellung und Entsorgung ihrer Produkte einpreisen und eine Laufzeit oder Nutzungshäufigkeit angeben, während der sie kostenfrei umtauschen oder reparieren. Stellenangebote müssen im Arbeitsverzeichnis veröffentlicht werden. In privaten Bildungseinrichtungen müssen die zentralen Leistungsnachweise erbracht werden. Zahlungsunfähige Unternehmen werden ganz oder teilweise verkauft. Für sonstige ausstehende Zahlungen haften Eigentümer mit ihrem Privatvermögen bis zu einem Freibetrag von maximal 25 000 Euro. Finanzielle staatliche Hilfe ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Banken, Versicherungen und Börsen sind Unternehmen, die inländische und ausländische Investoren bedienen. Der Totalverlust ist für jeden Anleger möglich. Es gibt keine staatlichen Hilfen und Geldinstitute müssen keine Mindestreserve halten. Ausstehende Zahlungen an die Zentralbank werden bei allen Angehörigen des Geldinstituts gepfändet. Alle Unternehmen können als Aktiengesellschaften Anteile an die Börse bringen und entscheiden, welche Stimmrechte oder wann welche Zahlungen mit ihren Aktien oder Anleihen verbunden sind. Börsen legen ihre Handelsbedingungen selbst fest und können Wetten anbieten. Zahlungen ins Ausland werden mit dem Mehrwertsteuersatz verzollt. Ausländische Unternehmen oder Investoren dürfen keine Immobilien im Inland besitzen oder vermieten.
Für die Währung der freien Marktwirtschaft ist die europäische Zentralbank zuständig. Ihr Chef soll von den betreffenden Völkern gewählt werden und an Weisungen der Finanzminister aller Mitgliedstaaten gebunden sein. Die Landwirtschaft muss Gifte und genmanipulierte Lebewesen von der Umwelt abschirmen. Der Einsatz von Medikamenten, die auch Menschen nutzen und resistente Erreger hervorbringen, sind verboten. Die Außenwirtschaft ist geprägt von internationalen Handelsverträgen, Unternehmensstandorten, Gewerkschaften, Arbeitskämpfen und Gastarbeitern. Gastarbeiter dürfen keine Vorstrafen oder Schulden haben, nicht über 3 Monate arbeitslos sein und ihre Familie nachholen wenn sie sie finanziell versorgen können, unbefristet angestellt und eingebürgert sind. Ihr Lohn muss zum Leben ausreichen und der Arbeitsvertrag auf maximal 3 Jahre befristet sein. Das Ministerium kann Gastarbeitsverträge fristlos kündigen und die Ausreise verlangen, sobald Straftaten oder Schulden vom Gastarbeiter gemacht werden oder die Ausländerquote erreicht wurde.
Arbeitnehmer erhalten am Monatsende ihren Lohn, den sie im Arbeitsvertrag mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Gekündigt werden kann dieser Vertrag ohne Grund oder Frist. Sobald Arbeitnehmer mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten sie 150% ihres Lohns. Unternehmen müssen Eltern 12 Monate und sonstigen Mitarbeitern aus medizinischen oder familiären Gründen unbezahlten Urlaub gewähren. Arbeitnehmer können sich in Betriebsräten und Gewerkschaften zusammenschließen, um ihre Interessen beim Ministerium einzubringen sowie Arbeitsbedingungen und Bezahlung mit Arbeitgebern zu verhandeln. Gewerkschaften können Beiträge einziehen, um damit Versicherungen, Aktien der Branche und Arbeitskämpfe zu bezahlen. Mit den Aktien erhalten sie Stimmrecht bei der Unternehmensführung. Im Arbeitskampf zahlt die Gewerkschaft den Lohn und Arbeitnehmer dürfen die Zufahrtswege zum Unternehmen blockieren und straffrei der Arbeit fernbleiben.
Staatliche Leistungen werden durch Unternehmenssteuern bezahlt, die mit einer Umsatzsteuer auf alle Zuflüsse zu Unternehmenskonten erhoben werden. Steuerfinanziert sind alle staatlichen Informationen, Verfahren zur Wahl, Gesetzgebung und Regierung des Staates oder von Unternehmen sowie die Leistungen des Familienministeriums.
Unternehmen müssen für alle gesetzlich vorgeschriebenen staatlichen Leistungen entsprechende Gebühren bezahlen, nämlich für Prüfungen der Unternehmensprüfbehörde, Analysen für Länder und Güter, Ausgleichszahlungen an die Planwirtschaft, Anbindung und Nutzung der infrastrukturellen Netze, Integrationsmaßnahmen für Gastarbeiter und Gerichtskosten.
Unternehmen können zusätzliche staatliche Leistungen freiwillig buchen, nämlich Beratungen der Unternehmensprüfbehörde, Versicherungen für Arbeitslosigkeit, Rente, Gesundheit oder Rechtsschutz, Aus- und Weiterbildungen für Mitarbeiter, Forschungsaufträge, Handel im Immobilienverzeichnis, Nutzung und Übertrag von Inhalten und Programmen des Intranet, Häftlinge als Mitarbeiter sowie Einsätze von Volksschutz oder Feuerwehr.
Bürger erhalten in der freien Marktwirtschaft Zugang zum Weltmarkt, sind den Risiken aber nicht schutzlos ausgeliefert. Unternehmer können ohne viel Bürokratie ihre Strategien selbstbestimmt verfolgen. Ausländer erhalten freien Zugang zu einem Teil des inländischen Marktes und können der Kaufkraft der Bevölkerung damit nicht schaden.
5.10Finanzen
Heutzutage fördert der internationale Finanzmarkt die Verarmung vieler Menschen zugunsten weniger Reicher. Aktiengesellschaften machen Gewinne in vielen Ländern und verteilen sie an Aktionäre in wenigen Steueroasen. Staaten verschulden sich bei ausländischen Investoren. Politiker werden dadurch abhängig von ihren Gläubigern und nicht von ihren Wählern. Schuldzinsen fließen außer Landes und schwächen die Kaufkraft im Inland. Zudem drucken Zentralbanken seit der Finanzkrise Geld, lassen die Leitzinsen unter der Inflationsrate und enteignen damit Sparer. Die können allerdings ihre zu geringen Vermögen nicht durch gute Beratung am Finanzmarkt vermehren. Das Steuersystem ist so kompliziert, dass Arme mehr Steuern zahlen, weil man Steuerberater braucht, die sich nur Reiche leisten können.
Unsere Finanzpolitik sorgt für einen zusätzlichen inländischen Finanzmarkt, stabile Preise, die Entschuldung des Staates und eine jährliche Volksabstimmung über den Staatshaushalt des kommenden Jahres. Das Steuersystem ist digitalisiert, sodass automatisch Mehrwertsteuern bei abgehenden Beträgen von Privatkonten abgezogen werden und Unternehmenssteuern bei eingehenden Beträgen auf Unternehmenskonten. Die Mehrwertsteuer ist überall gleich und die Unternehmenssteuern sind in jeder Wirtschaftsform unterschiedlich. Zölle sorgen für fairen Wettbewerb mit unterentwickelten Ländern, gleichen Verluste der Mehrwertsteuer und starke Schwankungen der Außenhandelsbilanz aus. Steuern auf Erbschaften, Schenkungen und Grundstücke, werden zur Tilgung der Staatsschulen erhoben und danach abgebaut. Langfristig sinken die Steuern, weil der Staat ausreichend Geld einnimmt durch Gebühren, Zinsen und Dividenden auf seine Ersparnisse sowie, Lizenzen und Gewinne aus der Vermarktung innovativer Produkte. Schulden werden nur zur Umschuldung und im Notfall bei den eigenen Bürgern gemacht, die dann von den Zinszahlungen profitieren und die Kaufkraft im Inland stärken. Im Normalfall werden die Staatseinnahmen angespart, um im kommenden Haushaltsjahr ausgegeben zu werden. Während eines wirtschaftlichen Aufschwungs wird mehr gespart, damit diese Beträge im folgenden Abschwung wieder ausbezahlt werden können.
Bürger haben jedes Jahr die Kontrolle über die Staatsausgaben im folgenden Jahr. Ministerien müssen Finanzpläne als Haushaltsentwurf vorlegen. Das Finanzministerium übernimmt für alle Ministerien die Finanzbuchhaltung und die Bezahlung der Mitarbeiter. Bürger stimmen ab, welche Ministerien, Behörden und Projekte wie viel Geld erhalten sollen. Im Steuerverzeichnis erhalten alle Steuerzahler ein Profil und Steuerklassen sind Gruppen. In einem Steuerspiel im Intranet können alle Bürger ihre gezahlten Steuern selbst verteilen und den Spielstand für die Abstimmung exportieren. Der Rechnungshof nimmt Beschwerden entgegen, prüft Einnahmen und Ausgaben und kann durch sein Veto einen Haushaltsausschuss einberufen, der Verschwendung aufdeckt und beseitigt.
Bürger erhalten mit zunehmender Digitalisierung ein bedingungsloses Grundeinkommen. Die Hälfte der Ersparnis beim Umstieg von Mensch auf Maschine wird als Gebühr eingezogen. Die Hälfte der Maschinengebühren fließt so lange in einen Automatisierungsfonds, bis seine Erträge Automatisierungsprojekte finanziert haben und 80% der Wirtschaft automatisiert ist. Danach fließen seine Erträge in den Fonds des bedingungslosen Grundeinkommens, wo auch die andere Hälfte der Maschinengebühren hingeflossen ist. Die Erträge aus dem Fonds des bedingungslosen Grundeinkommens werden an die Bevölkerung ausgezahlt und steigen mit zunehmender Automatisierung.
Die Zentralbank sorgt mit den vier Notenbanken der Wirtschaftsformen für Vollbeschäftigung, stabile Preise und ausgleichende Wechselkurse. Sie steuert in Abstimmung mit der jeweiligen Notenbank die Geldmengen und Werte der Währungen im Land. Sie können einen Verfall oder Anstieg der Preise verhindern, indem sie Banknoten ausgeben oder einziehen, Währungsreserven freigeben oder aufbauen, Vergütung oder Gebühren für Geldgeschäfte einführen, zur Aufgabe oder Einführung der Lagerhaltung verpflichten sowie die Kreditvergabe fördern oder zügeln.
Das Bruttoinlandsprodukt misst die Kraft jeder Wirtschaftsform durch die Erfassung der Produktion, des Konsums und der Einkommen im Verlauf der Monate und Jahre. Das Preisniveau wird durch den Vergleich des Bruttoinlandsprodukts, der Geldmenge und von Warenkörben aller digital verfügbaren Waren und Dienstleistungen ermittelt. Der Lebensstandard wird anhand der Daten aus den Verzeichnissen des Intranet über die Wirtschaft, Bildung, Vermögen, Krankheit, Kriminalität, Kinderzahl, Heimarbeit, Freundschaft, Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit gemessen.
Die Notenbanken sind an die Finanzpolitik ihrer Wirtschaftsform gebunden. In der Tauschwirtschaft wird Überschuss oder Mangel vermieden, in der Planwirtschaft Versorgung und Freizeit garantiert, in der sozialen Marktwirtschaft Preissteigerung für gleichbleibende Beschäftigung in Kauf genommen und in der freien Marktwirtschaft nur Preisstabilität verfolgt. Banken haben ein Konto bei ihrer Notenbank und zahlen oder erhalten Zinsen, wenn sie dort Geld deponieren oder leihen, je nachdem ob die Kreditvergabe der Banken gezügelt oder gefördert werden soll. Zudem können sie Banken vorschreiben eine Mindestreserve zu halten, die sie nicht verleihen dürfen, und im Notfall ihren Kunden auszahlen.
Die Volksbank ist eine staatliche Bank, bei der Bürger ein Konto haben können und Ministerien dürfen nur dort Konten haben. Alle Einlagen sind über die Währungsreserven abgesichert. Der finanzielle Wechsel der Wirtschaftsform muss über Konten bei der Volksbank laufen. Bürger erhalten kostenlos ein Girokonto, ein Tagesgeldkonto für Staatsanleihen mit Zinsen in Höhe der Inflationsrate, ein Sparkonto zur Geldanlage bei der Volks- und Ideenbörse, ein Rentenkonto mit 5000 Euro Geburtsguthaben, das beim Tod zurückgezahlt wird mit Zinsen in Höhe der Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts sowie ein Generationenkonto auf das eingezahlt werden kann, aber nur Zinserträge an die Familie ausgezahlt werden können. Kinder bekommen ein Kindergeldkonto. Unternehmen erhalten ein Unternehmenskonto samt Giro-, Steuer- und Sparkonto, wobei letzteres ihnen Zugang zur Ideenbörse und den Forschungskostenfonds gewährt.
Die Volksbörse dient dazu, dass Unternehmen deutscher Staatsbürger Aktien und Anleihen an Deutsche verkaufen können. Deutsche Staatsanleihen der einzelnen Ministerien dürfen nur dort verkauft werden, außer die nötige Summe wird nicht erreicht und das Volk stimmt der Kreditaufnahme am internationalen Finanzmarkt zu. Die Ideenbörse bringt Erfinder und Sparer zusammen. Mit Innovationsanleihen können Kredite für die Marktreife von Erfindungen vergeben werden. Innovationsaktien beteiligen Aktionäre am zusätzlichen Gewinn in einem Unternehmen, der durch die Erfindung erzeugt wird. Lizenzbeteiligungsaktien beteiligen Aktionäre an den Lizenzgebühren. Produktaktien beteiligen Aktionäre an der Miete für ein teures innovatives Produkt.
Das Risiko an diesen beiden Börsen ist geringer, als an internationalen Börsen, weil inländische Gesetze und die Unternehmensprüfbehörde Sicherheitsstandards durchsetzen. Die Volksfonds ermöglichen Kleinanlegern als Käuferverbund an der Volks- oder Ideenbörse Aktien oder Anleihen einer bestimmten Branche zu kaufen. Die Deutschlandfonds ermöglichen das gleiche für Ausländer, sind aber auf 10% des Handelsvolumens an den inländischen Börsen beschränkt. In der Investitionsabteilung der Volksbank werden Algorithmen zur digitalen Geldanlage programmiert, die Fonds für Inländer und Ausländer verwaltet sowie die Ersparnisse der Staatskasse gewinnbringend an den inländischen Börsen investiert.
Bürger können über die Verteilung ihrer gezahlten Steuern mitbestimmen und Verschwendung vermeiden. Ihre Kaufkraft und ihr Lebensstandard steigen, weil Zinsen und Dividenden im Inland ausgegeben werden. Durch das bedingungslose Grundeinkommen erhalten Unternehmen Geld für die Automatisierung, Bürger können von der Automatisierung profitieren und müssen schrittweise weniger arbeiten bei gleichem Einkommen. Mit den Konten der Volksbank werden die Generationen langfristig reicher.
5.11Innovation
Heutzutage haben Großkonzerne, die veraltete Technologie produzieren, meist eine marktbeherrschende Stellung und behindern die Einführung neuer Innovationen. Sie können ihre Produkte billiger anbieten und die Kosten der Erfinder für den Marktzutritt erhöhen, Lobbyisten bezahlen oder Patente aufkaufen und nicht nutzen. Politiker und Unternehmer beauftragen meist nur Forscher, die ihnen nach dem Mund reden. Andersdenkende Lehrstühle werden abgeschafft. Staatliche Forschungsgelder werden nur nach aufwendigen Bewerbungen vergeben und zeitlich befristet, anstatt sie an Erfolg oder Misserfolg zu knüpfen. Forschung wird kaum koordiniert, weswegen sich Forscher mit ähnlichen Gebieten nicht verbünden können, um Innovationen schneller marktreif zu machen. Ein passendes Schutzrecht für eine Erfindung anzumelden ist aufwendig und teuer.
Unser Innovationsministerium fördert und verbindet Erfinder, Forscher, Investoren, Bildungseinrichtungen und Unternehmen miteinander, damit drängende Forschungsaufgaben schneller gelöst werden. Dafür wird eigens eine Innovationsbehörde geschaffen. Innovationszyklen geben die Richtung vor, beispielsweise aktuell Informationstechnologie (IT) und danach Biotechnologie. Zum Beispiel ist die IT abgeschlossen, wenn das Staatswesen digitalisiert und die Wirtschaft automatisiert ist. Staaten sollen sich international absprechen, welche Forschungsvorhaben nötig sind, sie arbeitsteilig erledigen und Ergebnisse einander mitteilen. Wer absichtlich Innovationen verschleppt, wird bestraft.
Die Erforschung und Entwicklung von Grundlagen, Anwendungen und Industriezweigen wird miteinander verbunden, sodass Forscher sich in allen drei Bereichen betätigen und aufeinander abstimmen. Das Forschungsverzeichnis gibt ihnen dazu die Möglichkeit mit Profilen für Vorhaben, Gruppen für Forscher sowie mit Forschungskostenfonds, in die Unternehmen, Investoren und der Staat einzahlen, um ihre Vorhaben erforschen zu lassen. Die Natur-, Gesellschafts- oder Geisteswissenschaften sind für die technische, soziale oder persönliche Umsetzung zuständig. Staatliche Forschungsvorhaben sind Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, Verkehrs- und Energiewende. Zukünftige Vorhaben sind die Herstellung von biologisch nachwachsenden und abbaubaren Produkten in selbstversorgenden Ökosystemen. Mobile Innovationslabore werden öffentlich zugänglich aufgestellt und beinhalten nötige Werkzeuge und Materialien, mit denen Freiwillige die staatlichen Vorhaben erforschen können.
Die Unternehmensprüfbehörde prüft die Bedürfnisse an Forschung und Entwicklung in Unternehmen und leitet sie an die Innovationsbehörde weiter, die passende Bildungseinrichtungen aussucht, um sie in den Lehrplan zu integrieren. Lernende erfinden mit ihrer Phantasie passende Entwicklungen und verkaufen sie an die Unternehmen. Unternehmen bezahlen dann nach der Einführung mit einer Gewinnbeteiligung bis der Preis erreicht ist. Erfinder erhalten Lizenzgebühren. Wer freiwillig erfinden und forschen will, kann das nötige Fachwissen in den Bildungseinrichtungen erlernen.
Das Institut für Technologie legt fest, wie neue Technologien geprüft, beglaubigt und normiert werden und die Unternehmensprüfbehörde setzt es um. Schutzrechte gibt es beim Patentamt für Patente, Designs, Urheberwerke, Marken oder gewerbliche Abläufe. Ähneln sich Erfindungen, wird eine Inspirationsgebühr fällig. Im Ideenverzeichnis gibt es Profile für Erfindungen und Gruppen für Erfinder. Eine Patentkamera für den Volkscomputer kann genutzt werden, um die Idee im Profil zu beschreiben oder damit während eines Treffens klar wird, wer in einer Gruppe am meisten zu der Erfindung beigetragen hat. Nutzer können in einer Suchmaschine für Herausforderungen für die drängendsten Bedürfnisse abstimmen. Unternehmen, Forscher und Erfinder erhalten für sie passende Nachrichten über neue Innovationen. Prototypen und Kleinserien können in Innovationswerkstätten der Planwirtschaft produziert werden und die entstandenen Kosten werden als Gewinnbeteiligung abbezahlt. Das Staatsfernsehen sendet Werbevideos für Neuheiten in den Innovationsnachrichten und Kunden können sie in Läden bestellen. Unternehmen können Betriebsgeheimnisse in der Innovationsdatenbank des Ideenverzeichnisses nicht öffentlich hinterlegen, beglaubigen lassen und mit zahlenden Unternehmen teilen. In Innovationssprechstunden können Freiwillige ihre Ideen passenden Ministerien und Unternehmen mitteilen. Um Innovationen schneller vermarkten zu können, kann das Kartellamt für höchstens 20 Jahre Kartelle für Unternehmen in Innovationsgemeinschaften genehmigen. Preisaufschläge für umweltschädliche Produkte finanzieren die Erforschung passender Innovationen. Weitere Geldquellen bietet die Ideenbörse. Der Innovationsfonds liefert Startkapital, wenn das Unternehmen danach jährlich 5% seines Gewinns einzahlt.
Volkseigene Innovationsbetriebe produzieren erfolgversprechende Erfindungen bis die Frist des Schutzrechts abläuft und verkaufen sie auf dem Weltmarkt zum Monopolpreis. Erkennen Prüfer im Patentamt bei der Anmeldung eine bahnbrechende Erfindung, melden sie das der Kommission für volkseigene Innovationsbetriebe, die entscheidet, ob damit ein volkseigener Innovationsbetrieb gegründet wird. Die Unternehmensprüfbehörde plant und gründet das Unternehmen, das Infrastrukturministerium sorgt für Bau und Instandhaltung. Der Fonds für volkseigene Innovationsbetriebe und Produktaktien sorgen für die Finanzierung des Marktzutritts. Mit passenden einheimischen Unternehmen werden Industriegemeinschaften gegründet, um die Lieferketten kurz und demokratisch zu gestalten. Alle volkseigenen Innovationsbetriebe zahlen jährlich 1% ihres Gewinns in den Fonds für volkseigene Innovationsbetriebe ein, 15% an Erfinder, 10% für Forschung und Entwicklung, 10% für die Forschungskostenfonds, 14% als Boni für Mitarbeiter und 50% in die Staatskasse. Volkseigene Innovationsbetriebe werden geführt wie Aktiengesellschaften der sozialen Marktwirtschaft, wobei das Ministerium 70% der Anteile hält und sie nach Ablauf des Schutzrechts an der Volksbörse verkauft. Ein volkseigener Innovationsbetrieb wird geschlossen, wenn er laufend Verluste macht. Die volkseigenen Innovationsbetriebe für Denkfabriken und 3D-Druckerhallen werden nicht privatisiert, sondern ermöglichen der Bevölkerung sich erfinderisch zu betätigen. Bürger können sich in geeigneten staatlichen Räumlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten zu einer Denkfabrik treffen und Material bestellen. Alle Mitglieder erfüllen reihum die Vorhaben jedes Mitglieds. 1% der Erträge aus den dort gemachten Erfindungen fließen jährlich an den volkseigenen Innovationsbetrieb Denkfabrik. 3D-Druckerhallen können im Auftrag verschiedenste Produkte herstellen, die so groß wie ein Haus sind. Für Erfinder macht das Ministerium Wettbewerbe, Messen, einen Feiertag und Statuen großartiger Erfinder.
Bürger können leichter Ideen zu Geld machen und durch Lizenzen ein passives Einkommen erhalten. So werden Erfindungen die Arbeit der Zukunft, wenn vieles automatisiert ist. Der Lebensstandard der Weltbevölkerung steigt durch technischen und sozialen Fortschritt.
5.12Bildung
Im heutigen Bildungssystem sind die vielen verschieden Bildungseinrichtungen nicht aufeinander abgestimmt, sodass Schulwechsel, Umzüge und das Nachholen von Abschlüssen problematisch ist. Der Lehrplan ist meist nicht geeignet theoretische Kenntnisse praktisch anwenden zu können. Schüler werden zur Unmündigkeit erzogen, weil sie nicht über ihre Rechte informiert werden, wie sie gegen Beleidigungen oder einer Willkürherrschaft durch Lehrende vorgehen können. Allzu oft lassen sie ihren Frust an ihren Mitschülern aus.
Unser Bildungssystem ist demokratisiert und verknüpft Forschung, Bildung und Arbeit. Bildungseinrichtungen verwalten sich außerhalb der zentralen Vorgaben selbst. Lernende beteiligen sich durch Quoren, Fachschaften und Ausschüsse an den Entscheidungen der Räte von Leitungen, Lehrkräften und Eltern. Im Bildungsgericht werden erstinstanzlich Streitigkeiten geschlichtet. Wer Lernende oder Lehrkräfte ärgert oder behindert, erhält Strafarbeiten, Nachsitzen oder Überstunden, Elterngespräche oder Abmahnungen, Bußgelder, zeitweise oder gänzliche Ausschlüsse vom Unterricht, Erziehungslager oder die Entlassung. Einspruch und der Rechtsweg sind möglich. Im Erziehungslager wird die militärische Grundausbildung absolviert, aber anstelle der Kampfausbildung ist Schulunterricht. Mobbing wird geahndet und mit allen Beteiligten psychologisch aufgearbeitet.
Im Bildungsverzeichnis erhält jedes Mitglied einer Bildungseinrichtung ein Profil, in dem all seine Leistungen und Zeugnisse digitalisiert sind. Lernende können dort ihren Stundenplan erstellen, Lerngruppen beitreten oder Lerninhalte und Lehrkräfte bewerten und kommentieren. Gute Bewertungen für Lernmethoden werden allen Lehrkräften mitgeteilt. Lehrkräfte gestalten im Bildungsverzeichnis ihren Dienstplan und fächerübergreifenden Unterricht.
Bildungstests ermitteln den Lerntyp, die Intelligenz und Entwicklung von Lernenden. Mit diesen Anhaltspunkten können sich Lernende für Frontalunterricht, Projektunterricht oder freies Lernen und schriftliche, mündliche oder projektbezogene Prüfungen entscheiden.
Im Institut für Bildung werden zueinander passende Lerntypen, Unterrichtsmethoden, Abschlüsse, Berufe und Unternehmen gesucht und Kontakt hergestellt. Den Lehrplan erstellen die Ministerien für Bildung, Arbeit und Innovation mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft und Bildungseinrichtungen in einem öffentlichen Ausschuss, an dem sich das Volk beteiligen kann.
Landesweit einheitliche Leistungsnachweise und Lerninhalte für Abschlüsse werden vom Prüfungsamt erstellt. Sie vereinfachen den Einstieg, Wechsel und Abschluss von Bildungseinrichtungen. Jeder Kurs wird mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen und jeder Bildungsgang mit einer Abschlussprüfung. Wer gute Noten erhalten hat, erklärt seinem Kurs offene Fragen und wie er gelernt hat. Lehrkräfte lernen daraus, wie sie Inhalte verständlicher beibringen können. Während Leistungsnachweise von Lehrkräften korrigiert oder geprüft werden, die die Lehrkräfte und Lernenden nicht kennen, vergeben die Lehrkräfte ihren Lernenden jährlich Noten für Lernbereitschaft, Präzision, Pflicht- und Hierarchiebewusstsein, Körperbeherrschung und Teamfähigkeit.
Zu Beginn ist Lernenden bereits klar, welche Berufe mit welchen Abschlüssen verbunden sind und am Arbeitsmarkt gesucht werden. Das Bildungsministerium übernimmt für alle anderen Ministerien die Kinderbetreuung, Übersetzung, Aus- und Fortbildung. Das Bildungssystem finanziert sich durch Steuern, Kindergeld und Einnahmen aus Bildung durch Arbeit und Forschung.
Lernende erledigen Pflichtdienste in eigenen und benachbarten Bildungseinrichtungen, wie Reinigung oder Verpflegung, und für Jüngere die Nachhilfe, Hausaufgabenbetreuung und Aufsicht. Für Unternehmen erledigen sie Teile der Produktion und Forschung im Unterricht, machen Praktika und berufsbegleitende Ausbildungen zur Vertiefung passender Fächer und erhalten dafür Geld.
Lernende erforschen und entdecken die Lerninhalte durch Versuche und Lehrmedien. Dabei führen sie Ideentagebuch und können Verbesserungen oder Erfindungen gemeinsam mit ihrem Kurs umsetzen oder marktreif machen. Für bahnbrechende aufwendige Erfindungen können sich alle oder manche Bildungseinrichtungen des Landes in einem Forschungsverbund zusammenschließen. Erfinder erhalten Schutzrechte und Lizenzgebühren für ihre vermarkteten Ideen.
Unternehmen erhalten damit geeignete Fachkräfte und erfinderische Geschäftsführer oder Mitarbeiter. Lernende und Lehrende können sich mehr auf das Lernen und Forschen konzentrieren, anstatt auf das Auswendiglernen, Korrigieren und Benoten. Weil Lernende Verantwortung füreinander übernehmen und praktische Übungen machen, sinken die Kosten für Bildung.
5.12.1Selbstbestimmtes Lernen und Lehren
Heute erleben Lernende die Schulpflicht als Zwang zum Lernen, der ihre Neugier verkümmern lässt. Weil vorbestimmt ist, was sie wann lernen sollen, verstehen sie den Sinn und Zusammenhang zwischen Lerninhalten nicht. Wer eine Klassenstufe wiederholen muss, verliert ein Jahr seines Lebens und Freunde, obwohl er nicht in allen Fächern ungenügende Leistungen zeigt.
Lehrkräfte müssen nach vorgegebenen Plänen und Methoden unterrichten, darüber Buch führen, schriftliche Leistungsnachweise korrigieren und benoten. Das kostet Zeit, wird aber nicht zu Forschungszwecken genutzt. Sie haben kaum Möglichkeiten erfolgreiche Methoden zu entwickeln und mit allen Lehrern zu teilen. Sie verfügen selten über Berufserfahrung in ihrem Fach und können daher kaum praktische Beispiele nennen.
In unseren Bildungseinrichtungen arbeiten Lernende und Lehrende zusammen, um neue Erkenntnisse aus Theorie und Praxis zu gewinnen. Für die Grund- und Gesamtschule besteht zwischen dem 6. und 18. Lebensjahr Schulpflicht mit mindestens 20 Wochenstunden Lernzeit. Ansonsten dürfen alle Deutschen jederzeit jede Bildungseinreichung besuchen, damit sie Abschlüsse nachholen können. Alle Menschen können über das Wissensverzeichnis und digitalen interaktiven Unterricht alle Abschlüsse per Fernstudium machen. Mit einem guten digitalen Abschluss können sie an den jährlichen Abschlussprüfungen in den Bildungseinrichtungen teilnehmen. Im Wissensverzeichnis werden alle Lerninhalte durch verschiedene Medien präsentiert, beispielsweise werden Leistungsnachweise als Video abgegeben, das Bildungsfernsehen verfilmt Lehrbücher und der volkseigene Innovationsbetrieb Intranet erstellt Lernspiele.
Das Schulamt erledigt alle Verwaltungstätigkeiten und bietet Lernenden und Lehrkräften Möglichkeiten zur Beratung und Beschwerde. Lehrkräfte müssen ein Studium in ihrem Fach abgeschlossen haben und während der Lehrtätigkeit 10 Jahre Berufserfahrung in ihrem Fachgebiet sammeln. Ihre Arbeit wird von Lernenden in Umfragen und von anderen Lehrkräften durch die Noten der zentralen Leistungsnachweise bewertet. Sie werden nach Leistung bezahlt und bei mangelhafter Leistung entlassen.
Bildungseinrichtungen sind alle Kindertagesstätten, Universitäten, Sonder-, Grund-, Gesamt-, Hoch-, Fachhoch- und Volkshochschulen. In den Sozialdörfern gibt es Kindertagesstätten und Grundschulen, die Kinder jederzeit betreuen, wenn die Eltern verhindert sind. In Sozialdörfern sind auch die Sonderschulen für Verhaltensgestörte, Lernschwache und Hochbegabte untergebracht.
In Kindertagesstätten lernen Kinder ab dem 2. Lebensjahr in Themenräumen und wenn sie möchten in festen Gruppen. Leistungsnachweise sind Spiele und Beobachtungsbögen. Grundschullehrer erledigen die Vorschularbeit.
In der Grundschule wird in vier Klassenstufen mit vorgegebenen Stundenplänen und Lehrkräften gelernt. Schüler suchen sich aus, wo sie sitzen, welche Unterrichtsmethoden und Projekte sie wählen und ob sie die Schule wechseln möchten. Ab der vierten Klasse wird mit dem Volkscomputer gearbeitet und zum 10. Geburtstag erhält jeder seinen Volkscomputer und das Wahlrecht der Ministerien für Bildung und Familie. An der Nachmittagsbetreuung können Schüler teilnehmen, die von Lehrkräften der Kindertagesstätten, Senioren und Vereinen angeboten wird.
In der Gesamtschule wird in Kursen gelernt, die mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Wer darin eine mindestens ausreichende Leistung erzielt hat, erhält einen Schein. Man kann 4 mal wiederholen und beliebig oft im Sozialdorf. Für unterschiedliche Abschlüsse müssen Lernende verschiedene Scheine sammeln. Kurse können wöchentlich oder als Blockveranstaltung angeboten werden. Bei den einjährigen Fächern gibt es jeweils nur einen Kurs, nämlich Lernen, Erfinden, Wählen, Integration, Ernährung, Bewerbung und Hausbau. Bei den mehrjährigen Fächern sind es jeweils sechs Kurse für Deutsch, Mathe, Sport, Wirtschaft, Musik, Informatik, Chemie, Physik, Biologie, Erdkunde, Technik, Handwerk, Politik, Geschichte, Psychologie, Ethik, Fremdsprachen und Kunst. Wann welcher Kurs besucht wird, wie viele Wochenstunden es gibt, die Unterrichts- und Prüfungsform sowie welche Lehrkräfte und Mitschüler man hat, legen die Lernenden selbst in ihrem Stundenplan fest. Zu Beginn eines Schuljahres bieten die Lehrkräfte ihre Kurse an und Lernende entscheiden sich nach der Einführungswoche für ihren Stundenplan. Die Abschlüsse sind nach 11, 12 oder 13 Lernjahren möglich. Wer 13 Lernjahre macht, kann auf eine Hochschule. Nach der Gesamtschule muss der einjährige Volksdienst abgeleistet werden. Er besteht aus 3 Monaten Grundausbildung beim Militär und Volksschutz, sowie 9 Monaten bei frei wählbaren gemeinnützigen Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen.
In den Fachhochschulen wird die berufliche Ausbildung gelernt, in den Hochschulen die wissenschaftliche Arbeitsweise und freie Forschung betrieben. An Volkshochschulen unterrichten Bürger für Bürger. An Universitäten gibt es alle Fachbereiche und staatliche Forschung. Nach einer Bewerbung folgt die Eingewöhnungsphase zum Kennenlernen aller Neulinge und des Campus vor Semesterstart. Zulassungsbeschränkungen gibt es nur, wenn gerade Kapazitäten ausgebaut werden oder wenn am Arbeitsmarkt keine Nachfrage für den Abschluss vorliegt. Der Erwerb von Scheinen funktioniert wie in der Gesamtschule. Allerdings gibt es auch Sitzscheine, bei denen nur der Kurs besucht werden muss ohne Leistungsnachweis. Abschlüsse gibt es als Lehrling (Bachelor), Meister (Master), Diplom und Magister. Leistungsnachweise und Abschlussprüfungen sind Auftragsarbeiten für Ministerien, Unternehmen oder Forschungsgemeinschaften. Hochschulen können sich in Forschungsgemeinschaften zusammenschließen, um landesweit oder weltweit gemeinsam Forschungsprojekte umzusetzen.
Bürger erhalten lebenslangen Zugang zu freier Bildung und Forschung. Berufswege werden damit flexibler und Erfindungen wahrscheinlicher. Lernende bestimmen ihr Lerntempo selbst und lernen eher wissenschaftlich zu denken und neugierig zu bleiben.
5.13Gesundheit
Heute gibt es viele Krankenkassen, die alle das gleiche anbieten und Geld für Verwaltung und Vorstände verbrauchen, das niemanden gesund macht. Heiler erhalten keine Kassenzulassung und ihre Methoden werden nicht wissenschaftlich erforscht. Unreine Drogen machen Kriminelle reich, Konsumenten krank und erzeugen damit Kosten für andere Krankenversicherte. Krankenhauskonzerne führen mehr Operationen als nötig durch und die Pharmaindustrie vertreibt Medikamente, die auf Dauer krank machen, setzt sich aber mit Lobbyarbeit in der Politik durch. Die Umweltverschmutzung gefährdet die heutige und zukünftige Gesundheit von Mensch und Natur.
Unsere Gesundheitspolitik lässt Kranke günstiger und zuverlässiger genesen und erhält sowohl die Bevölkerung als auch die Umwelt gesund. Das Gesundheitssystem besteht aus einem Verbund, der Qualitätssicherung, Forschung und Entwicklung betreibt. Das Ministerium entwickelt Prüfverfahren, Grenzwerte und Schutzmaßnahmen, deren Einhaltung die Unternehmensprüfbehörde und Gesundheitsämter kontrollieren. Für alle Ministerien und deren Mitarbeiter erledigt das Gesundheitsministerium den Arbeits- und Gesundheitsschutz. In Gesundheitszentren der Planwirtschaft versorgt es Bedürftige und in Universitätskliniken wird zusammen mit den Instituten des Gesundheitsministeriums geforscht und entwickelt. Das Volk klärt in Ausschüssen ethische und grundrechtliche Fragen und wie mit Gesundheitskatastrophen umgegangen werden soll. Der Umgang wird mit der Bevölkerung geübt, bevor die Katastrophe eintritt.
Patienten können von mehreren Ärzten Diagnosen einholen, sich aber nur bei einem Arzt behandeln lassen. Nur wenn die Behandlung erfolglos blieb, ist eine weitere Behandlungsmethode möglich. Alle Daten über Ärzte, Medikamente, Patienten, Diagnosen und Behandlungen werden über die Gesundheitskarte erfasst und im Gesundheitsverzeichnis gespeichert, anonymisiert veröffentlicht und ausgewertet. Mehrfache Diagnostik, Wechsel- und Nebenwirkungen werden vermieden. Erfolgreiche Ärzte und Medikamente können von Patienten, Ärzten und Forschern schnell gefunden werden.
Als Ärzte gelten alle zugelassenen Mediziner der Schulmedizin und Heiler alternativer Heilverfahren. Sie bilden einen Ärzteverband, der mit dem Minister und den Krankenkassen die Gebührenordnung für Ärzte aushandelt, die nicht in der freien Marktwirtschaft gilt. Die Pflege erledigen je nach Wirtschaftsform Angehörige, Nachbarn oder Fachkräfte in Wohngemeinschaften oder Pflegeheimen und finden im Pflegeverzeichnis zueinander. Die Pharmaindustrie stellt Arzneimittel her, die Ärzte ihren Patienten empfehlen und Apotheker ausgeben. In der Tausch- und Planwirtschaft sind es natürliche und in der Marktwirtschaft chemische Arzneimittel. Drogen erhalten ein Reinheitsgebot, werden von der Pharmaindustrie hergestellt, von Apothekern nach einer Beratung erstmalig ausgegeben und der Konsum über die Gesundheitskarte erfasst.
Für alle Suchtmittel gilt ein Preisaufschlag, der in die Suchtmittelkrankenkasse fließt. Außerdem gibt es die Unsterblichkeitskrankenkasse, die Behandlungen ab dem 80. Lebensjahr oder 3 Monate vor dem errechneten Todesdatum bei einer tödlichen Krankheit übernimmt. Alle anderen Behandlungen von Unfällen, Krankheiten und Schäden werden von der allgemeinen Krankenkasse übernommen. Sonstige Zusatzversicherungen sind in der freien Marktwirtschaft erhältlich. Um sich selbstbestimmt fortzupflanzen, sind Schwangerschaftsabbrüche, künstliche Befruchtungen, Eizellen- und Samenspenden, Leihmutterschaften und Gentests erlaubt. Jeder ist Organspender, der nicht auf seiner Gesundheitskarte das Gegenteil vermerkt.
Zur Gesundheitsvorsorge erhalten Bürger Vorsorgeuntersuchungen bei Ärzten und persönliche Empfehlungen für gesunde Ernährung und Bewegung im Gesundheitsverzeichnis. Unternehmen und Ministerien dürfen nur Produkte in Verkehr bringen, die gesundheitlich unbedenklich, biologisch abbaubar oder unschädlich entsorgbar, wiederverwertbar oder -verwendbar sind. Bestehende Produkte, die dagegen verstoßen werden verboten. Die Natur darf nur nachhaltig genutzt werden, sodass die Umwelt vor Verunreinigungen geschützt ist und kommende Generationen gleich gut versorgen kann. Im Umweltverzeichnis können Verschmutzungen gemeldet und deren Beseitigung organisiert werden. Umweltverschmutzer müssen so lange in Haft, wie die Natur alleine brauchen würde, um die Verschmutzung zu beseitigen. Für die Beseitigung können ganze Branchen in Haftung genommen werden. Wenn eine Lebensweise die Gesundheit der Weltbevölkerung bedroht, erfolgt ein Strukturwandel. Er sorgt für Innovationen, die mit geringeren Kosten und ohne Umweltverschmutzung die gleiche Leistung erbringen. Gewinne der alten Technologien werden verwendet für den Aufbau von Innovationen, die danach mit ihren Gewinnen die Altlasten beseitigen. Zur Bewältigung des Klimawandels wird das Land vor Naturkatastrophen geschützt durch Riffe aus Muscheln, Wasserspeichern und neuen Bauweisen. Mit der Permakultur wird Wasser und CO2 im Boden gebunden, Giftstoffe aus Luft, Wasser und Boden gefiltert sowie mehr Nahrung zu niedrigeren Kosten produziert. Strom und Wärme wird mit Biomasse, Sonne, Wind, Wasser, Wellen und Gezeiten erzeugt und in Pumpspeicherkraftwerken, Wasserstoff, Salz, Methan oder Druckluft gespeichert. Das macht den ständigen Zukauf von Rohstoffen unnötig und verdoppelt den Wirkungsgrad von Erzeugung und Verbrauch. Endliche Rohstoffe werden in einer Kreislaufwirtschaft ersetzt. Zukünftig sollen mit Hilfe von Gentechnik Zellkulturen in biologisch abbaubarer Nährlösung zu den gewünschten Gütern heranwachsen.
Bürger können sich leichter über ihren Gesundheitszustand informieren und geeignete Möglichkeiten zur Behandlung oder Vorsorge finden. Die Kosten werden gerechter auf die Personen verteilt, die ihre Gesundheit um jeden Preis schützen wollen oder nicht. Kinder erhalten in Zukunft eine gesündere Umwelt.
5.14Infrastruktur
Die heutige Infrastruktur für Verkehr, Entsorgung, Bauen und Energie belastet die Umwelt derart, dass es für kommende Generationen schwer wird auf der Erde zu überleben. Die Netze sind für die aktuellen Verhältnisse zu langsam oder nicht flächendeckend und schwer zu reparieren. Endliche Rohstoffe, Trink- und Grundwasser werden im Inland ausgebeutet und Gewinne daraus fließen über den Finanzmarkt außer Landes. Müllentsorgung ist teuer und die Wiederverwertung meist zu aufwendig. Ausländische Investoren können Immobilien kaufen und damit die Preise in die Höhe treiben. Zu viele Mieter können sich kein Eigenheim leisten. Baugenehmigungen dauern lange und sind trotzdem nicht mit der Bevölkerung abgestimmt.
Unsere Infrastrukturpolitik bietet Bürgern eine Heimat, die sie sich wünschen, schnell bereisen und günstig bewohnen können. Gründung und Ausbau von Städten bestimmen die Bürger mit und können Einspruch gegen Bauvorhaben durch ein Quorum einlegen. Das Immobilienverzeichnis ist ein digitales Grundbuch, wo alle Grundstücke, Wohn- und Gewerbeimmobilien gefunden und gehandelt werden können. Bürger können Gruppen zum Bau, Kauf oder zur Miete gründen. Staatliche Mitarbeiter erhalten ihren Wohnraum vom Infrastrukturministerium. Auf staatlichen Grünflächen wachsen essbare Pflanzen. Zur Freizeitgestaltung betreibt das Ministerium Volksgaststätten, öffentliche Werkstätten, Trimm-dich-Pfade, Badeseen sowie Grillplätze und genehmigt jeder Straße jährlich ein Fest.
Beim Abbau von Rohstoffen müssen entstandene Hohlräume mit Abraum verfüllt werden. Endliche Rohstoffe werden nur von staatlichen Unternehmen abgebaut und durch nachwachsende Rohstoffe oder Wiederverwertung ersetzt. Die Staatswerke bilden mit den Stadtwerken einen Verbund für Ver- und Entsorgung. Sie betreiben Energiekraftwerke und Netze für Verkehr, Strom, Daten, Trinkwasser, Abwasser, Salzwasser, Müll, flüssige oder gasförmige Brenn- oder Treibstoffe. Güter werden unterirdisch in Tunnelröhren transportiert, die Küsten und Gebirge miteinander verbinden und ein Gitternetz unter dem Land bilden. Bürger versorgen sich durch ihre Gebäude mit Energie und speisen Überschüsse ins Netz ein. Stadtwerke versorgen die örtliche Bevölkerung mit Trinkwasser und klären Abwässer. Bei Wasserknappheit wird Trink- und Nutzwasser in verschiedenen Kreisläufen getrennt und die Nutzung von Unternehmen rationiert. Ausländer dürfen keine inländischen Wasserquellen besitzen.
Die Abfuhr und Verwertung von Müll erledigen die Stadtwerke. Produzenten müssen die Entsorgungskosten in ihre Produkte einpreisen und an die Entsorger abführen. Um ein günstigeres Produkt anbieten zu können, werden Produkte leichter reparierbar oder verwertbar und eine Kreislaufwirtschaft kommt ohne Entsorgungskosten aus. Für Bürger ist jegliche Entsorgung kostenlos und öffentliche Mülleimer sind weit verbreitet. Sperrmüll wird an einem Datum in der gesamten Stadt abgeholt. Vor der Müllabfuhr können sich Bürger und der Sozialdienst daran bedienen. Freiwillige, Grund- und Gesamtschüler sammeln regelmäßig mit den Stadtwerken in der Umwelt entsorgten Müll.
Bürger können im Infrastrukturverzeichnis virtuelle Baupläne erstellen und darüber beraten und abstimmen. Wer sich am Bau beteiligen will, tritt der Baugruppe bei. Bau- und Einrichtungsmaterial kann in Sammelbestellungen beschafft und Maschinen oder Werkzeuge im Staatsbesitz können ausgeliehen werden. Das Bauamt prüft zusammen mit der Unternehmensprüfbehörde Bauvorhaben auf ihre Nachhaltigkeit und statische Sicherheit auch bei Hochwasser, Erdbeben und Stürmen. Gebäude sind nachhaltig, die aus wiederverwertbaren Baustoffen bestehen und weniger Energie verbrauchen, als sie erzeugen. Für die dadurch steigenden Baukosten gibt es Kredite, die durch gleichbleibende Energiekosten getilgt werden. Danach ist Energie kostenlos. Verkehrswege sind nachhaltig, wenn sie umweltfreundlich gebaut sind, Energie erzeugen und Bürger über ihren Verlauf und Bestand abstimmen können.
Für den Bau von Gebäuden und Netzen sind regional die Bauhöfe und landesweit der Bautrupp zuständig. Bürger können gemeinsam Bauvorhaben abstimmen und zusammen mit dem Bauhof umsetzten. Staatliche Großbauprojekte setzt der Bautrupp um mit Fachkräften, Lernenden und Lehrenden aus Bildungseinreichungen, Freiwilligen, Volksdienstleistenden und Häftlingen. Er nutzt neuartige Baumaschinen und umrüstbare Militärfahrzeuge. Bauarbeiter werden in mobilen Städten aus Wohncontainern untergebracht, die auch bei Katastrophen und als mobiles Gefängnis oder Sozialdorf eingesetzt werden können. Wo Wohnraum knapp ist und Familien in Hochhäusern leben müssen, baut der Bautrupp Wohnsiedlungen und Stadtteile neu. Bürger können die Häuser dann im Mietkaufverfahren erwerben, wobei mindestens 20% aus der Umgebung stammen müssen. Sobald die Wohneigentumsquote unter allen Deutschen mindestens 90% beträgt, wird der staatliche Wohnungsbau eingestellt.
Bürger erhalten Wohneigentum und müssen für die Müllentsorgung nichts mehr bezahlen. Ihre Heimat wird lebenswerter, weil sie mitbestimmen wie sie aussieht.
5.14.1Verkehrs- und Energiewende
Heute zerschneiden Verkehrswege die Landschaft und belasten die Anwohner mit Lärm und Schadstoffen. Zu oft wird Energie mit endlichen Rohstoffen erzeugt, deren Abbau und Verbrennung langfristige und schwerwiegende Schäden erzeugt.
Unsere Verkehrs- und Energiewende nutzt neue Technologien mit höherem Wirkungsgrad und ohne Zugabe von Rohstoffen für den Betrieb. Im Verkehr werden alle motorisierten Transportmittel mit Strom oder Wasserstoff betrieben und ab 100 Kilogramm Gesamtgewicht fallen Mautgebühren an. Akkus können an Tankstellen ausgewechselt werden. Im Verkehrsverzeichnis können alle öffentlichen Verkehrsmittel gefunden und gebucht werden. Bürger und Unternehmen können Gruppen für Fahr- oder Transportgemeinschaften gründen. Das Verkehrsamt und die Unternehmensprüfbehörde überwachen Sicherheit und Umweltschutz im Verkehr.
Auf Autobahnen fahren Autos mindestens 130 km/h und digital vernetzte Fahrzeugkolonnen höchstens 200 km/h. Güter werden über die Schiene befördert und bis zum Zielort von LKW mit höchstens 4 Tonnen Gesamtgewicht. Zukünftig fliegen Autos automatisch entlang digitaler Korridore und fahren von Start- oder Landezonen zum Zielort. Fernstraßen werden abgebaut oder zu Radwegen. Oberhalb der Schienen werden Magnetschwebebahnen auf Pfeilern gebaut, bei denen man während der Fahrt in Ausstiegswaggons umsteigen kann. Sobald Güter in Tunnelbahnen und Personen in Schwebebahnen fahren, werden die Gleise abgebaut. Lärm, Rollwiderstand und Abrieb entfallen zukünftig. Interkontinentalreisen werden mit Weltraumbahnhöfen und Raumschiffen möglich. Weltraumschrott wird kostenpflichtig entsorgt. Gewässer dienen dem Schiffsverkehr, Freizeitvergnügen sowie dem Grundwasserspiegel und dürfen nur mit Gegenständen in Kontakt kommen, die natürlich abbaubar sind. Wassersport- und Anglerbedarf, der diese Auflagen nicht erfüllt, wird verboten. Schiffe, die nicht mit Strom oder Wasserstoff betrieben werden, dürfen keine deutschen Häfen ansteuern. Flutbecken in Form von Badeseen an Flussläufen werden auch als Pumpspeicherkraftwerk genutzt und schützen vor Dürren und Überschwemmungen.
Wenn Energie aus außerirdischen Kräften erzeugt wird, kann sie der Erde nicht schaden. Solange die Anziehungskraft des Mondes Wasser bewegt und Sonnenstrahlen die Erde erreichen, ist ausreichend Energie vorhanden. Im Energieverzeichnis können Energieanbieter handeln und Bürger Energieverbände gründen. Neue Energiequellen entwickelt das Ministerium in eigenen Laboren. Zukünftig soll die Biotechnologie genutzt werden, um beispielsweise Chloroplasten in Muskelzellen zu verpflanzen oder Adenosintriphosphat in Nährlösungen bereitzustellen.
Zur zentralen Energiegewinnung und -speicherung betreiben die Staatswerke Kraftwerke. Wind-, Wellen- und Gezeitenkraftwerke auf den Ozeanen filtern Plastik aus dem Meer und erzeugen Wasserstoff durch Elektrolyse. An den Küsten werden diese Kraftwerke direkt ans Netz der Tunnelröhren angebunden, um Strom und Wasser bis zu den Gebirgen zu bringen. Entlang der Leitung wird Abwärme mit Wärmetauschern verstromt und Flutbecken dienen als Wasserspeicher. Durch das natürliche Gefälle zwischen Gebirge und Küste entsteht ein riesiger Verbund von Pumpspeicherkraftwerken. An Land gibt es Solar-, Segel- und Strömungskraftwerke sowie Speicheranlagen, die mit Druckluft, Salz und Elektrolyse funktionieren.
Die Stadtwerke betreiben Biogasanlagen und statten Gebäude durch Kredite und Sammelbestellungen mit Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von Energie aus. Diese Kredite werden abbezahlt, indem der Energiepreis bis zur Tilgung gleich bleibt und danach auf die Wartungskosten sinkt. Die Stromerzeugung übernehmen Solarzellen in Dachziegeln, senkrecht drehende Windräder auf dem Dach, Wärmetauscher sowie ein Strömungs- und Pumpspeicherkraftwerk, bestehend aus Regenrinnen und Tanks in den Böden der Stockwerke und unter dem Gebäude. Wasserleitungen in Dachziegeln, Heizkörper und Boiler mit integrierten Servern für Rechenleistung, Zeolithmodule, die im Sommer an der Fassade trocknen und im Winter in der Zentralheizung mit Regenwasser übergossen werden, erzeugen Wärme. Überschüssiger Strom und Regenwasser wird zu Wasserstoff, der in einer Brennstoffzelle wieder zu Strom oder in einem Ofen zu Wärme wird.
Für Bürger kann Energie in etwa 25 Jahren kostenlos werden. Personen und Güter kommen schneller und günstiger ans Ziel.
5.15Sicherheit
Aktuell verfügen private Sicherheitsdienste über kampferprobtes Personal, das nicht demokratisch kontrolliert wird. Waffen werden zur Unterdrückung und Zerstörung missbraucht und bescheren ihren Herstellern Gewinne, an denen sich Aktionäre bereichern. Tödliche Waffen zum Schutz einer unbewaffneten Bevölkerung sind unverhältnismäßig. Im Katastrophenfall herrscht meist planloses Chaos und Betroffene leben über Monate in Ungewissheit.
Unsere Sicherheitspolitik schützt die Einwohner des Landes und den demokratischen Staat, vermeidet Konflikte und passt sich an kommunale Vorgaben an. Alle Ministerien werden vom Sicherheitsministerium vor Sabotage geschützt. Sicherheitskräfte dürfen im Einsatz Grundrechte einschränken durch Absperrung von Unfall- oder Tatorten, Platzverweise, Festnahmen oder abwehrende Angriffe. Sie müssen Dienstnummer oder Name sichtbar tragen und die Gesetzesgrundlage für Grundrechtseinschränkungen ansagen, allerdings nicht bei verdeckten Ermittlungen. Bei der Staatsanwaltschaft kann gegen sie Anzeige erstattet werden. Alle Personen haben die Pflicht zur ersten Hilfe und zur vorläufigen Festnahme, solange sie sich dabei nicht selbst gefährden. Ausländer dürfen nur bei den Sicherheitskräften zur Gefahrenabwehr arbeiten. Der Volksschutz übernimmt die Aufgaben privater Sicherheitsdienste. Bei einem Staatsstreich müssen sich die Sicherheitskräfte den Bürgerwehren anschließen. Das Sicherheitsverzeichnis hat Profile für Sicherheitsorgane, Gruppen für Sicherheitskräfte und Untergruppen samt Akten für Fälle. Geheime Ermittlungen und persönliche Daten sind nicht öffentlich, können aber vor Gericht verwendet werden. Für landesweite Sicherheitskräfte ist der Minister zuständig, für kommunale sein örtlicher Stellvertreter.
Polizei und Volksschutz setzen nicht-tödliche Waffen ein. Sofern Angreifer mutmaßlich tödliche Waffen nutzen, tun das Sondereinsatzkommandos und das Militär ebenfalls. Bürger dürfen nur als Jäger und in einem Schützenverein tödliche Schusswaffen benutzen, für die sie einen Waffenschein brauchen und die sie nur in der örtlichen Polizeistation kaufen und lagern dürfen. Tödliche Waffen werden nur von staatlichen Unternehmen produziert, sofern Bedarf besteht, und dürfen nicht importiert oder exportiert werden.
Bei Großveranstaltungen müssen Sicherheitskräfte bestellt und bezahlt werden, auch bei randalierenden Gästen abseits der Veranstaltung. Bei Demonstrationen ab 100 Personen muss die Polizei verständigt werden und sie zur Verkehrssicherheit begleiten. Gewaltsame Demonstranten werden festgenommen und falls das nicht möglich ist, wird die Demonstration gestoppt und auf einem anschließenden Ausschuss werden Ursachen und Lösungen gefunden.
Terrorismus wird vermieden, indem der Staat weder im Inland, noch im Ausland Kampfhandlungen, Ausbeutung und Unterdrückung fördert, sondern im Inland lebenden politischen Minderheiten durch Ausschüsse, Kommunalgesetze und Kulturschutzgebiete Selbstbestimmung zugesteht. Wohnorte mit vielen Kriminellen und Armen werden aufgelöst und die Menschen in Haftanstalten, Sozialdörfer oder staatliche Wohnungen umgesiedelt. Gedenkstätten vermitteln die Taten am Ort des Geschehens, nicht jedoch an neutralen Orten.
Zur Gefahrenabwehr werden Rettungsdienste, Feuerwehr, Wasserwacht und das technische Hilfswerk eingesetzt. Dort wird geeignete Militärausrüstung in Friedenszeiten verwendet. Je mehr Freiwillige es gibt, die dort ehrenamtlich tätig sind, und für Einsätze beruflich freigestellt und entschädigt werden, desto weniger staatlich angestellte Einsatzkräfte gibt es und umgekehrt. Im Notfall sind alle Sicherheitskräfte über die Telefonnummer 110 und auf ihren Seiten im Internet und Intranet aus dem In- und Ausland erreichbar. Der Ausweis hat eine einmalige Notruf- und Ortungsfunktion, wenn er zerknickt wird.
Zum vorbeugenden Katastrophenschutz gibt es den Volksarbeitseinsatz, bei dem beispielsweise Dämme angelegt oder Katastrophenfälle geübt werden. Für alle Katastrophenfälle, wie Krieg, Handelsbeschränkungen, Wirtschaftsversagen, Straftaten, Unfälle, Brände, Fluten, Überschwemmungen, Dürren, Stürme, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Tsunamis, Pandemien, Meteoriteneinschläge, Sonnenstürme oder Polumkehrungen werden Notfallpläne erstellt. Die Bevölkerung bestimmt den Inhalt in Ausschüssen mit und übt die Szenarien regelmäßig. Sirenen auf Rathausdächern informieren die Bürger über Eintritt und Art einer Katastrophe. Rettungskräfte evakuieren Betroffene in mobile Sozialdörfer, um danach mit ihnen, Helfern und Handwerkern aus dem ganzen Land den Wiederaufbau zu erledigen. Wird die Ausrüstung gerade nicht im Inland benötigt, wird sie für kostenpflichtige internationale Katastrophenhilfe eingesetzt.
Bürger müssen sich nicht mehr vor tödlichen Waffen oder Terrorismus fürchten. Zukunftsängste nach Unfällen und Katastrophen, werden von der Gewissheit verdrängt über erprobte Einsatzkräfte und Notfallpläne zu verfügen. Sicherheitskräfte sind demokratisch kontrollierte Freunde und Helfer.
5.15.1Schutz für die Bevölkerung
Derzeit wird die Polizei von Politikern missbraucht, um sie vor der unzufriedenen Bevölkerung zu schützen. Polizisten vergeuden ihre Dienstzeit mit der Verfolgung von Straftätern, die vor Gericht keine oder milde Strafen erhalten, nicht abgeschoben und schon bald wieder polizeilich verfolgt werden. Kriminelle können über unkontrollierte Grenzen vor der Strafverfolgung flüchten und Wirtschaftsflüchtlinge können illegal einwandern. Geheimdienste spionieren das eigene Volk und Verbündete aus, weil die Politiker in der Kommunikation versagen. Auslandseinsätze beuten meist die betroffene Bevölkerung aus, weil Rohstoffe, Arbeitskräfte und Gewinne aus Absatzmärkten außer Landes gebracht werden.
Unser Bevölkerungsschutz sorgt für demokratisierte Sicherheitsorgane, die Verfolgung von Straftätern sowie die Verteidigung gegen reale und digitale Angriffe. Der Volksschutz besteht aus Soldaten, Volksdienstleistenden und freiwilligen Bürgern. Er ist in Bereitschaft, wenn ihn andere Sicherheitskräfte, der Sozialdienst, Bürger per Quorum oder Unternehmen gegen Bezahlung anfordern. Ansonsten geht er mit einem Polizisten auf Streife und sammelt dort Müll, schlichtet Streitigkeiten in Schlichtungszellen oder ermöglicht Schlägereien in abgesicherten Zonen. Körperverletzungen werden mit einem Gerät abgerechnet und auf die Gesundheitskarte gebucht, um eine Behandlung zu bezahlen.
Die Polizei ermittelt Straftaten und wird von der Staatsanwaltschaft, dem Volksschutz und dem Militär unterstützt. Sie darf auf alle Daten des Intranet zugreifen und sowohl den Zugriff, als auch ermittlungstaktische Daten geheim halten. Nachdem ein Fall abgeschlossen ist, müssen die Zugriffe und Daten allerdings für Dateneigentümer veröffentlicht werden. An den Einsatzfahrzeugen und der Uniform von Polizisten befinden sich Kameras, die alles aufzeichnen und damit automatisch Akten im Sicherheitsverzeichnis anlegen. Im Ermittlungsverzeichnis werden alle Daten zur Strafverfolgung gespeichert und mit dem Gerichtsverzeichnis geteilt. In Fahndungsgruppen können Freiwillige Hinweise geben. Die Zivilpolizei ermittelt ohne Uniform und oft verdeckt. Die Digitalpolizei ist für Kriminalität im Internet und Intranet zuständig und prüft Wahlcomputer verdeckt auf Manipulation. Nutzer können durch einen Besuch auf ihrer Seite den Notruf aktivieren, wodurch die Digitalpolizei Zugriff zum Computer des Opfers erhält, Beweise sichert und Gegenangriffe mit veralteten Cyberwaffen des Militärs durchführt. Gründe für Straftaten und erfolgreiche Methoden zur Strafverfolgung werden vom Institut für Kriminologie erforscht und Ermittlern mitgeteilt. Bei Randale werden Verursacher ermittelt, zusammengetrieben, betäubt und verhaftet. Ein Ausschuss klärt die Ursachen und schaltet Inhaftierte per Video zu. Die Mafia kann mit Drogen und Prostitution kein Geld mehr verdienen, weil das legal ist. Waffenhandel und Erpressung werden verdeckt ermittelt und Mafiabosse vom Geheimdienst gejagt. Sobald es in einer Stadt mehr als 10 000 Straftaten pro 100 000 Einwohnern gibt, erfolgt eine Stadtrazzia. Während 3 Tagen riegelt das Militär die Stadt ab, der Katastrophenschutz versorgt die Bürger und die Polizei durchsucht mit dem Volksschutz alle Personen und Gebäude nach Kriminellen, Waffen und Diebesgut. Im Anschluss ermitteln Bürger in einem Ausschuss, welche Ursachen und zukünftige Lösungen es gibt.
Der Zoll kontrolliert an den Grenzen Güter und Personen automatisch und Verdachtsfälle persönlich. Einreiseverbote und Abschiebungen werden vom Zoll durchgesetzt und von den Ministerien für Ausland, Justiz und Integration veranlasst. Ausländische Straftäter erhalten lebenslanges Einreiseverbot. Einwanderer brauchen eine Genehmigung der Botschaft im jeweiligen Ausland. Beschränkungen und Zölle für Güter werden von den Ministerien für Arbeit, Gesundheit, Finanzen und Wirtschaft vorgegeben. Zölle auf die Ein- und Ausfuhr von Kapital gleichen den Kaufkraftverlust aus. Prüfsiegel der Unternehmensprüfbehörde sind für Güter nötig. Fälschungen, tödliche Waffen und Güter, die fremde Arten oder Krankheiten beinhalten können, dürfen nicht ein- oder ausgeführt werden. Die Steuerfahndung des Zoll ermittelt verdeckt die inländischen und grenzüberschreitenden Geldkreisläufe, Steuerbetrug und Schwarzarbeit. Bei grenzübergreifenden Steuerstraftaten beantragt sie bei der Botschaft im betreffenden Land Auslieferungen, Einreiseverbote, Zahlungsaufforderungen oder Handelsbeschränkungen.
Das Militär besteht aus Kasernen, Berufssoldaten, Reservisten, sowie einem Auslandsgeheimdienst. Material und Personal unterstehen in Friedenszeiten den Sicherheitskräften, dem Bautrupp und der Planwirtschaft. Alle Bürger, die in der Grundausbildung den Umgang mit Waffen, Einsatzplänen und Kriegswirtschaft gelernt haben, sind Reservisten und werden im Kriegsfall bewaffnet. Der Kriegseinsatz ist nur zulässig, wenn das Land oder Verbündete gegen einen Angriffskrieg verteidigt werden müssen, sei es durch andere Staaten oder Putschisten. Ansonsten sind militärische Auslandseinsätze verboten. Verteidigungsanlagen an den Grenzen und Abwehrschilde mit Raketen und Lasern schützen das Inland. Bei Stellungskriegen erfolgt die Kaperung gegnerischer Transporte, Inhaftierung Kriegsgefangener und der flächendeckende Angriff des gegnerischen Landes. Analoge Kriegstechnik kommt bei einem elektromagnetischen Angriff zum Einsatz. Digitale Kriege werden mit geeigneten Soldaten, der Digitalpolizei und Fachkräften des Digitalministeriums geführt. Der Sicherheitsminister muss die Kriegsführung regelmäßig mit dem Volk abstimmen und gegebenenfalls kapitulieren. Zukünftig sollen sich die Armeen aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu einer Verteidigungsarmee verbünden und alle Geheimdienste zu einem europäischen Geheimdienst. Mittelfristig werden Waffensysteme ferngesteuert. Langfristig gibt es kein Militär mehr, sondern nur Verteidigungswaffen gegen außerirdische Himmelskörper.
Bürger können sich beim Gefühl der Unsicherheit Schutz bestellen. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane spart Kosten und bündelt Personal, damit mehr Straftaten aufgeklärt werden. Bürger werden am Schutz des Inlandes und der Verteidigung gegen das Ausland beteiligt.
5.16Justiz
Heutzutage lassen sich auf Lebenszeit verbeamtete Richter allzu oft von Sympathie für Kläger, Beklagte oder Anwälte leiten, weshalb Urteile zur Glückssache werden können. Durch hohe Kosten und die lange Dauer scheuen viele Geschädigte ein Gerichtsverfahren, weshalb Reiche eher zu ihrem Recht kommen. Trotzdem ist das Gerichtspersonal überlastet und wird von Steuermitteln bezuschusst. Gesetze sind häufig so formuliert, dass Bürger sie nicht verstehen. Zudem können sie sie nicht verändern, wenn sie unzufrieden damit sind. Weil andere Ministerien keine Strafgesetze erstellen, sondern nur das Justizministerium, bleiben Rechtslagen oft unklar. Auch der Justizvollzug kostet mehr, als er einnimmt, weshalb Verbrecher der Bevölkerung zusätzlich schaden. Bewährungsstrafen verhindern den Lerneffekt bei Tätern.
Unsere Justizpolitik ermöglicht eine demokratisierte Rechtsprechung sowie einen gewinnbringenden und therapierenden Strafvollzug. Der Rechtsstaat bietet verständliche Gesetze, angemessene Strafen und unvoreingenommene Urteile. Normen bilden das Recht, das unser Zusammenleben regelt, und in folgender Rangfolge darunter liegendes Recht bricht: Verfassungsartikel, Gesetze, Gerichtsurteile, Verordnungen, Kommunalgesetze, Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und Gewohnheiten. Jede Norm erhält ein Profil im Gesetzesverzeichnis und jede Gemeinschaft, die damit umgeht, erhält eine Gruppe, beispielsweise Ministerien oder Vereine. Streiten sich Bürger, gilt das Zivilrecht. Verstoßen Bürger gegen Gesetze, gilt das Strafrecht. Enthält der Staat Bürgern Rechte vor, gilt das Staatsrecht. Hält sich der Staat nicht an die Regeln seines Volkes, gilt das Verfassungsrecht. Disziplinarangelegenheiten von Staatsbediensteten werden von der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Zusammen mit anderen Ministerien wird passendes Strafrecht erlassen.
Gerichtsverhandlungen sind öffentlich und Beteiligte können anonymisiert werden. Beklagte, bei denen Flucht- oder Wiederholungsgefahr droht, kommen in Untersuchungshaft. Unter 1000 Euro Streitwert müssen Fälle zuerst im intranetbasierten Schiedsgericht verhandelt werden. Dort urteilen Schöffen, denen der Fall geschildert und digital simuliert wurde. Im Kommunalgericht, wo Richter Urteile fällen, beginnt der Rechtsweg, auf dem man vor dem Ressortgericht in Berufung oder dem nationalen Gerichtshof in Revision gehen kann. Für jedes Ministerium gibt es ein Ressortgericht, in dem Richter und Schöffen urteilen. Im selbstverwalteten nationalen Gerichtshof werden auch Fälle zwischen Staaten, Ministerien und Behörden verhandelt sowie Untersuchungsausschüsse geführt und von erfahrenen Richtern und Schöffen beurteilt. Gegebenenfalls müssen Minister dann Gesetze überarbeiten. Verstoßen Normen gegen die Verfassung, prüft sie das Verfassungsgericht. Dort können Bürger auch ohne den vorherigen Rechtsweg Klage einrichten. Der Verfassungsausschuss kann letztinstanzlich klären, ob ein Verfassungsartikel geändert werden soll. Im Gerichtsverzeichnis sind alle Akten und Verhandlungen digitalisiert. Fälle erhalten Profile und Gerichte bilden Gruppen. Nutzer können Richter per Quorum abwählen und Urteile bewerten.
Richter werden im Personenwahlverfahren gewählt und haben das Letztentscheidungsrecht, wenn sie mit Schöffen zusammenarbeiten. Bürger mit passender Qualifikation werden als ehrenamtliche Schöffen ausgelost und können mit ihrem Volkscomputer digital an Gerichtsverhandlungen teilnehmen. Staatsanwälte vertreten den Staat vor Gericht und beauftragen die Polizei mit Ermittlungen. Kläger und Beklagte brauchen einen Anwalt, außer vor dem Kommunal- und Schiedsgericht. Wer bei Gericht arbeitet, außer Schöffen, braucht ein Jurastudium mit einem Nebenfach, das zum Ressort der jeweiligen Kammer im Gericht passt.
Gerichtsverfahren werden bis zum rechtskräftigen Urteil vom Justizministerium bezahlt. Die Mehrwertsteuer finanziert Verfahren im Straf- und Verfassungsrecht, damit wirksame Normen und friedliche Bürger belohnt werden und umgekehrt. Verlierer bezahlen gewerbliche, zivil- oder staatsrechtliche Verfahren. Wer nicht bezahlen kann, muss den säumigen Betrag in Haft abarbeiten. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Verfahrenskosten und sind in der Planwirtschaft und sozialen Marktwirtschaft staatlich und steuerfinanziert und in der Tauschwirtschaft und freien Marktwirtschaft privat und freiwillig. Anwälte werden nach Zeitaufwand und Streitwert anhand einer Tabelle bezahlt, die das Ministerium mit dem Anwaltsverband öffentlich festlegt, wobei Anwälte der Tauschwirtschaft und freien Marktwirtschaft nicht daran gebunden sind.
Wer einen Schaden anrichtet, muss die Opfer dafür entschädigen und, je nach Urteil, den Betrag zahlen oder in Haft abarbeiten. Die Beträge richten sich nach Angaben aus der Versicherungswirtschaft. Wer die Bevölkerung schädigt, beispielsweise durch Angst während er auf der Flucht ist, muss Beträge zahlen, die das Justizministerium festlegt.
Strafen sind Entschädigungszahlungen an die Opfer, Bußgelder für erstmalige und gewaltlose Taten, Berufsverbot für berufliche Taten, Sozialstunden für erstmalige und gewalttätige Taten sowie Haft für schwere oder wiederholte Taten. Im Gesetz können Strafen vorgesehen sein oder von Richtern angemessen kombiniert werden. Bewährung ist ausgeschlossen. Minderjährige können zu Erziehungslager oder Internat der Sonderschule verurteilt werden. Das Volk kann Strafen nach einer Abstimmung ganz oder teilweise erlassen, Richter können Urteile abmildern, Haftanstaltsleitungen Freigänge gewähren und Opfer können auf Entschädigung verzichten. Eine Haft darf frühestens nach 20 Jahren durch Selbstmord verkürzt werden.
Häftlinge dürfen nur an Abstimmungen am Wahlcomputer teilnehmen, müssen ihre Schäden abarbeiten, können nichts kaufen oder verkaufen und erhalten nach der Haft wieder Zugriff auf ihr Vermögen. Die Haftdauer bemisst sich an der Schadenssumme, die durch Arbeitszeit und Mindestlohn der sozialen Marktwirtschaft geteilt wird. Häftlinge werden je nach Qualifikation und Gefährlichkeit für möglichst gut bezahlte Arbeit eingesetzt, damit der Justizvollzug durch den Unterschied zwischen Mindestlohn und tatsächlichem Lohn gewinnträchtig finanziert werden kann. Gefängnisse sind mobil und nah am Arbeitsplatz. Während der Arbeit tragen Aufseher Körperkameras und Häftlinge Halsbänder, die das Sprechverbot und den Standort überwachen und Flüchtenden Schlafmittel spritzen. Häftlinge haben Einzelzellen mit Projektoren, die an den Wänden friedliche Welten darstellen, Mikrofone und Lautsprecher, damit Häftlinge mit einem Computer sprechen, Psychotherapien und Bildungsabschlüsse digital machen können. Vergehen während der Haft werden mit Zelleneinschluss ohne Strom, Versetzung oder unbeliebten Arbeiten geahndet.
Jeder Bürger kann ohne finanzielles Risiko um sein Recht kämpfen. Gesetze und Urteile werden nachvollziehbar und gerecht. Andernfalls können Bürger Gesetze ändern oder Richter entlassen. Opfer erhalten nicht nur Genugtuung, sondern auch Entschädigung. Häftlinge leben und arbeiten in einem friedlichen Umfeld und lernen sich durch Schweigen, Einsamkeit, Bildung und wohlwollendem digitalen Zuspruch besser zu beherrschen.
5.17Ausland
Die heutige Außenpolitik ist geprägt von der internationalen Anarchie. Es gilt das Recht der militärisch stärker bewaffneten Staaten, die nach Belieben in schwächere Länder einmarschieren und sie ausbeuten. Es gibt kein weltweites Gewaltmonopol, das sie daran hindern könnte. Durch die Globalisierung der Handelsbeziehungen gilt das Recht des Reicheren. Unterschiedliche Lebensstandards in den Bevölkerungen der Staaten ermöglichen satte Gewinne für multinationale Konzerne durch günstige Produktion in einem Land und teurem Verkauf in einem anderen Land. Flüchtlinge senken das Lohnniveau und verhindern Vollbeschäftigung. Entwicklungshilfe vermag seit Jahrzehnten nicht die Lebensstandards anzugleichen, sondern stärkt mit Hilfsgütern aus Geberländern deren Kaufkraft und fördert die Abhängigkeit sobald die Hilfsgüter aufgebraucht sind.
Unsere Außenpolitik sorgt für eine stufenweise Vereinigung der Staaten und eine Entwicklungshilfe, die Hilfe zur Selbsthilfe leistet. Bürger können über alle internationalen und europäischen Regeln und Zahlungen abstimmen, die sie befolgen oder bezahlen sollen. Lehnen sie sie mehrheitlich ab, gelten sie nicht im Inland oder werden neu ausgehandelt. Der Auslandsminister bemüht sich mit allen Ländern Friedensverträge abzuschließen. Das Auslandsministerium versorgt alle Ministerien mit Informationen über europäische und internationale Politik, Verträge und Förderprogramme. Es unterhält Botschaften in anderen Ländern und Vertretungen bei internationalen Organisationen. Im Reiseverzeichnis werden Ein- und Ausreisende in Profilen erfasst und Bürger können Reisegruppen bilden. Das Auslandsministerium wird aufgelöst, sobald alle Staaten sicher, vereint und ähnlich entwickelt sind.
Die Vereinigung von Staaten soll stufenweise erfolgen in sogenannten internationalen Unionen. Auf der ersten Stufe gelten ähnliche oder einheitliche Regeln für bestimmte Bereiche, beispielsweise im Handel. Auf der zweiten Stufe werden Behörden oder Ministerien gemeinsam verwaltet und all ihre Gesetze vereinheitlicht. Auf der dritten Stufe werden alle Ministerien gemeinsam verwaltet und es gilt eine einheitliche Verfassung. Bürger aller beteiligten Völker stimmen über den Auf- oder Abstieg zwischen den Stufen ab und können das per Quorum auch für einzelne Verhandlungen und Entscheidungen tun. Werden Vorgaben nicht eingehalten, muss der Abstieg erfolgen. Weil Kulturen sich einander langsamer annähern, werden zuerst benachbarte Staaten auf dem gleichen Kontinent mit ähnlichen Kulturen vereinigt.
Die Europapolitik wird demokratisiert und falls das in der Europäischen Union nicht möglich ist, wird eine internationale Union für den europäischen Kontinent gegründet. Die Demokratisierung sieht eine Direktwahl der europäischen Politiker und eine Gesetzgebung durch europäische Minister, Räte oder Ausschüsse vor. Es gelten die Regeln des Landes, in dem eine Ware oder Dienstleistung angeboten wird, nicht wo sie herkommt, solange die Regeln nicht einheitlich sind. Bestehende europäische Regeln und Behörden ersetzen nationale Gesetze und Ämter, damit die erste Stufe abgeschlossen ist und die zweite Stufe betreten wird. Dabei können verschiedene Ministerien und Mitgliedstaaten unterschiedliche Geschwindigkeiten verfolgen und Bürger müssen darüber abstimmen. Das mittelfristige Ziel sind die Vereinigten Staaten von Europa und auf dem Weg dorthin wird der Kontinent abgeschottet, sodass der Lebensstandard schneller europaweit angeglichen werden kann.
Internationale Organisationen wie die UN sollen demokratisiert und ihre Gewalten geteilt werden. Weltweite Mindeststandards werden im Völkerrecht und zwischenstaatliche Abkommen in internationalen Verträgen geregelt, sofern alle betroffenen Völker mehrheitlich zustimmen. Eine internationale Union für die Welt soll allen Staaten ermöglichen sich zu vereinen. Welche Politikbereiche in einer kontinentalen Union oder der globalen Union gemeinsam geregelt oder verwaltet werden, hängt davon ab wo am wirkungsvollsten damit umgegangen werden kann. Wie bei föderalen Bundesstaaten gilt auch hier das Subsidiaritätsprinzip. Weil die Völker von der Wirkung betroffen sind, bestimmen sie darüber in einer Subsidiaritätsabstimmung. Langfristiges Ziel sind die Vereinigten Staaten der Welt und auf dem Weg dorthin entwickeln sich alle Kontinente so, dass sie sich selbst versorgen können und Wanderung aus Not unnötig wird.
Die Entwicklungshilfe beginnt in unterentwickelten Regionen im eigenen Land und arbeitet sich danach Land für Land über Nachbarländer bis hin zu benachbarten Kontinenten vor. Erst wenn die Entwicklung der Infrastruktur, Bildung und Wirtschaft abgeschlossen ist, folgt das nächste Land. Die Bürger der Entwicklungsländer müssen mehrheitlich mit der Hilfe einverstanden sein. Erst danach beginnen die Bauarbeiten und Ausbildungen im Geberland. Weiterhin bestehen bleibt nur die internationale humanitäre Hilfe zur Bekämpfung von Tod durch Hunger, Durst, Hitze, Kälte oder Krieg.
Die Asylbewerbungsverfahren finden in den deutschen Botschaften der Herkunftsländer statt, notfalls in denen benachbarter Staaten. Formulare können im Internet ausgefüllt und Termine mit der zuständigen Botschaft gemacht werden. Mitarbeiter in den Botschaften kennen die Länder und die Sprache, befragen Asylbewerber, schätzen deren Lage ein und prüfen die Aussagen. Sofern ein Asylgrund vorliegt und die Kapazitäten in Deutschland ausreichen, organisieren sie die Reise für die Asylanten. Danach ist das Integrationsministerium für die Asylanten zuständig.
Bürger werden an der kontinentalen und internationalen Politik demokratisch beteiligt und können sich damit gegen unliebsame Entwicklungen wehren. Die Reisefreiheit wird erleichtert, weil niemand mehr aus Not auswandern muss. Der Weltfrieden wird gestärkt, weil Konflikte diplomatisch und demokratisch beigelegt werden. Bürger aus Entwicklungsländern lernen, wie sie sich selbst helfen können und erhalten die nötigen Bauwerke dafür. Asylbewerber müssen nicht reisen, bevor sie keine Gewissheit haben, wo sie aufgenommen werden.
5.18Integration
Derzeit können zu viele Neulinge nicht mehr von Einheimischen integriert werden und es bilden sich Parallelgesellschaften, beispielsweise in Stadtvierteln. Wer dort lebt und aufwächst, muss die einheimische Sprache und Kultur nicht kennen. Manche Minderheiten werden als anstößig empfunden und ausgegrenzt und radikalisieren sich dadurch zunehmend. Flüchtlinge werden dazu missbraucht Vollbeschäftigung durch Zuwanderung zu verhindern, damit Arbeitgeber weiterhin mehr Macht über Arbeitnehmer haben, was nur bei Arbeitslosigkeit möglich ist. Der Staat profitiert durch mehr Steuereinnahmen dank steigendem Konsum und Arbeitgeber profitieren durch niedrigere Löhne. Arbeitnehmer und Flüchtlinge tragen die Kosten für die Sozialversicherung und Integration.
Mit unserer Integrationspolitik können Einheimische über Zuwanderung abstimmen, Einwanderer ihre Absichten angeben und Minderheiten sich Lebensräume schaffen. Kurzfristig soll Zuwanderung nur innerhalb Europas möglich sein, mittelfristig mit Ausländerquoten und langfristig gibt es keine Ausländer mehr auf der Welt.
Das Volk entscheidet in Abstimmungen, ob es wachsen oder schrumpfen will. Frauen tun das mit ihrer Geburtenrate, wobei eine Geburtenrate über 2,1 für Wachstum steht, eine darunter für Schrumpfung. Wird in einer Volksabstimmung mehrheitlich eine wachsende oder gleichbleibende Bevölkerung gewünscht, aber die Geburtenrate ist zu gering, wird nur die Zuwanderung von alleinstehenden Frauen im gebärfähigen Alter zugelassen. Wird eine Schrumpfung gewünscht, aber die Geburtenrate ist zu hoch, wird die Ausländerquote gesenkt.
Minderheiten können sich in sogenannten Kulturschutzgebieten ausgrenzen, wobei nicht all ihre Angehörigen dort leben müssen, sondern wer ihr nicht angehört, darf dort nicht leben. Die diskriminierenden Regeln werden am Ortseingangsschild und online veröffentlicht. Verstöße werden mit Betretungsverbot geahndet. Die Durchreise bleibt erlaubt, die körperliche, finanzielle und materielle Unversehrtheit ist gewährleistet und die Verfassung gilt auch dort. Solch ein Gebiet entsteht, wenn mindestens 90% einer Kommune dafür stimmen, und es wird aufgelöst, wenn das Volk eine Gefährdung feststellt und sich mehrheitlich dafür ausspricht.
Kirche und Staat sind getrennt. Religionsgemeinschaften müssen sich an die Verfassung und Gesetze halten, ihre Priester an inländischen Hochschulen ausbilden sowie auf deutsch predigen und beten. Tun sie das nicht, folgt ein übliches Gerichtsverfahren und zudem können Priester Berufsverbot erhalten, Gotteshäuser geschlossen und Gemeinden aufgelöst werden. Verschiedene Religionen im Land werden miteinander versöhnt.
Kommunen entscheiden, ob sich Neuankömmlinge an die vorherrschende Kultur anpassen (Assimilation) oder ob sich Einheimische und Neuankömmlinge aneinander anpassen sollen, um eine neue Kultur zu erschaffen (Integration). Kommunen entscheiden eigenständig über mögliche Zuzüge. Im Integrationsverzeichnis wird angezeigt, wie viele Ausländer und Zuzüge noch in einer Kommune zugelassen werden, ob sie sich integrieren oder assimilieren sollen und welche Kultur dort vorherrscht. Freiwillige können Gruppen für Stadtführungen und zum Kennenlernen gründen.
Die Zuwanderung von Ausländern wird über eine landesweite und kommunale Ausländerquote gesteuert. Dort geben die Stimmberechtigten an, wie hoch der prozentuale Anteil an Ausländern in der nationalen oder kommunalen Bevölkerung sein darf und ob sich die Ausländer in der Kommune integrieren oder assimilieren sollen. Als Vorschlag gilt ein Ausländeranteil von 20% für EU-Bürger, 5% für Drittstaatenangehörige und ein Stopp der Zuwanderung, sobald die Arbeitslosenquote 1% übersteigt. Sobald sie 3% übersteigt, ist auch keine Gastarbeit mehr zulässig.
Bürger können bereits vor einem Umzug herausfinden, wo welche Gemeinschaft am ehesten ihrer Lebensweise entspricht. Beispielsweise kann man nur zur Partnerfindung in ein Kulturschutzgebiet ziehen oder mehrere Religionsgemeinschaften besuchen. Bürger brauchen keine Angst vor Überfremdung haben, weil sie die Integrationsgeschwindigkeit durch Quoten und Vorgaben regulieren können.
5.18.1Gesteuerte Zuwanderung
Heutzutage sind die Gesetze für Staatsbürgerschaft und Migration nicht an eine globalisierte Welt angepasst. Viele Menschen wollen aus Not in andere Länder einwandern, obwohl sie Land und Leute gar nicht mögen, sondern nur Arbeit und soziale Sicherheit. Asylanten wissen nicht, ob und wo ihr Asylantrag bewilligt wird und ob ihr Aufenthaltsrecht endet, sobald ihr Herkunftsland wieder sicher ist.
Unsere Zuwanderungspolitik bestimmt mit Einheimischen klare Vorgaben, wie Ausländer sich in Deutschland aufhalten und einbürgern können. Deutscher Staatsbürger wird, wessen Eltern Deutsche sind. Ist nur ein Elternteil deutsch, kann sich das Kind bis zur Volljährigkeit für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Deutsche können nur eine Staatsangehörigkeit besitzen und erhalten das uneingeschränkte Stimm- und Aufenthaltsrecht. Im Ausland lebende Deutsche können ihr Stimmrecht ausleihen oder darauf verzichten.
Jeder, außer Touristen, bekommt im Einwohnermeldeamt einen Ausweis, auf dem die Staatsangehörigkeit, persönliche Daten und gegebenenfalls das Ausreisedatum verzeichnet sind. Damit erhält man Zugang zur Volksbank, zum Gesundheitssystem oder Intranet.
Ausländer können sich als Touristen, Gäste oder Asylanten in Deutschland aufhalten und brauchen dafür eine Aufenthaltsgenehmigung, die auf höchstens 10 Jahre befristet ist. Gäste können arbeiten, wenn sie von einem Unternehmen wegen inländischem Fachkräftemangel angeworben werden. Gäste können unbefristet bleiben, wenn sie eingebürgert werden. Eingebürgerte erhalten das statistische Stimmrecht und die unbeschränkte Arbeitserlaubnis. Ausländer dürfen keine Grundstücke kaufen, Straftaten begangen haben und begehen oder Schulden haben und machen. Auf Auslandsüberweisungen zahlen sie Exportzölle, die den Kaufkraftverlust ausgleichen. Gastarbeiter sind nur in der freien Marktwirtschaft und sozialen Marktwirtschaft zulässig und erhalten mehr Lohn, weil der Aufwand für sie höher ist. Die Sprachfreiheit bleibt gewährleistet, wobei auf Amtswegen deutsch gesprochen wird und wer das nicht kann, muss für eine Übersetzung sorgen. Die Integrationsbehörde nimmt Beschwerden entgegen und prüft, ob Ausländer und Deutsche unterschiedlich abstimmen. Auf einem Integrationsausschuss werden Beschwerden geklärt und Konsequenzen für ein friedliches Miteinander gezogen.
Wer nach Deutschland zuwandern will, muss in der deutschen Botschaft seines Herkunftslandes eine Genehmigung einholen. Dazu geben Ausländer an, wo sie leben und arbeiten möchten, ob sie sich integrieren oder assimilieren wollen und ob sie vorhaben Deutschland irgendwann wieder zu verlassen. Sie benötigen ein Sparvermögen von 20 000 Euro und müssen ihre Angehörigen versorgen können. Die Wirtschaftsministerien verlangen Eintrittsgebühren, die den Ausbau von Kapazitäten finanzieren, wobei in der freien Marktwirtschaft nur eine Kaution gezahlt werden muss. Nach der Einreise müssen sie innerhalb von 3 Monaten Arbeit und Wohnraum finden, damit sie ihren Gastausweis bekommen. An Integrationsmaßnahmen müssen Ausländer teilnehmen, für EU-Bürger und umziehende Deutsche sind sie freiwillig. Sie bestehen aus Sprachunterricht, Theaterkursen, Patenschaften mit Einheimischen, Busfahrten zu Vereinen, Gaststätten und Freiwilligendiensten. Der erfolgreiche Umgang mit und Schutz der Bevölkerung wird in der dreimonatigen Begleitung des Volksschutzes geübt. Wer eingebürgert werden will, muss einen Test und eine Phase erfolgreich absolvieren. Im Test wird die deutsche Sprache, Geschichte, Straf- und Grundrechte sowie Lesen, Rechnen und Schreiben geprüft. Innerhalb von 10 Jahren müssen 10 deutsche Freunde, 12 Monate Vereinsmitgliedschaft und 2 Monate Ehrenamt nachgewiesen werden. EU-Bürger brauchen keine Einbürgerungsphase.
Die Ausländerquote oder ein Volksausschuss legt fest, wie viele Asylanten von den deutschen Botschaften eine Einreiseerlaubnis erhalten. Asylanten werden zuerst in Sozialdörfern untergebracht und entscheiden sich dort, ob sie in einer Gastfamilie eingebürgert werden wollen, oder in einem Asyldorf Bau und Selbstversorgung üben, bis ihr Herkunftsland wieder sicher ist und sie dahin zurückkehren. Im Asylverzeichnis, das auch im Internet verfügbar ist, erhalten Asylanten Profile und Asyldörfer oder Gastfamilien bilden Gruppen. Asyldörfer sind wie Sozialdörfer für Asylanten, in denen aber nur Grundversorgung, Hausbau und politische Bildung angeboten wird. Weil Asylanten dort kein eigenes Geld brauchen, müssen sie ihr gesamtes Vermögen in Immobilienanleihen für Asyldörfer investieren. Asylanten bauen und bezahlen also die Asyldörfer selbst und nach ihrer Rückkehr werden die Gebäude an Einheimische verkauft und mit dem Erlös erhalten Asylanten ihre Vermögen samt Zinsen zurück. Weil Asylanten immer nur mit Gleichsprachigen aus ähnlichen Herkunftsregionen untergebracht werden, können sie während dem Asyl Kontakte knüpfen und Unternehmen gründen, mit denen sie nach dem Asyl ihr Herkunftsland wiederaufbauen.
Die Ausreise steht jedem frei, der sich dadurch nicht der Strafverfolgung entzieht. Ausländer müssen ausreisen, sobald sie zahlungsunfähig oder straffällig werden oder die landesweite Ausländerquote überschritten wird. Bei Überschreitung der Ausländerquote können sich alle Ausländer demokratisch einigen, wer ausreist. Gelingt ihnen das nicht, müssen zuerst Gäste, dann Asylanten, Flüchtlinge und zuletzt Eingebürgerte ausreisen. Wer straffällig wird, muss seine Strafe verbüßen, ausreisen und erhält lebenslanges Einreiseverbot. Werden minderjährige Ausländer straffällig, muss die gesamte Familie ausreisen. Wer sich weigert auszureisen, wird vom Zoll in sein Herkunftsland abgeschoben, muss die Kosten dafür bezahlen und notfalls zuvor in Haft abarbeiten. Die Rückübernahme eigener Staatsbürger ist völkerrechtlich bindend. Verstoßen Staaten dagegen, werden ihre Staatsbürger mit Drohnen eingeflogen. Die Einreise von Staatenlosen stellt eine Straftat dar. Tun sie es dennoch, wird ihre Herkunft durch biometrische Daten und Gentests ermittelt, betreffende Länder angefragt, ob sie diesen Personen oder deren Eltern bereits Ausweise ausgestellt hatten, und abgeschoben.
Ausländer wissen bereits vor ihrer Zuwanderung, was sie in Deutschland erwartet, wo sie mit offenen Armen empfangen werden und wo nicht. Das Image von Ausländern ändert sich, weil es keine armen und kriminellen Ausländer mehr gibt. Asylanten sind nach ihrer Rückkehr reicher und besser organisiert. Bürger profitieren von neuen günstigen Eigenheimen.
5.19Familie
Heutzutage sind die Kinderrechte unzureichend gesetzlich geregelt, was Missachtung fördert. Kinder stellen ein Karriererisiko dar, weil sie nicht ausreichend finanziell abgesichert sind. Jugendliche haben keine legalen Aufenthaltsorte außerhalb ihrer Elternhäuser, was den Einstieg in die Kriminalität erleichtert. Junge Eltern fallen meist ihren Eltern zur Last oder sind überfordert. Wie man einen Partner für Liebe oder Sex finden kann, ohne dem Gegenüber zu nahe zu treten, ist unklar. Die Ehe aus Mann und Frau oder zwei Partnern ist ein unnötiger Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung. Bei Ehescheidungen kommt es oft zu Verteilungskonflikten, weil sie bei der Heirat nicht geregelt wurden. Kinder geschiedener Eltern sind daher häufig traumatisiert. Senioren vereinsamen leicht, besonders wenn Freunde und Partner sterben. Werden sie pflegebedürftig, sind Angehörige schnell überfordert. Wer Selbstmord begeht, traumatisiert damit oft Unbeteiligte und wer dabei hilft, macht sich strafbar. Der Staat zwingt damit seine Bürger zum Leben, obwohl ihnen ihr Leben selbst gehört.
Unsere Familienpolitik dient allen Altersgruppen dazu ein familiäres Zusammenleben führen zu können. Das Familienministerium spürt die guten Sitten in der Bevölkerung auf und formuliert sie in Gesetze für einen moralisch verantwortungsvollen Umgang miteinander. Es misst und fördert die Gleichstellung und Demokratisierung aller Subsysteme, insbesondere aber bei Einrichtungen, die mit Kindern arbeiten. Das Jugendamt sorgt in Familien und Einrichtungen für die Einhaltung der Kinderrechte und besorgt die Adoption. Das Standesamt betreut Bürger bei der Findung und Scheidung von Partnerschaften bis hin zur Bestattung und Erbschaft. Das Institut für Familienforschung erkundet Trends und Methoden in den Tätigkeitsgebieten der beiden Ämter. Im Familienverzeichnis können sich Bürger für Liebe, Sex, Freundschaften, Erziehungshilfe und Adoption zusammenfinden. Gleichaltrige können Gruppen bilden.
Wer Partner für Liebe oder Sex sucht, kann Vorgaben nutzen, um Missverständnissen vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschlagene Handzeichen und Sätze für Liebe oder Sex gibt es für Fragende und Antwortende. Beziehungen dieser Art sind nicht an Anzahl oder Geschlecht gebunden, dürfen nur im gegenseitigen Einverständnis bestehen und können alles erlauben, was keinen Unbeteiligten schadet. Im Familienverzeichnis und im Standesamt können Beziehungsgrundlagen notariell beglaubigt beschrieben werden. Minderjährige können das auch tun, solange sie sich dessen bewusst sind und der Altersunterschied nicht mehr als 3 Jahre beträgt.
In der Ehe wird die Fürsorge zwischen Eltern und ihren Kindern geregelt. Entscheidend dafür ist die Volljährigkeit, nicht aber das Geschlecht oder die Anzahl an Personen. Ehepartner können ein freundschaftliches, nachbarschaftliches, liebevolles oder sexuelles Verhältnis haben. Bei der Hochzeit müssen sie im Ehevertrag Namen, Besitzverteilung für Güter, Versicherungen, Vermögen, Erbe und für den Scheidungsfall Unterhalt und Sorgerecht für Kinder regeln. Die staatliche Vorlage wird genutzt oder kann verändert werden. Der Ehevertrag kann während der Ehe im gegenseitigen Einverständnis umformuliert werden, muss dann aber erneut im Familienverzeichnis hinterlegt werden.
Wer Kinder zeugen will, muss das seinem Partner mitteilen, um Einverständnis bitten und darf nur dann keine Verhütungsmittel einsetzen. Wer keine Kinder zeugen kann, darf auf künstliche Befruchtung, Leihmütter, Eizellen- oder Samenspenden zurückgreifen. Drogenkonsum ist für Mütter während Schwangerschaft und Stillzeit untersagt, für Väter drei Monate vor der Zeugung. Eltern brauchen einen Elternführerschein oder müssen im Sozialdorf leben, bis ihn mindestens ein Elternteil bestanden hat. Kurse für den Elternführerschein können in Grundschulen und im Intranet besucht werden. Die Schwerpunkte Sprechen, Streiten und Kindesentwicklung werden in Rollenspielen und Fallbeispielen behandelt. Man kann jederzeit an Abschlussprüfungen teilnehmen, die einen Test und selbst verfassten Leitfaden zur Erziehung beinhalten. Zuwandernde Eltern müssen die Prüfung nach höchstens 9 Monaten bestanden haben. Jedes Elternteil erhält pro Kind 12 Monate unbezahlten Urlaub mit Beschäftigungsgarantie. Bis zum 3. Lebensmonat besucht das Jugendamt Eltern. Gefährden Eltern das Kindeswohl, erhalten sie Strafen und das Kind heilende Maßnahmen. Notfalls müssen Kinder ins Sozialdorf umziehen und Eltern in Haft.
Kinder brauchen fürsorgliche Bindungspersonen, Talenterprobung, psychische und physische Gesundheit, angemessene Erfahrungen, gerechte Regeln, wohlwollende Sippen und eine zukunftsfähige Umwelt. Werden diese Rechte verletzt, können sie sich an den Kindernotruf des Jugendamtes wenden. Ihr Kindergeld ermöglicht ihnen Leistungen zum Erhalt dieser Rechte und ein von Eltern unabhängiges Leben. Ihre Pflichten sind nachts daheim zu sein, keine Produkte zu konsumieren, die Sucht, Gesundheitsgefahren oder Gewalt fördern und nur bedingt geschäftsfähig, verantwortlich und haftbar zu sein. Ab dem 18. Geburtstag sind minderjährige Kinder volljährige Erwachsene mit allen bürgerlichen Rechten und Pflichten. Das Jugendamt ist in jeder Kommune mit einem Wohnhaus vertreten, das als Jugendzentrum genutzt wird. Dort können Minderjährige kurzzeitig wohnen sowie eine Werkstatt, Bühne, ein Beischlafzimmer und einen Eltern-Kind-Raum nutzen. Sie können selbst Außenstellen bauen, beispielsweise Baumhäuser oder in ausgemusterten öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Jugendbund ist mit allen Vereinen vernetzt betreibt Zeltlager, Jugendfeuerwehren und die Pfadfinder.
In der Freizeit bietet das Familienministerium den Bürgern Veranstaltungen, Ausrüstung und Genehmigungen für Kunst, Schauspiel, Musik und Sport sowie Spielplätze für jedes Alter. Im Vereinsverzeichnis können sich Vereine gründen und verwalten, Ehrenamtliche organisieren sowie Projekte und Treffen angeboten werden.
Senioren können im Seniorenbund Vereine finden, Freizeitaktivitäten organisieren und gemeinsam Altersheime gründen und betreiben. Wer Selbstmord begehen will, kann das nach der Beratung durch einen Psychologen, Anwalt und Arzt selbst in Selbstmordzellen oder mit Hilfe von Freiwilligen tun. Friedhöfe gibt es zur Bestattung von Leichnamen und Eingeäscherte dürfen überall natürlich abbaubar bestattet werden, wo niemand dabei zu Schaden kommt. Im Standesamt wird ein Ahnenarchiv geführt, Testamente aufbewahrt und vollstreckt. Erblasser nutzen die staatliche Vorlage oder können ihr Testament jederzeit verändern, müssen es dann aber erneut hinterlegen lassen. Darin wird geregelt, wer wem was in welcher Reihenfolge vererbt.
Bürger finden leichter Partner und Vergewaltigungen werden unwahrscheinlicher. Kinder können sicherer gezeugt werden und wachsen in Frieden, Freiheit und Sicherheit auf. Jugendliche sind nicht auf ihre Familie angewiesen, sondern lieben sie aus freien Stücken oder nicht. Bürger können in ihrer Freizeit generationenübergreifend Spaß miteinander haben und Selbstmord begehen ohne anderen damit zu schaden. Ehescheidungen und Erbschaften enden seltener vor Gericht.
Version:21.10.2023
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Unsere Satzung
§1Begriffsbestimmungen
§2Zweck
§3Name
§4Sitz und Tätigkeitsgebiet
§5Satzung und Programm
§6Satzungsänderungen
Gliederung der Partei
§7Gliederung
§8Kommunalverband
§9Hochschulgruppen
§10Bundesverband
§11Europaverband
Rechte und Pflichten der Parteimitglieder
§12Mitglieder
§13Aufnahme in die Partei
§14Ende der Mitgliedschaft
§15Stimmrecht
§16Reale und digitale Anwesenheit und Abstimmung
§17Quoren
§18Anträge
Organe der Partei
§19Parteiorgane
§20Gründungsversammlung
§21Mitgliederversammlung
§22Einberufung
§23Versammlungsleitung
§24Beschlüsse
§25Wahlen für Parteiämter
§26Tätigkeitsberichte der Inhaber von Parteiämtern
§27Entlastung der Inhaber von Parteiämtern
§28Vorstand
§29Wahl des Vorstandes
§30Vorstandsmitglieder
§31Mitteilungen an den Bundeswahlleiter
§32Präsidium
Aufgaben in der Partei
§33Parteiämter
§34Arbeitsgruppen
§35Ressortgruppen
§36Wahlkampfgruppe
§37Parteiarbeitsgruppe
§38Parteiflügel
§39Bestand eines Parteiflügels
§40Flügeltag
Strafmaßnahmen gegen die Partei
§41Strafmaßnahmen
§42Parteiverbot
§43Zwangsgeld
§44Haftung
Wahlordnung
§1Wahlen in der Partei
§2Aufstellung von Wahlbewerbern
§3Wahlgremium
§4Wahlversammlung
§5Wahlprogramm
§6Kandidaten
§7Bestimmung der Rangfolge auf Ressortlisten
§8Rangfolge der Ressorts
§9Besonderheiten bei Wahlkreisen
§10Abfolge der Wahlversammlungen
Bundestagswahl
§11Anmeldung der Partei
§12Wahl der Kandidaten
§13Kandidaten für Wahlkreise
§14Kandidaten für Landeslisten
Europawahl
§15Wahl der Kandidaten
§16Einreichen der Listen
Schiedsgerichtsordnung
§1Streitigkeiten in der Partei
§2Schiedsgerichte
§3Schiedsrichter
§4Klage
§5Einladung
§6Verhandlung
§7Protokoll
§8Vorläufige Vorstandsentscheidung
§9Kosten
§10Ordnungsmaßnahmen
§11Beschluss von Ordnungsmaßnahmen
§12Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände
§13Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder
§14Parteiausschluss
Finanzordnung
§1Finanzen in der Partei
§2Finanzplan
§3Finanzabstimmung
§4Schatzmeister
§5Finanzgremium
§6Rechenschaftsbericht
§7Vermögensbilanz
§8Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts
§9Prüfung des Rechenschaftsberichts
§10Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk
§11Prüfer
§12Strafvorschriften
§13Einnahmen
§14Mitgliedsbeiträge
§15Mandatsträgerbeiträge
§16Spenden
§17Unzulässige Spenden
§18Zulässige Spenden
§19Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden
§20Gewinne
§21Beteiligungen an Unternehmen
§22Vermögensanlagen
§23Sonstige Einnahmen
§24Staatliche Finanzmittel
§25Rückforderung der staatlichen Finanzierung
§26Ausgaben
§1Begriffsbestimmungen
Bestimmte Begriffe in dieser Satzung stehen stellvertretend für längere Formulierungen.
Wenn von der Partei die Rede ist, dann ist damit die dynamische Innovationspartei gemeint, sofern nicht ausdrücklich andere Parteien gemeint sind.
Wenn von dem Buch die Rede ist, dann ist damit das Buch namens „Machtübergabe“ von Andreas Seidl gemeint. In den dazugehörigen Fußnoten sind die Namen der entsprechenden Bände und nummerierten Kapitel aufgeführt.
Wenn von Deutschen die Rede ist, sind damit die Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland gemeint, bei Deutschland die Bundesrepublik Deutschland.
Wenn von Europäern die Rede ist, sind damit Staatsbürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union gemeint.
Wenn in dieser Satzung die männliche Form für Personen verwendet wird, sind damit alle Personen jeden Geschlechts gemeint.
§2Zweck
Die Partei verfolgt den Zweck die Bürger in einer freiheitlich demokratischen Grundordnung entscheiden zu lassen, wie stark sie sich an der Staatsführung beteiligen und wie sie leben möchten. Ihr Ziel ist es, den demokratischen Rechtsstaat zu digitalisieren und zu flexibilisieren, sodass Bürger schnell und unkompliziert ihre Rechte und Pflichten kennen und wahrnehmen können.
Mit der Digitalisierung der Demokratie will sie bezwecken Zeit, Raum und Personenanzahl bedeutungslos für die gemeinsame Entscheidungsfindung zu machen. Mit der Flexibilisierung der Demokratie will sie bezwecken Zuständigkeiten für Politiker nach Fachgebieten zu sortieren und, dass Bürger ihre Mitbestimmung bei Unzufriedenheit erhöhen und bei Zufriedenheit senken können. Die Partei verfolgt keinesfalls das Ziel eine Gewaltherrschaft oder eine Herrschaft nach dem Führerprinzip aufzubauen, sondern eine legitime Herrschaft durch gewählte Regierungen und Gesetze im Einklang mit dem Volkswillen.
Die Partei verfolgt den Zweck allen Menschen und ihren zukünftigen Generationen einen steigenden Lebensstandard in einer gesunden Umwelt zu ermöglichen. Sie hat zum Ziel eine moderne Gesellschaftsordnung zu gewährleisten, in der sich Mehrheiten und Minderheiten finden und in gegenseitigem Einverständnis voneinander abgrenzen oder miteinander verbinden können.
Sie will die demokratische Vereinigung der Weltbevölkerung vorantreiben und bezweckt damit langfristig die Gründung der Vereinigten Staaten der Welt. Ihr Ziel ist eine Zukunft, in der es weltweit nur einen demokratisch gesteuerten Staat gibt, ohne Militär und Außenpolitik. In dieser Welt kann sich die Menschheit digital und demokratisch steuern und Minderheiten, Kulturen und Ethnien können zusammenfinden und sich vor dem Aussterben schützen.
§3Name1
Der Name der Partei lautet in Deutschland: Dynamische Innovationspartei Deutschland. Die Kurzbezeichnung lautet: DIP. Gebietsverbände nutzen den Namen und geben als Zusatz an, um welches Gebiet oder welche parteiinterne Organisation es sich handelt. Bei der Wahlwerbung und auf dem Stimmzettel kann auf diesen Zusatz verzichtet werden.
Aus der Partei ausscheidende Gebietsverbände dürfen nicht mehr den bisherigen Namen tragen und auch keinen Zusatz zum bisherigen Namen verwenden, wenn sie sich einen neuen Namen geben. Das gleiche gilt für die Kurzbezeichnung.
Zur Wiedererkennng wird neben dem Name die Farbe Weiß verwendet. Hintergrund ist, dass es eine Farbe des Friedens ist und alle Farben gemeinsam weiß ergeben, so wie die DIP versucht alle politischen Richtungen zu versöhnen.
§4Sitz und Tätigkeitsgebiet
Der Sitz der Partei in Deutschland ist Seligenstadt. Das Tätigkeitsgebiet der Partei in Deutschland ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Partei ist in Deutschland eine Partei gemäß dem Grundgesetz und dem Parteiengesetz und erkennt diese Vorgaben als bindend an. Existiert sie auch in anderen Ländern, gelten die dortigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen als bindend für die Partei in diesem Land.
Die Gebietsverbände in Deutschland geben in ihren Satzungen als Sitz den Name der Stadt an, in der sich ihre Parteizentrale befindet oder der Wohnort des Vorstandsvorsitzenden, falls es keine Parteizentrale gibt. Das Tätigkeitsgebiet eines Gebietsverbandes hängt ab von den angrenzenden Gebietsverbänden und ob sich Gebietsverbände verbünden, um ihre Tätigkeitsgebiete an die staatlich vorgegebenen Regierungsgebiete anzupassen. Die Gliederung der Partei bestimmt die Tätigkeitsgebiete genauer.
§5Satzung und Programm2
Der Bundesverband erhält diese Satzung. Die Gebietsverbände der Kommunen erhalten vom Bundesverband eine Vorlage für ihre Satzung. Darin beschreiben sie ihr Tätigkeitsgebiet, indem sie ihren Ort und ihr Ausdehnungsgebiet benennen.
Das aktuelle Parteiprogramm trägt den Namen „Manifest der dynamischen Innovationspartei – Seligenstädter Programm“. Es ist auch als Kurzprogramm verfügbar. Bindend für die satzungsgemäße Arbeit der Parteimitglieder ist das Parteiprogramm und darüber hinaus die Inhalte des Buches. Wer ein Parteiamt ausführt oder in einer Arbeitsgruppe tätig ist und dabei die Inhalte des Buches zu beachten hat, kann es beim Bundespräsidium ausleihen.
§6Satzungsänderungen
Diese Satzung kann geändert werden, solange die Vorgaben dieser Satzung und die darin genannten Vorschläge des Buches präzisiert oder nicht grundsätzlich verändert werden. Satzungsänderungen sind ebenso zulässig, wenn sich Gesetze ändern, die die Satzungen von Parteien betreffen.
Gliederung der Partei
§7Gliederung3
Die Gliederung der Partei besteht aus Gebietsverbänden für Kommunen, Deutschland, Europa und die Welt. Damit werden alle politischen Ebenen vertreten, nämlich die lokale, kommunale, nationale, kontinentale und globale Ebene. Kommunalverbände bilden die kleinste Einheit und können sich unterhalb der nationalen Ebene verbünden. Ein Verbund ist möglich, sobald Wahlen in einem Gebiet unterhalb der nationalen Ebene abgehalten werden, beispielsweise in einem Bundesland. In Europa kommt es zum Europaverband, sobald sich Parteien aus europäischen Staaten zusammenschließen. Global entsteht ein Weltverband, sobald sich Parteien aus mehreren Kontinenten zusammenschließen.
Das Tätigkeitsgebiet eines Gebietsverbandes oder Verbundes entspricht dem jeweiligen demokratisch regierten Gebiet und den Zuständigkeiten der zur Wahl stehenden Ämter. Gebietsverbände erstellen eigene Wahlprogramme für Kandidaten, die nur sie aufstellen, beispielsweise Kommunalverbände für ihren Wahlkreis oder ihren Bürgermeister. Sie passen darin die Inhalte des Programms und darüber hinaus auch die des Buches an ihre örtlichen Gegebenheiten an. Die örtlichen Gegebenheiten sind einerseits die Zuständigkeiten, die in der jeweiligen Wahl zur Abstimmungen stehen. Andererseits sind es Umstände des örtlichen Geländes und der sozialen Struktur der Bevölkerung, für die gewählte Amtsinhaber dann zuständig sind.
Gebietsverbände und Verbünde sind verpflichtet die Grundsätze der Partei zu achten, die in dieser Satzung, dem Parteiprogramm und darüber hinaus auch im Buch festgehalten sind. Die Achtung erfüllen sie, wenn sie alles unterlassen, was der Partei und ihren Grundsätzen schadet, sowie alles tun, um die Einheit und das Ansehen der Partei den Grundsätzen entsprechend zu fördern. Bei erstmaliger Nichteinhaltung ist der übergeordnete Gebietsverband oder das oberste Organ der Partei verpflichtet betreffende Personen oder Gebietsverbände zu ermahnen. Bei mehrmaliger Nichteinhaltung oder schweren Verstößen sind Verfahren für Ordnungsmaßnahmen einzuleiten.
Jeder Gebietsverband kann Klage gegen einen politischen Zustand einreichen, von dem er betroffen ist. Ebenso kann jeder Gebietsverband wegen einer Tat verklagt werden, die er begangen hat.4
§8Kommunalverband
Mindestens drei ortsansässige Parteimitglieder können in ihrem Ort oder Stadtteil einen Kommunalverband gründen, sofern es dort noch keinen Kommunalverband gibt. Sie bilden dann den Vorstand des Kommunalverbandes und melden ihre Gründung dem Bundesvorstand. Der Bundesvorstand kann die Gründung begründet ablehnen. Stimmt er zu, nutzt der Kommunalverband die Vorlage der Satzung für Kommunalverbände und erhält alle nötigen Informationen und Vorgaben von den Gremien für Finanzen und Wahlen. Parteimitglieder aus allen Landesteilen können sich ihrem nächstgelegenen Kommunalverband anschließen.
Kommunalverbände bilden für den Tätigkeitsbereich eines Bundeslandes einen Landesverbund, für den eines (Regierungs-) Bezirkes einen Bezirksverbund, für den eines (Land-) Kreises oder einer kreisfreien Stadt einen Kreisverbund sowie innerhalb einer Stadt oder einem Ort einen Ortsverbund. Gibt es innerhalb dieser Gebiete keine anderen Kommunalverbände, ist nur der eine Kommunalverband zuständig, sofern er ausreichend Mitglieder im jeweiligen Gebiet hat, um an Wahlen teilzunehmen.
§9Hochschulgruppen
Parteimitglieder von Kommunalverbänden, in deren Tätigkeitsgebiet eine Hochschule liegt, können eine Hochschulgruppe gründen, sofern sie an dieser Hochschule studieren. Hochschulgruppen können an der Hochschulpolitik teilnehmen und Kandidaten für dortige Wahlen aufstellen.
§10Bundesverband
Der Bundesverband besteht aus allen Mitgliedern aller Kommunalverbände. Er ist zuständig für die nationale Ebene und die Wahlen zum Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament.
Er betreibt zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben Gremien für Wahlen und Finanzen sowie das Bundesschiedsgericht. Diese Einrichtungen unterstützen ebenso alle Kommunalverbände und Verbünde, wenn es um die Wahl, die Streitschlichtung oder die Buchhaltung über Finanzen und Mitglieder geht.
§11Europaverband
Der Europaverband kann gegründet werden, sobald sich in mindestens zwei Mitgliedstaaten der Europäischen Union Parteien befinden, die sich gemäß Satzung und Programm auf das Buch berufen.
Drei Parteimitglieder aus mindestens zwei Mitgliedstaaten können zur Gründung einen Antrag beim Bundesparteitag stellen sowie bei der landesweiten Mitgliederversammlung der Partei des anderen Mitgliedstaates. Stimmen auf den Parteitagen beider Nationen die jeweiligen Mitglieder zu je mindestens 65% dafür, gilt der Europaverband als gegründet.
Auf dem ersten gemeinsamen Parteitag wird eine Satzung für den Europaverband erstellt. Die Satzungen der Parteien in den Mitgliedstaaten bleiben so lange bestehen, bis die Parteimitglieder aus allen teilnehmenden Mitgliedstaaten sich auf einen gemeinsamen Wortlaut einigen können. Gleiches gilt für das Parteiprogramm. Die Satzung und das Programm des Europaverbandes dürfen den Inhalten des Buches nicht widersprechen. Der Vorstand des Europaverbandes wird auf einem europäischen Parteitag gewählt.
Für den Beitritt eines weiteren nationalen Gebietsverbandes aus einem Mitgliedstaat ist dann lediglich eine Mehrheit von 65% seiner Mitglieder nötig. Die übrigen nationalen Gebietsverbände müssen nicht erneut abstimmen. Für den Austritt gilt entsprechendes wie für den Beitritt.
Für den Weltverband gilt das Gleiche wie für den Europaverband, wobei die Europäische Union den Vereinten Nationen entspricht.
Rechte und Pflichten der Parteimitglieder
§12Mitglieder5
Alle Deutschen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben und mindestens 14 Jahre alt sind, können Mitglied der Partei werden. Sie dürfen Mitglied in einer anderen Partei, Organisation oder Vereinigung sein, die den Grundsätzen der DIP nicht entgegensteht.
Sofern ein Mitglied nicht volljährig oder wahlberechtigt ist oder einer anderen Partei angehört, gelten gesetzliche Einschränkungen bei Wahlversammlungen. Demnach dürfen diese Parteimitglieder nicht an Wahlversammlungen teilnehmen.
Mitglieder haben das Recht sich an der organisatorischen und politischen Arbeit der Partei zu beteiligen. Sie haben die Pflicht Schaden von der Partei fernzuhalten oder abzuwenden.
§13Aufnahme in die Partei
In die Partei aufgenommen wird, wer den Mitgliedsantrag ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse des Bundesverbandes sendet, nicht bereits Mitglied ist und den Mitgliedsbeitrag umgehend und danach regelmäßig fristgerecht bezahlt. Die Adresse entspricht der postalischen Anschrift der Mitgliederverwaltung des Bundesverbandes. Mit dem Mitgliedsantrag bestätigt das Mitglied die Satzung und die Programme gelesen und verstanden zu haben, damit einverstanden zu sein sowie seine Bereitschaft die Inhalte aus den Satzungen und Programmen der Partei in die Tat umzusetzen.
Der Bundesvorstand oder der Vorstand des Kommunalverbandes, aus dessen Einzugsgebiet der Beitrittswillige stammt, kann den Beitritt begründet verweigern. Der Beitritt ist zu verweigern, wenn es Anhaltspunkte gibt, die eine Gefahr für die Partei darstellen könnten.
Das Finanzgremium übernimmt die Mitgliederverwaltung und führt dazu eine zentrale Mitgliederdatei.
Die Aufnahme erfolgt in den Kommunalverband, in dessen Einzugsbereich der Wohnsitz des Mitgliedes liegt. Wer umzieht, muss das der Mitgliederverwaltung melden. Wer mehrere Wohnsitze hat, muss sich für einen entscheiden und gibt im Mitgliedsantrag diese Wohnadresse an.
Sobald die Gesetze es zulassen, kann der Mitgliedsantrag entweder per Email an den Bundesverband gesendet oder über die Internetseite der Partei ausgefüllt und eingereicht werden. Sobald die Prüfung durch den zuständigen Vorstand erfolgt ist, erhält das Mitglied eine Bestätigung oder gegebenenfalls eine Ablehnung.
§14Ende der Mitgliedschaft
Der Austritt ist jederzeit möglich und schriftlich formlos an die gleiche Stelle zu richten, bei der der Mitgliedsantrag eingereicht wurde. Die Mitgliedschaft endet außerdem durch Tod, Ausschluss, wiederholtes Ausbleiben der Zahlung des Mitgliedsbeitrages, Verlust des deutschen Wohnsitzes oder der deutschen Staatsbürgerschaft.
Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
Die Rechte und Pflichten für Mitglieder entfallen umgehend nach dem Ende der Mitgliedschaft.
§15Stimmrecht
Alle Parteimitglieder haben das gleiche Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen und bei Quoren, außer bei Wahlversammlungen. Das Stimmrecht berechtigt Mitglieder zur unbeschränkten Teilnahme an Mitgliederversammlungen. Sie können dort Anträge einbringen, abstimmen und sich zu Wahlen für Parteiämter aufstellen.
Wer seinen Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht bezahlt, verliert sein Stimmrecht bis zur Zahlung.
Das Stimmrecht für die Wahlversammlungen und das Recht zu einer Kandidatur bei einer solchen Versammlung, haben nur bestimmte Mitglieder. Es sind all jene Mitglieder, die das Wahlrecht besitzen an Wahlen zu Volksvertretungen ihre Stimme abzugeben und zu kandidieren. Sie dürfen das Wahlrecht auch nicht durch ein Gerichtsurteil entzogen bekommen haben und dürfen keiner anderen Partei angehören.
Alle Parteiorgane treffen ihre Beschlüsse in Abstimmungen. Bei allen Personenwahlen wird geheim abgestimmt. Alle anderen Abstimmungen sind nur geheim, wenn es mindestens ein Stimmberechtigter möchte.6
§16Reale und digitale Anwesenheit und Abstimmung
Aktuell schreibt der Gesetzgeber vor alle Beschlüsse der Partei, für die gemäß §9 Parteiengesetz eine Mitgliederversammlung zuständig ist, in einer Präsenzversammlung zu beschließen.7 Alle Parteimitglieder dürfen an allen Mitgliederversammlungen teilnehmen, die auch oder nur ihren Gebietsverband betreffen. Solange es der Gesetzgeber verlangt, müssen sie persönlich anreisen und in Präsenz anwesend sein.
Um einen Beschluss fassen zu können, müssen die Anwesenden Abstimmungen abhalten, die nicht elektronisch durchgeführt werden dürfen.8 Solange es der Gesetzgeber verlangt, müssen geheime Abstimmungen mit Zetteln, Stiften und Wahlurnen oder öffentliche Abstimmungen per Handzeichen abgegeben werden.
Bewerbungen und Vorbereitungen für Abstimmen dürfen mit elektronischen Verfahren durchgeführt werden, solange sie ein Stimmungsbild abgeben und für die Stimmabgabe der real anwesenden Stimmberechtigten nicht bindend sind.9 Solange es der Gesetzgeber verlangt, werden Stimmungsbilder elektronisch eingeholt, die eine elektronische Abstimmung aller digital anwesenden Parteimitglieder simulieren. Alle real anwesenden Stimmberechtigten nehmen ebenfalls an diesen Stimmungsbildern teil. Sobald das elektronische Ergebnis feststeht, wird errechnet und dargestellt, wie viele Stimmberechtigten proportional entsprechend abstimmen müssten, um ein ähnliches Ergebnis zu erzielen. Durch ein Stimmungsbild der real Anwesenden wird erfragt, wie viele von ihnen bereit wären entsprechend abzustimmen. Dieses Vorgehen entspricht dem der Fraktionen im Bundestag vor Abstimmungen. Für die endgültige Abstimmung sind die Stimmberechtigten aber nicht an diese Vorgaben gebunden. Beispielsweise gibt es keinen Fraktionszwang, weil jeder Bundestagsabgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist.
§17Quoren10
Jedes Parteimitglied kann ein Quorum eröffnen und stellt dazu einen Antrag beim Wahlgremium. Der Bundesvorstand kann den Antrag begründet ablehnen und auf der folgenden Mitgliederversammlung kann der Antrag erneut eingebracht und zur Abstimmung gestellt werden. Im Antrag für ein Quorum wird der Gegenstand des Quorums beschrieben, wie hoch die Prozentzahl der Stimmen bei Auslösung sein soll und was danach geschehen soll.
Solange die Gesetze nur analoge und persönliche Abstimmungen zulassen, müssen Anträge und Stimmabgaben für Quoren auf Mitgliederversammlungen eingebracht werden. Jedes Quorum erhält eine Urne mit einem Zähler, wie viele Stimmen bereits dafür abgegeben wurden. Die Urnen für Quoren werden beim Wahlgremium des Bundesverbandes versiegelt aufbewahrt. Alle Stimmzettel werden auf Mitgliederversammlungen eingereicht und in einem verschlossenen Umschlag in die Urne befördert. Erst sobald die Zähler der Urne angeben, dass die nötigen Stimmen zur Auszählung des Quorums erreicht sind, wird die Urne auf einer Mitgliederversammlung geöffnet und ausgezählt. Sobald die Gesetze es zulassen, kann jedes Parteimitlied über die Internetseite der Partei für jedes laufende Quorum einmal seine Stimme abgeben. Für die Ansicht und Stimmabgabe ist eine Anmeldung auf der Internetseite nötig, die automatisch die Daten mit der Mitgliederdatei abgleicht und das Stimmrecht feststellt.
Quoren können auf Gebietsverbände beschränkt sein. Dann sind nur die Mitglieder dieses Gebietsverbandes zur Stimmabgabe berechtigt.
Ein Quorum wird ausgelöst, sobald eine bestimmte Prozentzahl an Mitgliedern ihre Stimme in das Quorum eingebracht hat. Wird durch ein Quorum eine Abstimmung ausgelöst, müssen alle Abstimmenden angeben, ob sie ihre Stimme für das Quorum abgegeben hatten. Diese zweite Überprüfung soll Quoren sicherer machen.
Mehrheitsverhältnisse, die nicht in der Satzung angegeben sind, werden durch eine Abstimmung bestimmt, bei der eine Prozentzahl über 50 angegeben werden muss. Danach können diese Mehrheitsverhältnisse durch ein Mehrheits-Quorum von 50% erneut verändert werden.
Für Parteiämter kann durch ein Abwahl-Quorum von 65% eine Neuwahl ausgelöst werden.
Für Entscheidungen der Parteiämter kann durch ein Veto-Quorum von 50% eine Verhandlung und Abstimmung durch eine Mitgliederversammlung erwirkt werden.
Ein Initiativ-Quorum von 30% kann für Anträge zur Satzungsänderung oder zu Programmänderungen eröffnet werden, sowie für Ordnungsmaßnahmen gegenüber Mitgliedern, die einen Verstoß gegen die Satzung oder das Parteiprogramm begehen.
Ein Versammlungs-Quorum von 50% kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung für den Gebietsverband einberufen, aus dem die Mitglieder stammen.
Ein Auskunfts-Quorum von 20% kann ein außerordentliches Treffen des Vorstandes auslösen, bei dem der Vorstand Auskunft über die im Quorum gestellte Frage geben muss.
Ein Auflösungs-Quorum von 65% kann die Auflösung eines Parteiflügels und die Urabstimmung über die Auflösung eines Gebietsverbandes erwirken. Bei der Urabstimmung müssen mindestens 95% der Mitglieder zustimmen.
§18Anträge11
Parteimitglieder können Anträge einreichen, um damit Vorschläge von den passenden Organen besprechen und bewerten zu lassen.
Anträge werden immer beim übergeordneten Vorstand eingereicht, der sie an die zuständigen Organe weiterleitet oder gegebenenfalls selbst bearbeitet.
Zu Anträgen können Gegenvorschläge eingebracht werden, über die dann zeitgleich abgestimmt wird.
Organe der Partei
§19Parteiorgane12
Die Parteiorgane sind in der Lage Beschlüsse im Namen der Partei zu fassen. Sie bestehen aus den Vorständen und Mitgliederversammlungen der Gebietsverbände sowie der Gründungsversammlung.
Die Parteiorgane werden bei ihrer Arbeit durch Gremien für Finanzen und Wahlen, Schiedsgerichte, Parteiflügel und Arbeitsgruppen unterstützt, die organisatorische Beschlüsse und Anträge erarbeiten, die sie den Parteiorganen zur Abstimmung vorlegen.
§20Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung tritt zusammen, sobald die Partei und einzelne Kommunalverbände gegründet werden. Zur Parteigründung besteht sie aus mindestens 3 Personen, die aus ihrer Mitte einen Vorstand wählen, sowie über eine Satzung und ein Parteiprogramm abstimmen. Die Gründungsversammlung der Partei tagt nur einmalig.
Zur Gründung eines Kommunalverbandes sind mindestens 3 Personen nötig. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Vorstand, füllen die Vorlage der Satzung für Gebietsverbände aus und stimmen dem Parteiprogramm einstimmig zu. Gründungsversammlungen für Gebietsverbände tagen nur, wenn der Gebietsverband erstmals oder nach einer Auflösung erneut gegründet wird.
Bei Gründungsversammlungen muss ein Teilnehmer ein Ergebnisprotokoll erstellen, das alle Teilnehmer neben ihrem Namen und ihrer Anschrift unterschreiben. Bei der Gründung von Gebietsverbänden muss das Protokoll dem Bundesvorstand mit dem Antrag auf Aufnahme des Gebietsverbandes übermittelt werden. Der Bundesvorstand kann die Aufnahme begründet ablehnen.
Solange es der Gesetzgeber fordert, müssen Gründungsversammlungen persönlich in Präsenz stattfinden und es darf nur analog mit Stimmzetteln, Stiften und Wahlurnen geheim gewählt werden. Sobald die Gesetzgeber es zulassen, können die Teilnahme und Wahlen auch digital und online erfolgen.
§21Mitgliederversammlung13
Mitgliederversammlungen sind das oberste Organ eines Gebietsverbandes. Auf der nationalen, europäischen und internationalen Ebene heißen sie Parteitag. Auf der kommunalen Ebene und für den Verbund von Kommunalverbänden heißen sie Hauptversammlung.
Der Ablauf ist bei allen Mitgliederversammlungen gleich. Sie finden mindestens jährlich statt. Alle Mitglieder der betroffenen Gebietsverbände können sich daran beteiligen und haben Stimmrecht. Vertreter gibt es nicht.
Solange es der Gesetzgeber fordert, ist das Verfahren analog und in persönlicher Anwesenheit aller Beteiligten abzuhalten. Alle Anträge müssen eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung eingebracht sein und werden auf der Internetseite der Partei veröffentlicht, wo alle Mitglieder an einem Meinungsbild teilnehmen können. Dieses Meinungsbild entsteht im digitalen Verfahren nach den folgenden Absätzen (4) und (5). Aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers darf das Meinungsbild den Abstimmungen der Stimmberechtigten auf Mitgliederversammlungen keine Weisung auferlegen.
Sobald der Gesetzgeber es zulässt, ist das Verfahren digitalisiert und ähnelt den politischen Prozessen für Ausschüsse, wie sie in dem Buch beschrieben sind.14
Die digitalen Abstimmungen im Vorfeld laufen über personalisierte Token, die per Email versendet werden und die Teilnahme über einen Link zu einer Umfrage, beispielsweise mit „Lime Survey“, ermöglichen. Mitgliederversammlungen werden in Echtzeit über externe Dienstleister, wie beispielsweise „Zoom“ oder auf der Internetseite der Partei als Video übertragen. Die elektronischen Möglichkeiten zur Fernabstimmung sind nur über die Internetseite der Partei erhältlich. Stimmberechtigte müssen sich dafür mit ihrer Mitgliedsnummer und einem selbst gewählten Passwort anmelden.
§22Einberufung
Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand oder von Mitgliedern des veranstaltenden Gebietsverbandes einberufen. Mitglieder können nur durch ein Versammlungs-Quorum außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen und müssen bereits im Text des Quorums eine Begründung angeben. Der Vorstand beruft jährlich vor dem 15. September die regelmäßige Mitgliederversammlung ein und im Notfall eine außerordentliche Mitgliederversammlung. Dort können nur Beschlüsse über das Thema gefasst werden, aufgrund dessen sie einberufen wurde.
Zu regelmäßigen Mitgliederversammlungen erhalten Mitglieder 2 Monate zuvor eine Einladung. Einladungen werden per Email versendet und enthalten einen Link zur Abstimmung über Anträge und die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte. In der Einladung sind Uhrzeit, Datum, Ort und Tagesordnung anzugeben. Anträge können bis zu 7 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden. Über alle Anträge stimmen die Mitglieder innerhalb der Woche vor der Mitgliederversammlung elektronisch ab. Diese Abstimmung wird auf der Mitgliederversammlung bestätigt oder erneut abgestimmt. Anträge können von den Antragstellern auf der Mitgliederversammlung zur Für- und Gegenrede gestellt oder zurückgezogen werden.
Zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen erhalten Mitglieder 14 Tage zuvor eine Einladung mit obigen Informationen und der gleichen Möglichkeit Anträge einzureichen und darüber elektronisch vorab abzustimmen.
Solange es der Gesetzgeber fordert, werden alle zuvor genannten elektronischen Abstimmungen als Meinungsbilder abgehalten, zu Beginn der Mitgliederversammlung beendet und deren Ergebnis, inklusive der Gesamtzahlen aller abgegebenen Stimmen wird durch die Versammlungsleitung vor der Verhandlung oder Abstimmung des jeweiligen Sachverhalts bekannt gegeben. Alle Abstimmungen werden auf den Mitgliederversammlungen analog und in persönlicher Anwesenheit abgehalten. Aufgrund von Vorgaben des Gesetzgebers darf das Meinungsbild den Abstimmungen der Stimmberechtigten auf Mitgliederversammlungen keine Weisung auferlegen.
§23Versammlungsleitung
Zu Beginn wird eine Versammlungsleitung gewählt. Sie prüft das Stimmrecht aller Teilnehmer und stellt die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung fest. Sie führt eine Rednerliste, moderiert Redebeiträge und protokolliert die Ergebnisse. Sie kann die Redezeit pro Antrag auf höchstens 2 Minuten begrenzen. Zur Protokollierung werden Ton-, Bild- und Videoaufnahmen durch die Versammlungsleitung angefertigt, die automatisch verschriftlicht werden. Die Vorstandsmitglieder beurkunden das Protokoll im Anschluss an die Mitgliederversammlung durch ihre Unterschriften.
Gäste werden zugelassen, solange ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlungsleitung lässt zu Beginn über die Zulassung von Gästen und deren Rederecht abstimmen.
§24Beschlüsse
Auf dem Parteitag des Bundesverbandes können Änderungen an der Satzung und dem Parteiprogramm beschlossen werden, die dem Inhalt des Buches nicht widersprechen. Die dafür nötige Mehrheit beträgt mindestens 90% der Mitglieder. Ebenfalls kann dort die Auflösung von oder Verschmelzung mit anderen Gebietsverbänden mit einer Mehrheit von mindestens 75% der Mitglieder beschlossen werden.
Über die Auflösung und Verschmelzung stimmen alle Mitglieder ab. Je nach Ergebnis wird die Auflösung oder Verschmelzung vollzogen, anders durchgeführt, oder aufgehoben.15 Über die Auflösung der Partei müssen alle Parteimitglieder in einer Urabstimmung abstimmen. Dazu laden sie den Stimmzettel auf der Internetseite der Partei herunter und senden ihn ausgefüllt an den Bundesvorstand. Solange es der Gesetzgeber fordert, muss der Stimmzettel ausgefüllt per Post gesendet werden. Sobald der Gesetzgeber es zulässt, muss der Stimmzettel per Email als anonymisierter Anhang oder über die Internetseite der Partei im Mitgliederbereich gesendet werden. Stimmen mehr als 95% der Mitglieder zu, wird die Partei aufgelöst.
Auf Mitgliederversammlungen der Gebietsverbände können Wahlprogramme beschlossen werden, die für die Aufstellung zur Wahl im Gebiet des Gebietsverbandes notwendig sind. Die Programme dürfen dem Inhalt des Buches nicht widersprechen, sondern müssen die Inhalte an die örtlichen Gegebenheiten bestmöglich anpassen.
Teilnehmer an Mitgliederversammlungen können während der Mitgliederversammlung Änderungsanträge bei der Versammlungsleitung einreichen, mit denen bestehende Anträge geändert werden können.
Über Anträge und Änderungsanträge wird gleichzeitig abgestimmt. Werden Anträge von mehr als 50% der Teilnehmer angenommen, gelten sie als Beschluss. Parteiorgane sind an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Dabei gilt ein Beschluss als bindend, je mehr Mitglieder darüber abgestimmt haben und stimmberechtigt waren. Das bedeutet beispielsweise, dass ein Beschluss des Bundesparteitags einen ähnlichen Beschluss einer Hauptversammlung eines Kommunalverbandes ersetzt. Betrifft der Beschluss allerdings ausschließlich einen Kommunalverband oder einen Verbund aus Kommunalverbänden und keinesfalls den Bundesverband, kann der Beschluss nicht von einer höheren Ebene ersetzt werden.
Für die jährliche Finanzabstimmung reichen die Arbeitsgruppen und Gebietsverbände ihre Finanzpläne wie einen üblichen Antrag ein. Auf der Mitgliederversammlung stimmen die Teilnehmer über die Verwendung der Finanzmittel ab.
§25Wahlen für Parteiämter
Auf Mitgliederversammlungen finden die Wahlen für Parteiämter statt. Der Vorstand eines Gebietsverbandes wird auf der Mitgliederversammlung dieses Gebietsverbandes gewählt. Auf dem Bundesparteitag werden der Generalsekretär, der politische Geschäftsführer, die Mitglieder für das Finanzgremium, das Wahlgremium, die Schiedsrichter und die Parteiflügelvorsitzenden gewählt.
Bewerber reichen ihre Bewerbung für ein Parteiamt wie einen üblichen Antrag ein. Darin stellen sie sich und ihre Arbeitsweise vor. Auf der Mitgliederversammlung erhalten sie die Möglichkeit sich mündlich bei den Teilnehmern vorzustellen und Rückfragen der Teilnehmer zu beantworten. Nach der Vorstellung und Befragung aller Bewerber erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von mehr als 50% beschließen das Wahlverfahren der Wahlversammlung anzuwenden.
Sobald eine Mehrheit von über 50% für einen Bewerber stimmt, hat er die Wahl gewonnen. Sollte es dafür zu viele Bewerber geben, treten die beiden bestplatzierten in einer Stichwahl gegeneinander an. Sollte es nur einen Bewerber geben, müssen auf ihn mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen entfallen.
§26Tätigkeitsberichte der Inhaber von Parteiämtern
Auf den Mitgliederversammlungen muss der Vorstand einmal pro Jahr von seinen Tätigkeiten im Namen der Partei Bericht erstatten. Dieser Bericht beinhaltet mindestens alle Informationen, die im Rechenschaftsbericht enthalten sind.
Der finanzielle Teil des Berichts wird vor der Berichterstattung von Rechnungsprüfern überprüft, wie es für den Rechenschaftsbericht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Rechnungsprüfer erstatten Bericht über die Ergebnisse ihrer Überprüfung durch ihren Vermerk zum Rechenschaftsbericht. Das Finanzgremium berichtet über die Finanzen der Partei. Das Wahlgremium berichtet über die Wahlen des vergangenen Jahres. Schiedsrichter berichten über ihre Urteile.
Alle Berichte sind wie übliche Anträge einzureichen. Sie werden von den Berichterstattern auf der Mitgliederversammlung als Kurzfassung vorgetragen. Im Anschluss an jeden Bericht, haben die Teilnehmer der Mitgliederversammlung die Möglichkeit Rückfragen zum Bericht zu stellen.
§27Entlastung der Inhaber von Parteiämtern
Einmal im Jahr vor der Finanzabstimmung und der Neuwahl von Parteiämtern stimmen die Teilnehmer der Mitgliederversammlung über die Entlastung der Inhaber von Parteiämtern ab. Die Parteiämter sind im einzelnen jeder Vorstand, die Gremien für Finanzen und Wahlen sowie die Schiedsrichter und Parteiflügelvorsitzenden. Durch die Abstimmung über die Entlastung bringen die Stimmberechtigten zum Ausdruck, wie zufrieden sie mit der Arbeit der Parteiämter im vergangenen Jahr sind. Über jedes Parteiamt wird einzeln abgestimmt.
Kommt es nicht zu einer Mehrheit von mindestens 75%, wird über die einzelnen Tätigkeiten des betreffenden Parteiamts einzeln abgestimmt. Es können Tätigkeitspakete geschnürt werden, um die zweifelhaften Tätigkeiten zunehmend einzugrenzen. Zweifelhafte Tätigkeiten sind all jene Tätigkeiten, die keine Mehrheit von mindestens 75% erreichen. Über diese Tätigkeiten werden Beschlüsse gefasst, ob und wie die Tätigkeiten zukünftig geändert, eingestellt oder rückgängig gemacht werden. Ist all das nicht möglich, kann den Verursachern mehrheitlich das Misstrauen ausgesprochen werden und die entsprechenden Posten werden neu gewählt.
§28Vorstand16
Für jeden Gebietsverband gibt es einen Vorstand. Er leitet den Gebietsverband und hält sich dabei an die Satzung, Beschlüsse von Mitgliederversammlungen, die ihm gegenüber weisungsbefugt sind, und an das Gesetz.17 Er ist der gesetzliche Vertreter und vertritt den Gebietsverband vor Gericht und gegenüber der Öffentlichkeit. Daher müssen alle Bewerber für Vorstandsämter volljährig sein. Sollten die Gesetze es zulassen, können alle Parteimitglieder sich für ein Vorstandsamt bewerben.
Der Bundesvorstand verfügt im Gegensatz zu anderen Vorständen über besondere Kontrollrechte. Er kann alle Gremien, Versammlungen, Unternehmen und Arbeitsgruppen der Partei besuchen und Auskünfte über ihre Tätigkeiten verlangen. Darüber berichtet er der Mitgliederversammlung.
§29Wahl des Vorstandes
Alle Parteimitglieder eines Gebietsverbandes sind stimmberechtigt auf der Mitgliederversammlung ihren Vorstand zu wählen und einmalig auf der Gründungsversammlung.
Die Neuwahl findet mindestens alle 2 Jahre statt oder früher für ein Vorstandsmitglied, sobald dessen Abwahl-Quorum von 65% der Mitglieder erfüllt wurde, oder das Vorstandsmitglied von sich aus zurücktritt.
Jedes Parteimitglied des entsprechenden Gebietsverbandes kann für den Vorstand kandidieren. Jeder Kandidat tritt mit einem Programm an und hat möglichst mindestens einen Gegenkandidaten. Sobald ein Bewerber mindestens 65% der Stimmen auf sich vereint, gilt er als gewählt. Gegebenenfalls erfolgt eine Stichwahl bei mehreren Kandidaten und eine Ja-Nein-Abstimmung bei nur einem Bewerber.
Die Wahl der Vorstände unterhalb des Bundesverbandes und die Wahl des Bundesvorstandes auf der Gründungsversammlung erfolgen im Wahlverfahren für Parteiämter. Für die sonstige Wahl des Bundesvorstandes wird das Verfahren der Wahlversammlung angewendet, wobei alle volljährigen Parteimitglieder zur Bewerbung berechtigt sind und alle Parteimitglieder stimmberechtigt.
§30Vorstandsmitglieder
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Sollte die Mitgliederversammlung es beschließen oder ein Vorstandsmitglied sein Recht auf Teilzeittätigkeit geltend machen, können sich zwei Personen einen Vorstandsposten teilen. Sie müssen dann stets einvernehmlich handeln. Die geteilten Posten müssen mit einer Frau und einem Mann besetzt sein sowie mit der Altersgruppe ab 40 und unter 39 Lebensjahren, sofern es ausreichend Bewerber gibt.
Gewählte Politiker können nur Teil des Vorstandes sein, wenn sie auf der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Falls es eine politische Stiftung der Partei gibt, dürfen der Vorsitzende und der Schatzmeister dort nicht ebenfalls im vergleichbaren Amt tätig sein. Vor Gericht und in der Öffentlichkeit ist der Vorstand gesetzlich verantwortlich.18
Äußerungen und Handlungen des Vorstandes sollen zur Erfüllung der im Parteiprogramm und darüber hinaus im Buch beschriebenen Vorhaben führen und dem Willen der Mitglieder entsprechen. Mitgliederbefragungen können jederzeit digital durchgeführt werden, wenn der Vorstand zweifelt.
Der Vorstand trifft sich mindestens 2 mal pro Jahr auf Einladung eines der Vorstandsmitglieder mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen. Bei dringenden Anliegen braucht es keine Vorlaufzeit. Sobald sich 20% der Mitglieder in einem Auskunfts-Quorum dafür aussprechen, muss sich der Vorstand treffen und mit der Fragestellung des Auskunfts-Quorums befassen. Die Einladung erfolgt per Email und enthält eine Tagesordnung. Das Protokoll der Vorstandssitzungen ist dem jährlichen Tätigkeitsbericht auf der Mitgliederversammlung anzufügen.
§31Mitteilungen an den Bundeswahlleiter19
Der Bundesvorstand ist für die Mitteilungen an den Bundeswahlleiter zuständig. Darin muss die Satzung, das Programm, die Namen der Vorstandsmitglieder, Gebietsverbände und Parteiämter, der Rechenschaftsbericht, die Aufstellung zu Wahlen sowie gegebenenfalls die Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes enthalten sein.
Als Landesverbände werden die Verbünde der Kommunalverbände innerhalb eines Bundeslandes angegeben.
Abgesehen von der Auflösung müssen Mitteilungen über Änderungen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres erfolgen. Die Auflösung muss umgehend mitgeteilt werden.
Die Mitteilungen müssen auf Anfrage kostenfrei veröffentlicht werden.
§32Präsidium
Der Vorstand kann Parteimitglieder bestimmen, die Teil seines Präsidiums werden sollen, und damit einverstanden sind. Mitglieder des Präsidiums führen die Beschlüsse des Vorstandes aus und unterstützen ihn bei der Erledigung seiner laufenden und dringenden Aufgaben. Die Gremien für Wahlen und Finanzen arbeiten mit den Präsidien zusammen, wenn auf die Vorstände verzichtet werden kann und wenn die Vorstände die Genehmigung dazu schriftlich erteilen oder widerrufen.
Der Bundesvorstand hat immer ein Präsidium, das sogenannte Bundespräsidium. Es besteht aus Parteimitgliedern, die der Bundesvorstand mit deren Einverständnis bestimmt hat und gewählten Parteiämtern. Die Parteiämter des Bundespräsidiums sind der Generalsekretär und der politische Geschäftsführer. Das Bundespräsidium ist als landesweite Parteizentrale nur im Bundesverband vorhanden und übernimmt die Verwaltung aller inländischen Gebietsverbände. Es verfügt über eine Rechtsabteilung und beheimatet die Gremien für Wahlen und Finanzen. Es übernimmt für alle Gebietsverbände alle gesetzlichen und mit einer Frist verbundenen Anforderungen. Es arbeitet mit den jeweiligen Vorständen zusammen und fordert fristgerecht alle nötigen Nachweise an. Es unterstützt die Gebietsverbände auf Anfrage bei der Veranstaltung von Mitgliederversammlungen oder Parteiveranstaltungen.
Aufgaben in der Partei
§33Parteiämter
Parteiämter sind im Vorstand, Präsidium, Finanzgremium und Wahlgremium zu finden, sowie die Posten der Schiedsrichter und Parteiflügelvorsitzenden. Alle Tätigkeiten, die nicht beruflich erfolgen, sind Ehrenämter und werden nicht vergütet. Fallen bei der ehrenamtlichen Tätigkeit Kosten an, gibt es auf Antrag beim Finanzgremium eine entsprechende Aufwandsentschädigung. Dem Antrag sind Nachweise über Ausgaben beizufügen.
Der Generalsekretär leitet das Bundespräsidium und koordiniert die Parteiarbeit. Der politische Geschäftsführer ist der Vorsitzende des Wahlgremiums und leitet die landesweiten Wahlkämpfe. Der Bundesschatzmeister ist der Vorsitzende des Finanzgremiums und führt in Abstimmung mit gebenden und nehmenden Gebietsverbänden den Finanzausgleich durch.
§34Arbeitsgruppen
In der Partei gibt es 20 Arbeitsgruppen. Die 20 Arbeitsgruppen teilen sich auf in 18 Ressortgruppen, eine Wahlkampfgruppe und eine Parteiarbeitsgruppe.
Alle Parteimitglieder können Teilnehmer in beliebig vielen Arbeitsgruppen sein. An den Sitzungen der Arbeitsgruppen können auch Personen beratend teilnehmen, die keine Parteimitglieder sind. Die Teilnahme setzt die aktive Mitarbeit und das Einbringen von eigenen Ideen und Erfahrungen voraus. Arbeitsgruppen bilden für jeden Gebietsverband oder Verbund Untergruppen. Jede Arbeitsgruppe hat ein Profil auf der Internetseite der Partei. Parteimitglieder können den Profilen beitreten, um dort Beiträge, Kommentare und Bewertungen abzugeben und Gruppen für Parteiflügel bilden.
Es ist möglich, dass nicht jeder Gebietsverband über alle Arbeitsgruppen verfügt, weil es dort nicht ausreichend Mitglieder mit Interesse für jede Arbeitsgruppe gibt. Benötigt ein Gebietsverband ohne entsprechende Arbeitsgruppe Unterstützung, kann sein Vorstand sie beim Bundespräsidium anfordern. Das Bundespräsidium hilft dem bedürftigen Gebietsverband einen anderen Gebietsverband zu finden, in dessen Tätigkeitsgebiet ähnliche Bedingungen herrschen und die gesuchte Arbeitsgruppe vorhanden ist. Alle Arbeitsgruppen aller Gebietsverbände sind zum gegenseitigen Teilen ihrer Informationen und digitalen Erzeugnisse verpflichtet.
Weil jeder Gebietsverband Arbeitsgruppen hat, folgen sie dem gleichen strukturellen Aufbau in politischen Ebenen. Demnach ist die Arbeitsgruppe eines Kommunalverbandes für die Anliegen und Umsetzung in dessen Tätigkeitsgebiet zuständig. Die Arbeitsgruppen aller Kommunalverbände schließen sich auf der lokalen, kommunalen, nationalen, kontinentalen und globalen Ebene zu zunehmend größeren Verbünden zusammen. In einem Verbund müssen nicht zwangsweise alle Teilnehmer jeder Arbeitsgruppe mitarbeiten. Kommt es allerdings zu Hilfegesuchen oder Meinungsumfragen auf einer Ebene, können alle Teilnehmer mitmachen.
Arbeitsgruppen sorgen für die Umsetzung der Satzung und des Parteiprogramms auf Grundlage des Buches. Das Bundespräsidium stellt allen Arbeitsgruppen ein ausleihbares Exemplar des Buches zur Verfügung, sofern sie es anfordern. Arbeitsgruppen bringen Anträge für die Mitgliederversammlungen ein. Während die Arbeitsgruppen der 18 Ressorts programmatische Anträge einbringen, bringen die Arbeitsgruppen für Wahlen und Parteiarbeit organisatorische Anträge ein. Sie lassen darüber abstimmen und setzen mehrheitlich befürwortete Vorschläge in die Tat um. Für kurzfristige Genehmigungen, die nicht bis zur nächsten Mitgliederversammlung warten können, ist der Vorstand des betreffenden Gebietsverbandes zuständig.
§35Ressortgruppen
Ressortgruppen richten ihre inhaltliche Arbeit an politischen Ressorts aus. Die Ressorts bestehen aus den Politikfeldern Arbeit, Ausland, Bildung, Digitales, Familie, Finanzen, Gesundheit, Infrastruktur, Innovation, Integration, Justiz, Medien, Sicherheit, Staatsorganisation, Tauschwirtschaft, Planwirtschaft, soziale Marktwirtschaft und freie Marktwirtschaft.
Jede Ressortgruppe befasst sich mit ihrem entsprechenden Kapitel im Parteiprogramm und dem Band des Buches. In den Ressortgruppen werden Teile des Parteiprogramms und der Bände des Buches ausgewählt und an die örtlichen Bedingungen und zu vergebenden Zuständigkeiten angepasst. Damit werden örtliche Unterschiede und Ausnahmen möglich, um in einem Kommunalverband oder einem Verbund unterschiedliche politische Inhalte auf Basis einer einheitlichen Verfassung zu ermöglichen und örtlich begrenzte Privilegien für Subkulturen und Minderheiten zu schaffen. Beispielsweise könnte der Verbund innerhalb des Grenzen des Bundeslandes Bayern eine eigene Bildungspolitik verfolgen oder ein Ort könnte nur von Homosexuellen bewohnt werden dürfen.20
Jede Ressortgruppe reicht ihren Teil zum Wahlprogramm bei der Wahlversammlung ein und gegebenenfalls im Finanzplan kostspielige Vorhaben.
Die Teilnehmer jeder Ressortgruppe können unterschiedlichen Parteiflügeln angehören. Sie üben sich darin Kompromisse zu finden oder Gegensätze treffend herauszuarbeiten und zur Abstimmung zu stellen.
§36Wahlkampfgruppe
Die Wahlkampfgruppe befasst sich mit Strategien für Wahlkämpfe und deren Ausführung.
Sie entwickelt spezielle Strategien für verschiedene Wahlkreise, Gebietsverbände und Zielgruppen, die an die jeweilige Wählerschaft angepasst sind. Sie erstellt und verfilmt Drehbücher für Wahlprogramme21, gestaltet Webseiten, Flugblätter und Wahlplakate in Abstimmung mit den Ressortgruppen. Sie organisiert Wahlkampfveranstaltungen und teilt freiwillige Parteimitglieder in Wahlkampfdienste ein. Sie arbeitet mit allen Vorständen zusammen, deren Gebietsverbände Kandidaten für Wahlen zu Volksvertretungen aufstellen. Sie nutzt die Vorschläge des Buches, insbesondere aus den Bänden „Medien, Digitales, Herleitung, Zusammenfassung und Staatsorganisation“.
Sie wird vom Wahlgremium mit aktuellen und historischen Strategien versorgt und bei Verwaltungsaufgaben entlastet. Sie reicht im Finanzplan ihre Kostenvoranschläge ein. Das Finanzgremium sorgt für die Erstattung der Wahlkampfkosten, die bei der Finanzabstimmung bewilligt wurden.
§37Parteiarbeitsgruppe
Die Parteiarbeitsgruppe befasst sich mit der parteiinternen Digitalisierung und Verwaltung auf Grundlage der Satzung.
Sie erarbeitet Anträge für die Änderung der Satzung oder innerparteiliche Abläufe und Zuständigkeiten verschiedener Ämter und Organe der Partei. Sie erstellt Arbeitsabläufe, Quellcodes und Algorithmen zur Urteilsfindung, Meinungs- und Willensbildung auf Basis des Buches, insbesondere der Bände „Digitales, Medien, Justiz und Staatsorganisation“. Sie macht Umfragen im Bundespräsidium, den Gremien und Schiedsrichtern und kann Vorstände um Auskünfte bitten.
Handelt es sich dabei um datenschutzrechtlich vertrauliche Daten, muss erst die Mitgliederversammlung der betroffenen Mitglieder über die anonymisierte Freigabe abstimmen. Die einfache Mehrheit genügt bei dieser Abstimmung.
§38Parteiflügel
Parteiflügel sind zuständig für die Entwicklung von Gegenvorschlägen zu Programmpunkten aller Programme der Partei.
Sie machen Vorschläge für passende Kandidaten, die für eine Wahl zu einer Volksvertretung aufgestellt werden sollen.
Für jedes Ressort gibt es beliebig viele Parteiflügel, je nachdem wie viele unterschiedliche Lösungsvorschläge es für die Leitung des entsprechenden Ministeriums gibt und wie viele Parteimitglieder darin ihren Willen umgesetzt sehen.
Der Parteiflügelvorsitzende repräsentiert das Gesamtbild eines Parteiflügels über alle Ressorts hinweg. Er wird von allen Teilnehmern eines Parteiflügels gewählt, sobald ein Parteiflügel mindestens 100 Teilnehmer hat.
§39Bestand eines Parteiflügels
Die Parteiflügel bilden sich in den Arbeitsgruppen immer dann, wenn es für eine Herausforderung unterschiedliche Lösungsansätze gibt. Die Konfliktlinien können beliebig sein, beispielsweise eine unterschiedliche Gewichtung von Freiheit oder Sicherheit, Abgrenzung oder Vereinigung sowie die bekannten politischen Einstellungen links, rechts, liberal, konservativ oder progressiv. Parteiflügel können sich Namen geben, um ihre politischen Einstellungen zum Ausdruck zu bringen. Tun sie das nicht, vergibt der politische Geschäftsführer fortlaufende Nummern.
Jedes Parteimitglied kann durch einen neuartigen Lösungsansatz einen Parteiflügel gründen. Zur Gründung muss für den Lösungsansatz ein Flügelprofil auf der Internetseite der Partei erstellt werden. Entscheidend ist, dass es bisher keinen Parteiflügel gibt, in dessen Ausrichtung der Lösungsansatz passt.
Parteimitglieder, die dem Flügelprofil folgen, gelten als Teilnehmer. Parteimitglieder können mehreren Parteiflügeln angehören. Sie sollen nur jenen Parteiflügeln beitreten, deren Lösungsansätze sie unterstützen. Beispielsweise kann ein Mitglied in einer Arbeitsgruppe drei Parteiflügeln angehören, weil er für eine Herausforderung die Lösungsansätze zweier Parteiflügel befürwortet und für eine weitere Herausforderung den Lösungsansatz eines anderen Parteiflügels.
Wie viele Teilnehmer ein Parteiflügel hat, hängt davon ab wie viele mehrheitsfähige Vorschläge er einbringt. Bringt ein Parteiflügel über 2 Jahre keinen Lösungsansatz mehr ein und hat weniger als 100 Teilnehmer, gilt er als aufgelöst.
Die Lösungsansätze eines Parteiflügels dürfen den Grundsätzen der Partei nicht widersprechen. Tun sie es doch, können Parteimitglieder ihre Stimme für das Auflösungs-Quorum abgeben oder der politische Geschäftsführer kann die Auflösung androhen. Werden die bemängelten Lösungsansätze nicht verworfen, vollstreckt der politische Geschäftsführer die Auflösung. Der Gründer des Parteiflügels oder Parteiflügelvorsitzende kann vor das Schiedsgericht ziehen.
Für das Auflösungs-Quorum müssen mindesten 65% der Mitglieder ihre Stimme abgeben. Dann kommt es zum vorläufigen Entzug der Rechte für Parteimitglieder, bis auf einer Mitgliederversammlung über die Auflösung abgestimmt wurde.
§40Flügeltag
Flügeltage werden erstmalig von dem Gründer eines Parteiflügels einberufen und danach vom Parteiflügelvorsitzenden. Sobald ein Parteiflügel mindestens 100 Teilnehmer hat, kann ein Flügeltag veranstaltet werden.
Der Ablauf entspricht dem einer Mitgliederversammlung oder Wahlversammlung, kann aber auch ausschließlich online stattfinden mit Texten und Videobeiträgen, die über eine beliebige Frist hinweg bewertet werden können. Über die Verfahrensweisen und Fristen wird zu Beginn abgestimmt. Teilnehmer des Parteiflügels sind stimmberechtigt.
Zur Wahl des Parteiflügelvorsitzenden beschreiben Bewerber die Ausrichtung des Parteiflügels und ihre eigene politische Haltung für alle Ressorts. Danach wird eine Interviewsituation mit einem privaten Fernsehsender nachgespielt, um die Bewerber besser beurteilen zu können. Abschließend stimmen die Teilnehmer über die Bewerber ab. Wer die Mehrheit an Stimmen erhält, gewinnt die Wahl.
Durch Anträge können Teilnehmer über Konzepte beraten und die Lösungsansätze quer durch alle Ressorts zu einem Gesamtkonzept verknüpfen. Diese Ergebnisse tragen die Teilnehmer mit in die Arbeitsgruppen.
Strafmaßnahmen gegen die Partei
§41Strafmaßnahmen
Gegen die Partei können verschiedene Strafmaßnahmen angewendet werden, wenn sich Parteimitglieder bestimmter Vergehen schuldig machen. Im Folgenden sind schwerwiegende Strafen aufgeführt. Im Zweifel gelten die genannten Gesetzestexte als verbindlich.
§42Parteiverbot22
Die Partei oder eine ihrer Teilorganisationen, wie beispielsweise Gebietsverbände, können für verfassungswidrig erklärt und verboten werden. Verfassungswidrig bedeutet, dass die Ziele der Partei oder das Verhalten der Parteianhänger den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die freiheitlich demokratische Grundordnung stören oder abschaffen. Die freiheitlich demokratische Grundordnung besteht aus den Menschenrechten, dem Demokratieprinzip und dem Rechtsstaat. Um einem Verbot der Partei keine Grundlage zu geben, halten sich alle Parteimitglieder bei all ihren Beschlüssen an den Bestand der Bundesrepublik Deutschland und die freiheitlich demokratische Grundordnung.
Den Antrag auf das Verbot einer Partei und ihren Ausschluss von der Zahlung staatlicher Mittel kann der Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Das Bundesverfassungsgericht ist dann zuständig für das Verfahren.
Wenn die Partei oder Teile von ihr verboten werden sollen, ist der Bundesvorstand vor Gericht dafür vertretungsberechtigt. Ist das Verbot aufgrund einer Abstimmung der Parteimitglieder begründet, ist der Vorstandsvorsitzende des betroffenen Gebietsverbandes oder der betroffenen Gebietsverbände vor Gericht vertretungsberechtigt.
§43Zwangsgeld23
Die Partei ist verpflichtet ihre Satzung, ihr Programm, die Namen und Parteiämter der Vorstandsmitglieder kostenlos zu veröffentlichen. Dafür wird die Internetseite der Partei verwendet.
Diese Informationen muss das Wahlgremium dem Bundeswahlleiter spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres übermitteln, in dem sie entstanden sind oder geändert wurden.
Passiert das nicht, kann der Bundeswahlleiter ein Zwangsgeld verhängen.
Wird der Rechenschaftsbericht nicht oder unvollständig vom Bundesschatzmeister eingereicht, kann der Bundestagspräsident ein Zwangsgeld verhängen.
§44Haftung24
Bei Rechtsgeschäften der Partei mit Dritten haftet der Vorstand. Daher müssen alle derartigen Rechtsgeschäfte in Abstimmung mit dem haftenden Vorstand getätigt werden.
Wer Rechtsgeschäfte mit Dritten ohne Zustimmung des betreffenden Vorstandes tätigt, haftet persönlich.
1§4 Parteiengesetz
2§6 Parteiengesetz
3§7 Parteiengesetz
4§3 Parteiengesetz
5§10 Parteiengesetz
6§15 Parteiengesetz
7Parteiprogramme, Satzung, Beiträge, Schiedsgericht, Auflösung oder Verschmelzung von Gebietsverbänden, Beschlüsse über den Tätigkeitsbericht, Wahlen für Vorstände, Parteiorgane und Rechnungsprüfer
8Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG (innerparteiliche Demokratie) und Art. 38 Abs. 1 GG (Wahlrechtsgrundsätze) gelten auch für innerparteiliche Wahlen (BT-Drs. 19/23197, S. 16)
9Wahlprüfungsentscheidung (BT-Drs. 18/5050, Anlage 5, S. 43)
10§15 Parteiengesetz
11§15 Parteiengesetz
12§8 Parteiengesetz
13§9 Parteiengesetz
14Staatsorganisation – 9.6 Ausschuss
15§6 Parteiengesetz
16§11 Parteiengesetz
17Parteiengesetz, Bundeswahlgesetz, Europawahlgesetz, ggf. weitere Wahlgesetze anderer Regierungsgebiete
18§§26 Abs. 1 Satz 2 und 3 Bürgerliches Gesetzbuch
19§6 Satzung und Programm
20Staatsorganisation – 11.5 Kommunalpolitik
21Bildung – 8.8.3.1.1 Projektbeispiel: Film produzieren
22§§32-33 Parteiengesetz
23§38 Parteiengesetz
24§37 Parteiengesetz
§1Wahlen in der Partei
Diese Wahlordnung gilt für alle Wahlen von Personen und Abstimmungen über Themen auf Versammlungen der Partei. Auf den Versammlungen können ergänzende Bestimmungen getroffen werden.
Personenwahlen müssen bereits bei der Einladung in der vorläufigen Tagesordnung bekanntgegeben werden. Die elektronische Einladung ist zulässig. Personenwahlen finden immer geheim statt, außer bei der Wahl der Versammlungsleitung und Mitgliedern, die die Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen zählen. Die Stimmzettel müssen einheitlich sein und den Willen zweifelsfrei erkennbar machen. Solange es der Gesetzgeber vorschreibt, müssen Parteimitglieder persönlich an Versammlungen anwesend sein und dort unbeobachtet Stimmzettel aus Papier mit Stiften ausfüllen, in Wahlurnen stecken und gewählte Versammlungsteilnehmer händisch die Stimmen auszählen. Sobald der Gesetzgeber es zulässt, sind elektronische Stimmzettel und Stimmabgaben zulässig, die über die Internetseite der Partei und gegebenenfalls digitale Dienstleister an die Versammlungsleitung gesendet werden.
Wer für ein Parteiamt kandidieren will, kann sich selbst aufstellen. Wer für ein staatliches Amt kandidieren will, muss von einem stimmberechtigten Mitglied der zuständigen Wahlversammlung vorgeschlagen werden. Vorstände und sonstige Parteiämter werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Jedes Mitglied stellt sich selbst zu einer derartigen Wahl auf sowie sich und sein Programm den Stimmberechtigten vor.
Im Anschluss folgt die Wahl, bei der die Mehrheit für einen Bewerber ausschlaggebend ist. Kommt es zur Stimmengleichheit, findet eine Stichwahl statt. Kommt es dort wieder zu einer Stimmengleichheit, entscheidet das Los. Gibt es nur einen Bewerber, müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben werden.
Die Abberufung aus einem Parteiamt ist möglich, wenn eine Ordnungsmaßnahme vorliegt, wenn die zur Wahl berechtigten Mitglieder ihre Stimme für das Abwahl-Quorum zu 65% abgegeben haben oder wenn der Amtsträger seine Funktion auf unabsehbare Zeit nicht ausüben kann. Letzteres kann der Amtsträger selbst entscheiden, oder die für seine Wahl stimmberechtigte Mitgliederversammlung. Letztere kann das nur tun, wenn bereits in der Einladung darauf hingewiesen wurde und eine Mehrheit von mindestens 65% dafür stimmt. Betroffene können vor das Schiedsgericht ziehen. Endet eine periodische Amtszeit vorzeitig, kommt es zu Nachwahlen und Neuwahlen nach Ende der regulären Amtszeit. Ein erfülltes Abwahl-Quorum löst bei nicht periodischen Amtszeiten eine Neuwahl aus.
Wer an einer Wahl teilgenommen und Verstöße gegen die Wahlordnung beobachtet und dokumentiert hat, kann die Wahl innerhalb von 14 Tagen anfechten. Die Anfechtung erfolgt durch die Vorlage der Beweise beim Wahlgremium. Es entscheidet, ob die Wahl wiederholt und Ordnungsmaßnahmen gegen verursachende Mitglieder angestrebt werden. Gegen diese Entscheidung kann vor dem Schiedsgericht Einspruch erhoben werden.
§2Aufstellung von Wahlbewerbern1
Die Aufstellung der Bewerber für die Wahlen zu Volksvertretungen ähnelt dem Personenwahlverfahren des Buches.2 Solange es der Gesetzgeber vorschreibt sind die Verfahren analog durchzuführen. Sobald der Gesetzgeber es zulässt, werden digitale Verfahren angewendet. An der Abstimmung sind nur Mitglieder des betreffenden Gebietsverbandes stimmberechtigt.
Es sind nur Kandidaten zulässig, die für die jeweilige Wahl zur entsprechenden Volksvertretung stimmberechtigt sind und keiner anderen Partei angehören. Kandidaten müssen von einem Versammlungsmitglied vorgeschlagen werden, sowie sich und ihr Programm vorstellen.
Die Abstimmungen in der Programm- und Kandidatenwahl erfolgen geheim.
§3Wahlgremium
Für die Aufstellung von Wahlbewerbern gibt es beim Bundesverband ein Wahlgremium, das die Aufstellung aller Wahlbewerber in allen Gebietsverbänden begleitet. Es untersucht die örtlichen rechtlichen Gegebenheiten, verlangt die nötigen Leistungen vom betreffenden Gebietsverband sowie seinen Mitgliedern und leitet sie an den zuständigen Wahlleiter weiter. Dieses Gremium wird mit ausreichend Geld ausgestattet, um die rechtlichen Gegebenheiten anwaltlich prüfen lassen zu können und alle geforderten Leistungen fristgerecht erbringen zu können.
Die Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag der Partei und ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Wahlgremiums.
Das Wahlgremium wird auf einem Parteitag geheim gewählt. Die Neuwahl eines Mitglieds erfolgt, sobald es von seinem Amt im Wahlgremium zurücktritt oder sein Abwahl-Quorum erfüllt ist.
§4Wahlversammlung
Die Wahlversammlung wird in zwei getrennten Sitzungen abgehalten. Beim ersten Termin entsteht das Programm, beim zweiten Termin werden dazu passende Kandidaten ausgewählt.
Die Wahlversammlung ist üblicherweise eine im Internet in Echtzeit übertragene reale Veranstaltung. Jedes Parteimitglied, das laut Mitgliederdatenbank stimmberechtigt ist, erhält per Email einen Zugangscode für einen Bereich auf der Internetseite der Partei. Wer sich dort anmeldet, kann Textteile im Programm und Auftritte der Kandidaten in Echtzeit bewerten. Solange es der Gesetzgeber vorschreibt, gelten diese Bewertungen ausschließlich als Meinungsbilder.
Bei den Abstimmungen über Programm und Kandidaten ist eine geheime Abstimmung vorgeschrieben.
Sobald der Gesetzgeber es zulässt, stimmen alle angemeldeten Stimmberechtigten auf der Internetseite der Partei geheim ab. Sie achten darauf bei der Eingabe am Endgerät unbeobachtet zu sein. Die Abstimmungsdaten werden an die Versammlungsleitung ohne personenbezogene Daten übermittelt und von ihr nach Ablauf des Zeitfensters zur Abstimmung bekannt gegeben.
Solange es der Gesetzgeber fordert, wird die Wahlversammlung analog durchgeführt. Stimmberechtigte müssen an der Wahlversammlung persönlich erscheinen, um an den Abstimmungen über Programm und Kandidaten teilnehmen zu dürfen. Zur Stimmabgabe notieren die Stimmberechtigten ihre Entscheidungen und Wertungen auf ihrem Stimmzettel. Bei Programmen geben sie die Nummer des bevorzugten Textblockes an. Bei Kandidaten tragen sie deren Namen und hinter die sechs Aufgaben ihre Wertung zwischen 1 und 9 ein. Die Stimmzettel werden nach innen gefaltet und in bereitstehende Urnen geworfen. Nach Ablauf des Zeitfensters zur Abstimmung werden die Urnen eingesammelt und von gewählten Teilnehmern der Wahlversammlung im Veranstaltungsraum geöffnet, die Stimmen ausgezählt und das Ergebnis von der Versammlungsleitung bekanntgegeben.
Die Teilnahme an Wahlversammlungen ist für die stimmberechtigten Parteimitglieder freiwillig und für Kandidaten verpflichtend.
§5Wahlprogramm
Arbeitsgruppen erstellen Programmteile für ihr Ressort bereits vor der Wahlversammlung. Alle Parteiflügel in der Arbeitsgruppe können verschiedene Vorschläge machen. Textstellen, auf die sich alle in der Arbeitsgruppe einigen können, werden gemeinsam verfasst. Alle gegensätzlichen oder unvereinbaren Vorschläge werden in Textblöcken untereinander oder nebeneinander aufgeführt, sodass sie sich klar vom Rest des Textes abheben und einzeln abgestimmt werden können. Ressort übergreifende Vorschläge werden von allen zuständigen Arbeitsgruppen gemeinsam erstellt.
Kandidaten, die ein eigenes Programm erstellen möchten, müssen ihre Vorschläge nach Ressorts sortieren und den passenden Arbeitsgruppen übermitteln. Das gleiche tun Parteimitglieder durch Anträge für einzelne Vorschläge. Dort wird in Abstimmung mit dem Autor versucht die Vorschläge mit denen der Arbeitsgruppe oder einzelner Parteiflügel zu vereinbaren. Geht das nicht, gilt das Programm oder der Antrag als eigener Textblock.
Alle Vorschläge dürfen den Grundsätzen des Parteiprogramms und des Buches nicht widersprechen. Das ist erst zulässig, sobald das Volk den betreffenden Vorschlag aus dem Parteiprogramm und Buch mehrheitlich abgelehnt hat.
Auf der Wahlversammlung stimmen alle Stimmberechtigten ab, welche Textblöcke ins Programm aufgenommen werden und welche nicht. Zur Veranschaulichung können Vorschläge in kurzen Theaterstücken aufgeführt oder als Video verfilmt und gezeigt werden. Über verschiedene Textblöcke im Textverlauf wird nach und nach einzeln abgestimmt. Über konkurrierende Textblöcke, die unter- oder nebeneinander stehen, wird gemeinsam mit einer Entweder-Oder-Frage abgestimmt. Es soll nicht erwähnt werden, welcher Textblock von welchem Parteiflügel stammt.
Nachdem der gesamte Text derartig abgearbeitet wurde, wird in einer Endabstimmung abschließend über das Wahlprogramm abgestimmt. Bei einer mehrheitlichen Ablehnung wird das Verfahren wiederholt, um strittige Textblöcke ausfindig zu machen und zu beseitigen. Bei einer Mehrheit ab 65% der Versammlungsteilnehmer gilt das Programm als angenommen.
§6Kandidaten
Kandidaten werden nach bester Eignung für ein politisches Amt ausgewählt. Für alle zur Wahl stehenden politischen Ämter werden passende Kandidaten aufgestellt. Schon bei der Bewerbung beim Wahlgremium geben Kandidaten an, welches politische Amt sie besetzen wollen. Beispielsweise gibt ein Kandidat an, in welchem Ausschuss eines Parlaments er Mitglied sein will und welchen Ministerposten er gegebenenfalls besetzen möchte. Der Kandidat wird dann bei der Wahlversammlung auf seine Kenntnisse und Fähigkeiten in dem entsprechenden Ressort und den dazu gehörigen Arbeitsgruppen geprüft. So soll vermieden werden, dass viele Kandidaten mit den gleichen Qualifikationen aus wenigen Ressorts aufgestellt werden.
Für jedes Ressort, das in einem der zur Wahl stehenden politischen Ämter nötig ist, werden die Tagesordnungspunkte „Vorstellungsrunde“, „Planspiele“ und „Warum-Fragen“ einzeln durchgeführt. Daraus geht eine Rangfolge an bewerteten Kandidaten für jedes Ressort hervor. Die Ressortgruppen senden Vorschläge für Planspiele und Warum-Fragen an das Wahlgremium und können Kandidaten entsenden.
Am Ende der Wahlversammlung sollen alle am besten bewerteten Kandidaten aus den jeweiligen Ressorts ein Schattenkabinett bilden. Im Schattenkabinett werden alle zur Wahl stehenden politischen Ämter besetzt. Beispielsweise würde bei der Bundestagswahl ein Kandidat mit dem Schwerpunkt „Bildung“ in den Ausschuss für Bildung gehen oder bei einer Regierungsbeteiligung Bildungsminister. Die am zweitbesten bewerteten Kandidaten bilden das Ersatz-Schattenkabinett und ersetzen Ausfälle im Schattenkabinett. Bei Listenwahlen gibt es entsprechend viele Schattenkabinette. Wer auf dem obersten Listenplatz steht, hat Anspruch auf den Ministerposten im Falle der Regierungsbeteiligung. Alle darunter platzierten Kandidaten der Liste werden in die passenden Ausschüsse im Parlament aufgeteilt.
Alle Parteimitglieder, die für die Wahl zu einer Volksvertretung berechtigt sind, können sich für diese Wahl aufstellen lassen. Dazu senden sie eine unterschriebene Zustimmungserklärung an das Wahlgremium und werden zur Wahlversammlung als Kandidat eingeladen. Dort erwarten sie sechs verschiedene Aufgaben, für deren Bewältigung alle Kandidaten gleich viel Zeit erhalten. Für die alleine zu erledigenden Aufgaben erhalten die Kandidaten jeweils 90 Sekunden Zeit und für die gemeinsam zu erledigenden 10 Minuten.
Zu Beginn gibt es eine Vorstellungsrunde für alle Kandidaten. Jeder Kandidat bittet einen Wahlversammlungsteilnehmer, der vor ihm auftritt und ihn förmlich als Kandidat vorschlägt. Dann folgt die erste Aufgabe. Alle Kandidaten sollen sich vorstellen, mindestens mit ihrem Namen, Alter, Wohnort, Bildungs- und Berufserfahrungen sowie ihren bisherigen Erfahrungen in politischen Organisationen und anderen Parteien. Zweitens beschreiben sie ihre Beweggründe, aus denen sie das Programm gut finden und für dessen Ausführung geeignet sind. Nun sind alle weiteren Kandidaten an der Reihe mit ihrer Vorstellung.
Danach folgen Planspiele, die in einem Bühnenschauspiel oder einer virtuellen Realität von den Kandidaten ausgeführt werden. Als dritte Aufgabe wird das Verhandlungsgeschick bei einer simulierten Parlamentsdebatte über ein Regelwerk getestet. Alle Kandidaten erledigen diese Aufgabe gemeinsam in einem nachgestellten Sitzungssaal. Viertens wird der Arbeitsalltag des zur Wahl stehenden Amtes mit konflikthaften Entscheidungen und Gesprächen simuliert. Jeder Kandidat erledigt diese Aufgabe alleine in einem nachgestellten Büro. Fünftens werden Teile des Wahlprogramms simuliert und wie die Kandidaten es arbeitsteilig umsetzen würden. Alle Kandidaten erledigen diese Aufgabe gemeinsam an nachgestellten Orten aus dem Wahlprogramm.
Nach den Planspielen wird in der sechsten und letzten Aufgabe gleichzeitig das Fachwissen aller Kandidaten getestet. Sie müssen ethische und sachliche Warum-Fragen schriftlich alleine beantworten und ihre Antworten danach reihum vortragen.
Das Wahlgremium sorgt für die verschwiegene Erstellung der Aufgaben für die Planspiele und die Fragerunde. Die Stimmberechtigten entscheiden, wie die Aufgaben ihrer Meinung nach gelöst wurden und geben nach jeder Aufgabe ihre Bewertungen geheim ab.
§7Bestimmung der Rangfolge auf Ressortlisten
Für jedes Ressort entsteht eine Liste an Kandidaten, nämlich die sogenannte Ressortliste. Für jeden Kandidaten wurden von den Stimmberechtigten Wertungspunkte abgegeben. Diese Wertungspunkte entscheiden über den Listenplatz.
Die Abstimmung der Rangfolge auf der Ressortliste wird mit Punkten bestimmt, die die Stimmberechtigten geheim vergeben. Diese Vorgehensweise ist bekannt aus sportlichen Wettbewerben mit Punktrichtern. Die Kandidaten erledigen Aufgaben und die Stimmberechtigten bewerten, wie sie gemeistert wurden. Bei allen sechs Aufgaben können die Stimmberechtigten zwischen 1 und 9 Punkte vergeben, wobei eine 9 am besten ist. Während die Aufgabe gelöst wird, können Werte eingetragen werden. Sobald alle Kandidaten die gleiche Aufgabe gelöst haben, kann der Eintrag abschließend geändert werden oder nicht. Am Ende zählt, wer mehr Punkte hat.
Sind für einen Listenplatz gleich viele Punkte vergeben worden, findet eine Stichwahl statt. Jeder Kandidat auf dem gleichen Listenplatz kann wieder mit 1 bis 9 Punkten bewertet werden. Als Erinnerungshilfe wird den Stimmberechtigten ihre vorherige Gesamtwertung für jeden dieser Kandidaten angezeigt.
Ersatzkandidat ist der nächst folgende Kandidat mit den vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten auf einem darunter liegenden Listenplatz. Daher werden so viele Bewerber aufgelistet, dass die doppelte Anzahl an zulässigen Kandidaten auf der Liste erreicht ist. Bei Ausfällen rücken die Bewerber entsprechend nach.
§8Rangfolge der Ressorts
In einer Wahl zu einer Volksvertretung können Bürger darüber abstimmen, welche Politiker bestimmte Zuständigkeiten erhalten sollen. Zuständigkeiten lassen sich immer in Ressorts eingruppieren. Beispielsweise ist ein Bildungsminister für Bildung zuständig. Eine Partei trifft die Entscheidung, welche Kandidaten sie aufstellt und welche Posten diese Kandidaten nach der Wahl gegebenenfalls besetzen sollen und damit für bestimmte Ressorts zuständig werden. Auf Wahlversammlungen der Partei stimmen die Stimmberechtigten über die Rangfolge der Ressorts ab.
Alle Ressortlisten werden zu einer Wahlliste kombiniert. Dazu müssen die Stimmberechtigten eine Rangliste der Ressorts erstellen. Die Versammlungsleitung vergibt für jedes zur Wahl stehende Ressort eine fortlaufende Nummer. Jeder Stimmberechtigte ordnet die Ressorts nun in der Reihenfolge seiner Wahl. Wem Beispielsweise die Bildungspolitik in der anstehenden Wahl zu einer Volksvertretung am wichtigsten ist, der setzt das Ressort „Bildung“ auf seinem Stimmzettel auf den Ranglistenplatz eins und schreibt die Nummer für das Ressort „Bildung“ an die oberste Stelle. Bei der Auszählung wird aus allen Stimmabgaben eine Rangfolge erstellt. Bei gleich vielen Stimmen für einen Listenplatz, müssen die betreffenden Ressorts in eine Stichwahl.
Anhand der gewählten Rangliste der Ressorts werden nun die bestplatzierten Kandidaten der Ressortlisten auf die Wahlliste geschrieben. Danach folgen die nachrangig platzierten Kandidaten auf den Ressortlisten nach der Reihenfolge der Rangliste der Ressorts, bis die Wahlliste gefüllt ist. Beispielsweise könnten bei der Bundestagswahl 16 Ressorts zu besetzen sein, weil 16 Ministerien zu besetzen sind und rund 30 Ausschüsse, deren Themen sich wiederum zu Ressorts zuordnen lassen. Wenn beispielsweise alle Stimmberechtigten Bildung als erstplatziertes Ressort gewählt haben, erhält der Kandidat auf dem obersten Platz der Ressortliste für Bildung den ersten Platz auf der Wahlliste. Wäre „Arbeit“ beispielsweise auf dem zweiten Platz der Rangliste der Ressorts, würde der Kandidat auf dem obersten Platz der Ressortliste für Arbeit den zweiten Platz auf der Wahlliste erhalten. Sobald alle Ressorts einmal auf der Wahlliste von Kandidaten vertreten sind, beginnt das Verfahren erneut, allerdings mit den zweitplatzierten Kandidaten der Ressortlisten und so weiter, bis die Wahlliste gefüllt ist, inklusive Ersatzkandidaten.
Wer bei einer Listenwahl in der nummerisch aufsteigenden Reihenfolge ganz oben steht, hat bei den Abstimmungen die meisten Punkte erreicht. Er erhält den ersten Sitz, den die Partei nach der Wahl im Parlament erhält. Jeder weitere gewonnene Sitz wird an den folgenden Listenplatz vergeben.
§9Besonderheiten bei Wahlkreisen
Wenn es nur einen Bewerber für die Kandidatur in einem Wahlkreis gibt, können die Stimmberechtigten nur mit Ja oder Nein stimmen. Zur erfolgreichen Wahl muss es dann mehr Ja- als Nein-Stimmen geben.
§10Abfolge der Wahlversammlungen
Bei einer Kreis- und Listenwahl, wie beispielsweise zur Bundestagswahl, müssen erst die Kandidaten der Listen gewählt werden und danach die Kandidaten für die Wahlkreise. Die Vorstellungen und Abstimmungen über die Kandidaten der Wahlkreise kann direkt im Anschluss erfolgen, wobei das alle Gebietsverbände getrennt in ihrem Wahlkreis tun. Sobald der Gesetzgeber es zulässt, können sie dafür ebenfalls die Internetseite der Partei nutzen, um digital abzustimmen.
Die Unterstützerschreiben für die Kandidaten der Landeslisten werden auf den Wahlversammlungen der Kandidaten für die Wahlkreise an die dortigen Stimmberechtigten zur Unterschrift ausgegeben, ausgefüllt, eingesammelt und an das Wahlgremium übermittelt.
Bundestagswahl3
§11Anmeldung der Partei4
Für die Bundestagswahl muss der Bundesvorstand die Partei beim Bundeswahlleiter anmelden. Diese Meldung muss spätestens 4 Monate vor der Wahl stattfinden, damit noch Mängel korrigiert werden können. Die späteste Meldemöglichkeit von 98 Tagen soll möglichst nicht erreicht werden.
In der Meldung wird der Name und die Abkürzung der Partei angegeben, sowie der Satz: „Hiermit erklären wir im Namen der dynamischen Innovationspartei deren Wille zur Teilname an den Bundestagswahlen.“ Im Falle der Landtagswahlen wird das letzte Wort dadurch ersetzt. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister geben dort ihren Namen und Wohnadresse an und unterschreiben darunter persönlich handschriftlich.
Als Anhang müssen Nachweise beigefügt werden, nämlich die Satzung des Bundesverbandes, das Parteiprogramm und das Protokoll des Parteitags, auf dem der Bundesvorstand gewählt wurde. Außerdem wird das Mitgliederverzeichnis nach Arbeitsgruppen sortiert und mit dem Wahlprogramm eingereicht. Als Quellen wird das Buch und der Auftritt in sozialen Medien genannt.
Werden nach der Meldung Mängel beanstandet, sorgt der Bundesvorstand für deren schnellstmögliche Beseitigung. Erkennt der Bundeswahlausschuss die Partei nicht an, werden die Beanstandungen beseitigt oder falls nötig Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
§12Wahl der Kandidaten5
Kandidaten können nur volljährige Deutsche sein, die das Wahlrecht für die Bundestagswahl besitzen und in keiner anderen Partei Mitglied sind. Sie werden auf einer Wahlversammlung gewählt, bei der nur Parteimitglieder stimmberechtigt sind, die das Wahlrecht für die Bundestagswahl haben. Diese Wahlversammlungen finden in den Kommunalverbänden oder Verbünden der Wahlkreise und in den Verbünden von Kommunalverbänden innerhalb der jeweiligen Bundesländer statt.
Ein Kandidat muss auf der Wahlversammlung durch einen Stimmberechtigten vorgeschlagen werden, sich und sein Programm den Stimmberechtigten vorstellen und dann geheim gewählt werden. Diese Wahl darf frühestens 16 Monate vor der Bundestagswahl stattfinden. Endet dessen Wahlperiode früher, gilt keine Frist. Wie Mitgliederversammlungen einberufen werden und wie Beschlüsse oder Wahlen und Abstimmungen abgehalten werden, ist in dieser Satzung in den Paragrafen 21 bis 27 über Mitgliederversammlungen beschrieben. Ansonsten gelten die obigen Vorgaben zu Wahlversammlungen.
Wenn die Partei weder in einem Landesparlament, noch dem Bundestag, noch dem Europäischen Parlament mindestens 5 Abgeordnete hat, werden Unterschriften gesammelt. Sofort nach der Wahl der Kandidaten sollen dann alle willigen Parteimitglieder der Wahlversammlung die Unterstützerschreiben der gewählten Kandidaten ausfüllen und unterzeichnen. Das Wahlgremium bereitet entsprechende Schreiben für alle Mitglieder vor. Sind nicht ausreichend Mitglieder bei den Wahlversammlungen anwesend, werden die Schreiben postalisch mit frankiertem Rückumschlag versandt.
Die Protokolle der Wahlversammlungen, in denen die Kandidaten gewählt wurden, müssen dem zuständigen Kreis- oder Landeswahlleiter bei der Meldung der Kandidaten übermittelt werden. Darin müssen Angaben enthalten sein über Ort und Zeit der jeweiligen Wahlversammlung, eine Kopie der Einladung und auf welche Arten sie zugestellt wurde, die Zahl der erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder bei der Wahl und das Ergebnis der Abstimmung. 3 Mitglieder der Wahlversammlung, darunter der Versammlungsleiter, müssen dem zuständigen Wahlleiter eidesstattlich versichern, dass jeder Kandidat von einem Stimmberechtigten vorgeschlagen wurde, sich und sein Programm vorstellen durfte und geheim gewählt wurde.
§13Kandidaten für Wahlkreise6
Pro Wahlkreis kann nur ein Kandidat aufgestellt werden, der dann in keinem anderen Wahlkreis mehr antreten darf und auch für keine Landesliste mehr zugelassen ist. Kandidaten der Wahlkreise müssen dem Kreiswahlleiter angezeigt werden. Die Anzeigen müssen spätestens 70 Tage vor der Wahl dort eintreffen, möglichst allerdings früher. Der Vorstand des Gebietsverbandes, in dem der Wahlkreis liegt, kann Einspruch gegen die Wahl des Kandidaten einlegen. Die Wahl muss dann einmal wiederholt werden. Entscheidend ist, dass alle Stimmberechtigten zur Wahl des Kandidaten auf der Wahlversammlung auch selbst im Wahlkreis wohnen. Gibt es in einem Wahlkreis mehrere Kommunalverbände, schließen sie sich zu den Wahlversammlungen für die Kandidaten zusammen.
Es soll möglichst in jedem Wahlkreis ein Kandidat aufgestellt werden. Dafür ist ein Kreiswahlvorschlag nötig, der den Name der Partei und ihre Abkürzung beinhaltet, sowie den Name des Kandidaten für den jeweiligen Wahlkreis, dessen schriftliche Zustimmung zur Kandidatur sowie die Namen und handschriftlichen Unterschriften der Vorstandsmitglieder des Gebietsverbandes, in dem der Wahlkreis liegt. Zudem sollen alle Mitglieder des Gebietsverbandes die mindestens nötigen 200 Unterstützerschreiben für den Kandidaten unterzeichnen und gegebenenfalls in ihrem Umkreis oder auf öffentlichen Parteiveranstaltungen dafür werben. Für derartige Veranstaltungen können Mittel beim Wahlgremium beantragt werden.
Der Vorstand des Gebietsverbandes, in dem der Wahlkreis liegt, ist zuständig für die Übermittlung der nötigen Unterlagen an das Wahlgremium, das sie dann prüft und an den Kreiswahlleiter übermittelt. Die Vertrauensperson und ihr Stellvertreter sind Mitglieder des Wahlgremiums, können auf Antrag der Wahlversammlung aber auch vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter ersetzt werden.
§14Kandidaten für Landeslisten7
Die Partei reicht Landeslisten für möglichst jedes Bundesland ein. Für die Landeslisten schließen sich alle Kommunalverbände eines Bundeslandes zusammen. Die Landeslisten bestehen aus dem Namen und der Abkürzung der Partei sowie aus den Namen der Kandidaten in einer nummerischen Reihenfolge. Ein Kandidat darf nur auf einer Landesliste stehen. Entscheidend ist, dass alle Stimmberechtigten zur Wahl des Kandidaten auf der Wahlversammlung auch selbst im jeweiligen Bundesland wohnen. Jeder Kandidat muss seine Zustimmung vor der Wahl schriftlich bestätigen und an das Wahlgremium übermitteln.
Die Vorstände aller Gebietsverbände eines Bundeslandes sind zuständig für die Übermittlung der nötigen Unterlagen an das Wahlgremium, das sie dann prüft und an den Landeswahlleiter übermittelt. Die nötigen Unterlagen sind die Landesliste, Name, Anschrift, Geburtsdatum und handschriftliche persönliche Unterschrift der Vorstandsmitglieder sowie von 1/1000 der Wahlberechtigten im Bundesland, höchstens aber 2000. Die Unterstützer müssen ihr Einverständnis erklären, dass das Wahlgremium bei der zuständigen Behörde die Bestätigung des Wahlrechts einholen darf.
Europawahl8
§15Wahl der Kandidaten9
Jeder volljährige Deutsche oder EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, der das Wahlrecht für die Wahl zum Europäischen Parlament (Europawahl) besitzt und nur Mitglied in dieser Partei ist, kann kandidieren. Kandidaten dürfen in keinem anderen Mitgliedstaat und nur für eine Liste kandidieren. Sie müssen ihrer Kandidatur schriftlich zustimmen und von der zuständigen Gemeindebehörde bestätigen lassen.
Wenn EU-Bürger aus einem anderen Mitgliedstaat kandidieren, müssen sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, in der sie ihre Staatsangehörigkeit, Anschrift in Deutschland, letzte Anschrift und den dortigen Wahlkreis im Herkunfts-Mitgliedstaat sowie ihr Geburtsdatum und -ort angeben. Sie müssen zudem versichern, dass sie in keinem anderen Mitgliedstaat als Kandidat antreten oder von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
All diese Unterlagen müssen Kandidaten an das Wahlgremium senden, das die Unterlagen prüft und sie zur Wahl zum Kandidaten auf der Wahlversammlung zulässt. Ersatzkandidat ist derjenige Kandidat, der auf einem Listenplatz weiter unten steht oder auf der fortlaufenden Liste für Ersatzkandidaten. Jeder Kandidat kann zugleich nur Ersatzkandidat für einen anderen Kandidaten sein.
Der Bundesverband richtet Wahlversammlungen aus, zu denen die Mitglieder eingeladen werden, die für die Europawahl stimmberechtigt sind. Ein Kandidat muss auf der Wahlversammlung durch einen Stimmberechtigten vorgeschlagen werden, sich und sein Programm den Stimmberechtigten vorstellen und dann geheim gewählt werden. Die Reihenfolge wird ermittelt, indem die Stimmberechtigten Punkte für jeden Kandidaten geheim vergeben. Die Wahl der Kandidaten darf frühestens 9 Monate vor Beginn des Jahres stattfinden, in dem die Europawahl stattfindet. Wie Mitgliederversammlungen einberufen werden und wie dort Beschlüsse gefasst oder Wahlen und Abstimmungen abgehalten werden, ist in dieser Satzung in den Paragrafen 21 bis 27 über Mitgliederversammlungen beschrieben. Ansonsten gelten die Paragrafen 4 bis 10 der Wahlordnung über Wahlversammlungen. Die Vorstände der Gebietsverbände, aus denen die Kandidaten kommen, können Einspruch gegen die Wahl von Kandidaten einlegen. Die Wahl muss dann einmal wiederholt werden.
§16Einreichen der Listen10
Die Partei stellt Kandidaten für die Europawahl in Listen auf. Auf einer Liste werden alle Kandidaten mit Name und Adresse in nummerisch aufsteigender Reihenfolge aufgelistet.
Solange es keinen Europaverband gibt, werden Landeslisten verwendet. Landeslisten werden innerhalb eines Mitgliedstaates erstellt. In Deutschland passiert das in jedem Bundesland, aus dem sich Kandidaten aufstellen. Bei Landeslisten richtet der Bundesverband in allen Bundesländern Wahlversammlungen aus. Dazu werden die Mitglieder aller Kommunalverbände des jeweiligen Bundeslandes eingeladen, die für die Europawahl stimmberechtigt sind. Die Vorstände aller beteiligten Kommunalverbände eines Bundeslandes unterzeichnen die Landesliste neben ihrem Namen und ihrer Anschrift.
Sobald die Partei Mitglied im Europaverband ist, wird eine gemeinsame Liste verwendet. Parteimitglieder wählen in allen Mitgliedstaaten ihre Kandidaten und setzen sie mit auf die gemeinsame Liste. Bei gemeinsamen Listen richtet der Europaverband in allen Mitgliedstaaten, in denen die Partei vertreten ist, Wahlversammlungen aus. Zu diesen Wahlversammlungen werden die Mitglieder aller Kommunalverbände des jeweiligen Mitgliedstaates eingeladen, die für die Europawahl stimmberechtigt sind. Die Vorstände der nationalen Verbände der Mitgliedstaaten unterzeichnen neben ihren Namen und Anschriften auf der gemeinsamen Liste. Für Deutschland ist es der Bundesvorstand.
Die Protokolle der Wahlversammlungen, müssen von der Versammlungsleitung geführt und danach an das Wahlgremium gesendet werden. Darin müssen Angaben enthalten sein über Ort und Zeit der jeweiligen Wahlversammlung, eine Kopie der Einladung und auf welche Arten sie zugestellt wurde, die Zahl der erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder bei der Wahl und das Ergebnis der Abstimmung. 3 Mitglieder der Wahlversammlung, darunter der Versammlungsleiter, müssen das Protokoll unterzeichnen und dem zuständigen Wahlleiter eidesstattlich versichern, dass jeder Kandidat von einem Stimmberechtigten vorgeschlagen wurde, sich und sein Programm vorstellen durfte und geheim gewählt wurde. Das Wahlgremium prüft die Protokolle, entnimmt die nötigen Daten und übermittelt sie an den Bundeswahlleiter bei der Einreichung des Wahlvorschlags.
Sofern die Partei nicht bereits in einem Landtag, dem Bundestag oder dem Europäischen Parlament mit mindestens 5 Abgeordneten vertreten ist, werden Unterschriften von Unterstützern gesammelt. Das müssen mindestens 1/1000 aller Wahlberechtigten im Bereich der Liste sein, höchstens jedoch 2000 Unterstützer bei Landeslisten und 4000 Unterstützer bei gemeinsamen Listen. Die Unterstützer müssen Name, Anschrift, Geburtsdatum und handschriftliche persönliche Unterschrift angeben und ihr Einverständnis erklären, dass das Wahlgremium bei der zuständigen Behörde die Bestätigung des Wahlrechts einholen darf.
Das Wahlgremium sammelt von allen beteiligten Parteimitgliedern die nötigen Unterlagen ein. Zwei der zuständigen Personen aus dem Wahlgremium tragen sich als Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson auf dem Wahlvorschlag ein. Die Vertrauensperson übermittelt dem Bundeswahlleiter den schriftlichen Wahlvorschlag spätestens 4 Monate vor der Europawahl. Die Vertrauensperson oder ihr Stellvertreter nehmen an der Sitzung des Bundeswahlausschusses zur Zulassung des Wahlvorschlages teil und äußern sich gegebenenfalls.
Auf dem Wahlvorschlag wird der Name und die Abkürzung der Partei angegeben. Falls eine gemeinsame Liste im Europaverband erstellt wurde, wird auch der Name und die Abkürzung des Europaverbandes angegeben. Der Wahlvorschlag enthält die unterschriebene Liste der Kandidaten, die Protokolle der Wahlversammlungen samt eidesstattlicher Versicherungen, die Satzung, das Wahlprogramm und Programm der Partei sowie die Protokolle der Mitgliederversammlungen, auf denen die unterzeichnenden Vorstände gewählt wurden. Gegebenenfalls werden auch die eidesstattlichen Versicherungen der ausländischen Kandidaten und Unterstützerschreiben samt Bestätigung der Gemeindebehörden über deren Wahlberechtigung beigefügt.
1§17 Parteiengesetz
2Staatsorganisation – 9.9 Personenwahlen
3§§18-22 Bundeswahlgesetz
4§18 Bundeswahlgesetz
5§21 Abs.1, 3, 5, 6 Bundeswahlgesetz
6§19, §20, §21 Abs. 2, 4, §22 Bundeswahlgesetz
7§27 Bundeswahlgesetz
8§§6-14 Europawahlgesetz
9§6b, §6c, §9, §10, §11 Europawahlgesetz
10§8, §9, §11, §14 Europawahlgesetz
§1Streitigkeiten in der Partei
In der Schiedsgerichtsordnung werden die Verfahren geregelt, wenn es zu Streitigkeiten unter Parteimitgliedern kommt. Kläger und Beklagte sollen ein faires Verfahren erhalten, in dem die Schuldfrage an Beweise und die Strafe an vorgeschriebene Maßnahmen gebunden ist.
§2Schiedsgerichte1
Schiedsgerichte gibt es für jeden Kommunalverband und für den Bundesverband. Sie treten nur zusammen, wenn ein Mitglied oder ein Gebietsverband gegen Zustände klagen möchte, die es oder ihn betreffen. Die Zustände können Ordnungsmaßnahmen sein, Streit bei der Anwendung und Auslegung der Programme und Satzungen der Partei sowie Anfechtungen von Wahlen oder deren Nichtigkeit.
Wer mit dem Urteil eines kommunalen Schiedsgerichts unzufrieden ist, kann beim Bundesschiedsgericht in Berufung gehen. Schiedsgerichte bestehen aus 3 Schiedsrichtern, Klägern und Beklagten.
§3Schiedsrichter
Schiedsrichter sind Parteimitglieder, die sich bei den Mitgliederversammlungen zur Wahl aufgestellt haben und von mehr als 50% der Stimmberechtigten gewählt wurden. Sie übermitteln nach ihrer Wahl ihre Berufsbildung und ihren Beruf an die Mitgliederverwaltung. Zur Wahl dürfen keine Personen aufgestellt werden, die einem Vorstand angehören oder ein bezahltes Parteiamt ausüben. Jeder Schiedsrichter erhält ein Abwahl-Quorum, nach dessen Auslösung durch mindestens 50% der Stimmberechtigten eine Neuwahl erfolgen muss, wobei eine erneute Kandidatur des betreffenden Schiedsrichters nicht möglich ist. Spätestens alle 4 Jahre finden Neuwahlen statt, wobei eine Wiederwahl bestehender Schiedsrichter zulässig ist.
Nach ihrer Wahl werden diese Mitglieder in der Mitgliederdatei als mögliche Schiedsrichter geführt und für jeden Einzelfall ausgelost. Je nachdem, welcher Fall verhandelt wird, werden am Losverfahren nur jene Schiedsrichter beteiligt, die sich in einer passenden Arbeitsgruppe engagieren oder einen geeigneten Beruf ausüben. Das Losverfahren läuft digital ab und greift auf die Mitgliederdatei des Bundesverbandes zu.
Ausgeloste Schiedsrichter können das Amt ablehnen, wenn sie beim Vorstand ihre Befangenheit anzeigen und begründen. Beklagte oder Kläger können Schiedsrichter wegen Befangenheit ablehnen und müssen diese Ablehnung beim Vorstand einreichen und begründen. Schiedsrichter sind nicht an Weisungen gebunden und entscheiden auf Grundlage der Satzung und Programme der Partei.
§4Klage
Sobald ein Parteimitglied beim Vorstand seines Gebietsverbandes Klage einreicht oder der Vorstand eines Gebietsverbandes das beim Vorstand des nächst höheren Gebietsverbandes tut, wird ein Schiedsgerichtsverfahren eröffnet.
Sobald ein Gebietsverband als Kläger oder Beklagter auftritt, wird er von seinem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter vertreten.
§5Einladung
Schiedsrichter, Kläger und Beklagte erhalten ihre Einladung per Email, in der Beteiligte, Gegenstand und Terminumfrage der Verhandlung genannt wird.
Alle Beteiligten werden in einen Emailverteiler aufgenommen, über den sie sich schriftlich austauschen.
Zwischen Einladung und Termin müssen 7 bis 14 Tage liegen. Innerhalb von 3 Tagen müssen alle Beteiligten an der Terminumfrage teilnehmen und darin einen Termin bestimmen. Kläger und Beklagte können bis zu 3 Tage vor der Verhandlung Beweise und unterschriebene Zeugenaussagen über den Emailverteiler senden und Zeugen zur Einladung nennen.
Reagieren Kläger oder Beklagte nicht fristgerecht, wird ohne sie entschieden.
Alle Fristen entsprechen den Vorschriften laut §§ 187 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
§6Verhandlung
Verhandlungen finden in digitalen Videokonferenzen statt, die zur Protokollierung aufgezeichnet werden. Im gegenseitigen Einverständnis aller Beteiligten kann die Verhandlung schriftlich über den Emailverteiler geführt werden.
Schiedsrichter stellen die Anwesenheit der Beteiligten fest. Sie befragen Zeugen, Kläger und Beklagte zu Beweisen und können weitere Einsicht in nötige Unterlagen einfordern. Kläger und Beklagte können in Plädoyers ihre Meinung über Schuld und Maßnahmen kundtun. Schiedsrichter sind daran aber nicht gebunden. Sie treffen ihr Urteil, nachdem sie sich, ohne die Kläger und Beklagten, darüber abgestimmt haben. Danach begründen sie gegenüber Kläger und Beklagten ihr Urteil mindestens schriftlich und müssen darin festlegen, ob sie der Klage zustimmen oder nicht und ob oder welche weiteren Maßnahmen folgen sollen oder nicht. Alle Entscheide der Schiedsgerichte enthalten eine Begründung, in der der Verstoß und die betroffenen Textstellen in den Satzungen oder den Programmen geschildert werden.
Bis zum Urteil müssen alle Beteiligten außerhalb des Schriftverkehrs und der Verhandlung Verschwiegenheit wahren. Ist die mündliche Verhandlung nicht innerhalb von einer Sitzung abgeschlossen, finden die Beteiligten durch eine Terminumfrage einen weiteren Termin.
§7Protokoll
Das Protokoll umfasst den Schriftverkehr über den Emailverteiler und die Videoaufzeichnungen der Verhandlung, beziehungsweise eine Kopie des postalischen Schriftverkehrs.
Alle Beteiligten können das Protokoll und Urteil als Video herunterladen.
Sollte ein Beteiligter nicht über einen Internetzugang oder eine Email-Adresse verfügen, wird das Schiedsgerichtsverfahren schriftlich per Post durchgeführt. Gleiches gilt, sofern der Gesetzgeber ein analoges Verfahren verlangt.
Das Urteil darf anonymisiert veröffentlicht werden.
§8Vorläufige Vorstandsentscheidung
Besteht für die Partei Gefahr im Verzug, kann der übergeordnete Vorstand betreffende Parteimitglieder oder nachgeordnete Gebietsverbände bis zum Urteil des Schiedsgerichts von allen parteiinternen Rechten ausschließen.
§9Kosten
Die Kosten für Schiedsgerichtsverfahren trägt der Bundesverband bis zur Urteilsverkündung. Wird die Klage abgewiesen, trägt der Kläger die Kosten. Wird ihr stattgegeben, trägt der Beklagte die Kosten.
§10Ordnungsmaßnahmen2
Ordnungsmaßnahmen erfolgen, sobald gegen die Grundsätze des Parteiprogramms oder der Satzung in schwerwiegender Weise verstoßen wurde. Ein schwerwiegender Verstoß ist gegeben, wenn in der Öffentlichkeit im Namen der Partei oder bei der Parteiarbeit Äußerungen, Handlungen oder Formulierungen gemacht werden, die nicht dem Programm oder der Satzung und darüber hinaus dem Buch entsprechen.
Die Erstellung von Wahl- und Regierungsprogrammen sowie die Änderung des Parteiprogramms oder der Satzung, die nicht den Vorgaben des Buches entspricht, gefährdet die Grundsätze der Partei in schwerwiegender Weise. Vor der Erstellung oder Änderung der genannten Dokumente wird den zuständigen Parteimitgliedern vom Bundespräsidium ein Exemplar des Buches zur Prüfung ausgeliehen.
Werden dennoch derartige Erstellungen oder Änderungen vorgenommen, die den Vorgaben widersprechen, führt das zum sofortigen Ausschluss der beteiligten Parteimitglieder und zur Auflösung des Gebietsverbandes, sofern all seine Mitglieder vom Ausschluss betroffen sind. Ausgenommen davon sind Regierungsprogramme, die in Koalitionsverhandlungen erstellt werden, dann aber einer Urabstimmung bedürfen. Bei einer solchen Urabstimmung erhalten alle Parteimitglieder eine Ausfertigung des Koalitionsvertrages per Email, in dem die Textstellen gekennzeichnet sind, die von den Vorgaben abweichen. Stimmen sie mit mindestens 75% zu, darf der Vorstand den Koalitionsvertrag unterzeichnen.
Welche Verstöße in einem Einzelfall vorliegen und welche Ordnungsmaßnahmen dafür vorgesehen sind, prüfen und beschließen die Mitglieder auf Mitgliederversammlungen. Entscheidend dabei ist der Umfang und die Häufigkeit des Verstoßes und ob er schwerwiegend ist oder Gefahr im Verzug besteht.
§11Beschluss von Ordnungsmaßnahmen3
Wer einen Verstoß entdeckt, muss ihn dem Bundesvorstand melden. Der setzt ihn auf die Tagesordnung der folgenden Mitgliederversammlung und informiert den Vorstand des betroffenen Gebietsverbandes.
Ordnungsmaßnahmen müssen auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Beim Beschluss von Ordnungsmaßnahmen gilt eine Mehrheit von 65% der Stimmberechtigten. Die Aufhebung von Ordnungsmaßnahmen kann der Bundesparteitag beschließen, wenn Verstöße oder Ordnungsmaßnahmen falsch bemessen wurden. Wer mit Ordnungsmaßnahmen nicht einverstanden ist, kann vor das Schiedsgericht der Partei ziehen.
Die Ordnungsmaßnahmen müssen mit einem konkreten Verstoß begründet werden. Daher enthalten alle Entscheide über Ordnungsmaßnahmen eine Begründung, in der der Verstoß und die betreffenden Textstellen in der Satzung oder den Programmen geschildert werden.
Besteht Gefahr im Verzug, entscheidet der Vorstand dem betreffenden Mitglied oder allen Mitgliedern des betreffenden Gebietsverbandes bis zum Entscheid der zuständigen Mitgliederversammlung die Mitgliedsrechte zu entziehen. Gefahr im Verzug ist gegeben, wenn es ein dringender und schwerwiegender Fall ist, der sofortiges Eingreifen erfordert. Zweifelt ein Mitglied oder der Vorstand eines betroffenen Gebietsverbandes die Entscheidung an, kann der Fall vor dem Schiedsgericht des Bundesverbandes entschieden werden.
§12Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände4
Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände müssen auf einem Parteitag beschlossen werden. Sie bestehen aus dem Ausschluss oder der Auflösung eines Gebietsverbandes oder eines Parteiorgans.
Der Ausschluss beinhaltet den Entzug der Rechte aller Mitglieder des Gebietsverbandes, bis der Grund für den Verstoß beseitigt ist.
Die Auflösung beinhaltet das Gebot jegliche Parteiarbeit in dem Gebietsverband einzustellen und das Verbot weiterhin den Namen der Partei zu führen oder deren Programme oder Satzungen zu nutzen.
§13Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder5
Die Ordnungsmaßnahmen gegen einzelne Mitglieder werden von der Hauptversammlung des betreffenden Gebietsverbandes beschlossen. Verschleppt ein Gebietsverband Ordnungsmaßnahmen gegen ein Parteimitglied um mehr als 14 Tage, leitet der Vorstand des nächst höheren Gebietsverbandes Ordnungsmaßnahmen gegen den betreffenden Gebietsverband ein.
Ordnungsmaßnahmen gegen Parteimitglieder sind Verwarnungen, der zeitweise Ausschluss durch Entzug des Stimmrechts auf Mitgliederversammlungen, das Verbot an der Entwicklung von Programmen der Partei mitzuwirken, das Verbot für ein Parteiamt zu kandidieren, die Amtsenthebung eines Mitgliedes oder mehrerer Mitglieder von Parteiorganen, Aufgabe der Kandidatur für die Wahl auf ein staatliches Amt, Rücktritt von einem staatlichen Amt oder Ausschluss aus der Partei.
Wer sich zur Wahl aufgestellt hat oder ein gewähltes Amt ausübt, muss bei entsprechender Ordnungsmaßnahme die Kandidatur zurückziehen oder vom Amt zurücktreten. Wird das nicht binnen 7 Tagen nach dem Urteil vollzogen, gilt das als Austritt aus der Partei.
§14Parteiausschluss6
Ein Parteiausschluss kann nur erfolgen, wenn das betroffene Mitglied entweder wissentlich und willentlich gegen die Satzung verstoßen hat, oder der Partei schweren Schaden zufügt, indem es gegen ein Programm der Partei oder gegen eine Satzung der Partei verstößt.
Über einen Parteiausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung des örtlichen Gebietsverbandes, in dem das betroffene Mitglied gemeldet ist.
Zieht das betroffene Parteimitglied nicht innerhalb von 3 Tagen vor das Schiedsgericht, erfolgt der Ausschluss. Ansonsten erfolgt der Ausschluss direkt nach dem entsprechenden Urteil des Schiedsgerichts.
Dem auszuschließenden Parteimitglied muss eine schriftliche Begründung über den Ausschluss übermittelt werden. Diese Begründung ist dem Anhang des Protokolls der zugehörigen Mitgliederversammlung beizufügen.
1§14 Parteiengesetz
2§6, §16 Parteiengesetz
3§6 Parteiengesetz
4§16 Parteiengesetz
5§6, §10 Parteiengesetz
6§10 Parteiengesetz
§1Finanzen in der Partei
Die Finanzordnung regelt die Einnahmen, Ausgaben, Buchführung, Finanzprüfung und die dafür verantwortlichen Personen in der Partei. Andere Satzungen der Gebietsverbände dürfen dieser Finanzordnung nicht widersprechen.
§2Finanzplan
Im Finanzplan werden Einnahmen prognostiziert und Ausgaben kurz- und mittelfristig geplant.
Parteiorgane reichen ihre Kostenvoranschläge ein, Arbeitsgruppen ihre Vorhaben, die mit Kosten verbunden sind, und Schatzmeister ihre Jahresabschlüsse.
Die Einnahmeprognose ist eine statistische Hochrechnung, wie viele Mitglieder eintreten oder austreten und Wählerstimmen bei Wahlen oder Spenden eingesammelt werden können.
Die kurzfristige Finanzplanung erfasst das kommende Jahr. Bei der mittelfristigen Finanzplanung werden die kommenden 10 Jahre betrachtet. Grundsätzlich dürfen keine Schulden gemacht werden.
Alle Finanzpläne werden an das Finanzgremium übermittelt.
§3Finanzabstimmung
Die Finanzabstimmung kann es in allen Kommunalverbänden geben und im Bundesverband muss sie jährlich stattfinden. Das Finanzgremium bereitet sie in Zusammenarbeit mit den Schatzmeistern vor, die die nötigen Finanzpläne aus ihren Gebietsverbänden liefern.
Auf den Mitgliederversammlungen sind Finanzpläne abzustimmen, wofür wie viel Geld im kommenden Jahr verwendet werden soll. Bei der Abstimmung können alle Kostenstellen eingesehen und einzeln oder als Paket abgestimmt werden. Nur wenn Pakete abgelehnt werden, werden sie geöffnet und einzelne Kostenstellen getrennt abgestimmt.
Beim jährlichen Bundesparteitag wird über alle Finanzpläne der Gebietsverbände gemeinsam abgestimmt. Nur im Fall einer Ablehnung kommt es zur Abstimmung einzelner Finanzpläne. Gebietsverbände, die regelmäßig mehr ausgeben, als sie einnehmen und das nur dank der solidarischen Einnahmeverteilung tun können, müssen ihre Gründe dafür nennen und können auch eine Kürzung erfahren, sodass ihre Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sind. Gebietsverbände, die mehr einnehmen, als sie ausgeben, können den Antrag auf Kürzungen für defizitäre Gebietsverbände einreichen. Auf dem Bundesparteitag wird darüber abgestimmt.
Grundsätzlich werden Einnahmen aus einem Jahr angespart und nach der Finanzabstimmung im kommendem Jahr planmäßig ausgegeben. Die Finanzabstimmung ist vergleichbar mit der Haushaltsabstimmung aus dem Buch.1 Der Vorstand jedes Gebietsverbandes ist verantwortlich für die Verwendung der Mittel im Sinne des Finanzplans. Mindereinnahmen oder Mehrausgaben, die nicht ausgeglichen werden können, müssen vom Vorstand einstimmig beschlossen werden und können über ein Veto-Quorum in einer Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen oder abgelehnt werden.
Vor der Finanzabstimmung werden die Jahresabschlüsse des vergangenen Jahres von den Stimmberechtigten geprüft. Mitglieder der jeweiligen Gebietsverbände prüfen die dortigen Einnahmen und Ausgaben. Einnahmen und Ausgaben des Bundesverbandes prüfen alle Mitglieder gemeinsam und gegebenenfalls arbeitsteilig. Im Anschluss stimmen alle Mitglieder über die Entlastung des Vorstandes für das vergangene Jahr ab.
§4Schatzmeister2
Für jeden Vorstand eines Gebietsverbandes muss ein Schatzmeister gewählt werden. Die Wahlen finden gemeinsam mit den Vorstandswahlen statt und verlaufen in gleicher Weise.
Schatzmeister genehmigen oder tätigen jede Einnahme und Ausgabe ihres Gebietsverbandes. Jede Einnahme zahlen sie auf das Konto ihres Gebietsverbandes ein und jede Ausgabe bezahlen sie über dieses Konto. Eine Kassenhaltung ist möglich, wobei dann für Überweisungen und Daueraufträge das Konto des Bundesverbandes durch das Finanzgremium genutzt wird.
Schatzmeister werden vom Finanzgremium bei der Geldverwaltung und Rechnungslegung unterstützt.
Sie bestätigen mit ihrer Unterschrift im Rechenschaftsbericht, dass sie alle Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben.
§5Finanzgremium3
Auf Ebene des Bundesverbandes ist das Finanzgremium angesiedelt. Vorsitzender des Finanzgremiums ist der Schatzmeister des Bundesverbandes. Alle Schatzmeister der übrigen Gebietsverbände sind Vertreter des Finanzgremiums in ihrem Gebietsverband. Zur Bewältigung seiner Aufgaben beschäftigt das Finanzgremium hauptamtliche Mitarbeiter. Es wird mit ausreichend Geld versorgt, um damit die Arbeit der externen Buchhaltungsunternehmen sowie Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und gegebenenfalls beratenden Anwälte zu bezahlen.
Das Finanzgremium übernimmt alle Verwaltungsaufgaben der Schatzmeister aller Gebietsverbände, einschließlich der Buchführung und zehnjährigen Archivierung der laut Parteiengesetz4 nötigen Unterlagen. Es führt die Mitgliederdatei, verwaltet alle Finanzpläne der Gebietsverbände und teilt die Daten mit den nötigen Parteiorganen. Es eröffnet für jeden neuen Gebietsverband ein Konto und gegebenenfalls Unterkonten, beispielsweise für Wahlkämpfe.
Die Schatzmeister des jeweiligen Gebietsverbandes erhalten, neben dem Finanzgremium, Verfügungsgewalt über dieses Konto. Alle Einnahmen und Ausgaben, die durch Überweisungen getätigt werden, müssen im Textfeld für den Verwendungszweck beschrieben werden. Alle Einnahmen und Ausgaben in Bar müssen durch eine Quittung belegt und, falls der Verwendungszweck nicht ersichtlich wird, beschrieben werden.
Das Finanzgremium prüft die Verwendungszwecke und kann Rückfragen stellen und Dokumente oder Angaben einfordern, um die ordnungsgemäße Rechenschaftslegung zu gewährleisten. Erkennt es Verstöße, sorgt es für deren Beseitigung und bringt sie gegebenenfalls vor das Schiedsgericht.
Das Finanzgremium erstellt für jeden Gebietsverband jährlich zum 31. Dezember einen Jahresabschluss für den Rechenschaftsbericht und übermittelt ihn an die zuständigen Schatzmeister zur Prüfung. Schatzmeister sind verpflichtet innerhalb der ersten 30 Tage des Jahres die Zahlen und Verwendungszwecke zu prüfen, weitere Angaben zu machen, falls das Finanzgremium dazu aufgefordert hat, und den Prüfbericht an das Finanzgremium zu senden.
Die folgenden gesetzlichen Vorgaben zum Rechenschaftsbericht beschreiben die nötigen Tätigkeiten des Finanzgremiums, um Strafmaßnahmen gegen die Partei zu vermeiden. Das Finanzgremium ist im Zweifel immer an das Parteiengesetz und andere Gesetze gebunden, die Vorgaben über die Rechenschaftslegung der Partei machen.
Die folgenden Beschreibungen sollen vornehmlich alle Parteimitglieder informieren, damit sie ihre Aufsichtspflicht gegenüber dem Finanzgremium ausreichend ausüben können. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden die Tätigkeiten angemessen hinterfragen zu können, die ihnen das Finanzgremium und die Schatzmeister auf den Mitgliederversammlungen berichten müssen. Der Rechenschaftsbericht wird jährlich vor der Finanzabstimmung den Stimmberechtigten mitgeteilt.
§6Rechenschaftsbericht5
Das Finanzgremium erstellt jährlich einen Rechenschaftsbericht auf Grundlage des Parteiengesetzes und übermittelt ihn an die Vorstände der Gebietsverbände zur Unterzeichnung durch die Vorsitzenden und Schatzmeister. Die schicken ihn zurück an das Finanzgremium, das ihn fristgerecht an den Bundestagspräsidenten sendet. Der Rechenschaftsbericht muss bis zum 30. September des Folgejahres beim Bundestagspräsidenten eingereicht werden und wird als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Der Rechenschaftsbericht wird vor der Einreichung beim Bundestagspräsident auf dem Bundesparteitag vorgelegt, damit er dort besprochen werden kann mit Für- und Gegenreden.
Zu Beginn des Rechenschaftsberichtes muss eine Zusammenfassung stehen. Sie enthält die Angabe und die Summe aller Einnahmen, außer den Zahlungen von den Gebietsverbänden, und alle Ausgaben, außer den Zahlungen an die Gebietsverbände. Die Höhe des Gewinns oder des Verlusts wird angegeben. Außerdem wird der Vorjahreswert der Summe aller Einnahmen und Ausgaben getrennt angegeben. Die Beträge beider Jahre werden miteinander verrechnet, um das prozentuale Wachstum der Einnahmen und Ausgaben anzugeben. Die Zusammenfassung enthält zudem die Angabe und die Summe, was die Partei besitzt und welche Schulden sie hat, außer den Schulden, die die Gebietsverbände beieinander haben. Die Höhe des Vermögens oder der Verschuldung wird angegeben. Als abschließende Angaben folgen die gesamten Einnahmen, Ausgaben, Gewinne oder Verluste und Vermögen oder Schulden der einzelnen Gebietsverbände.
Der Rechenschaftsbericht setzt sich aus allen Rechenschaftsberichten der Gebietsverbände zusammen. Dabei werden alle verschiedenen Rechenschaftsberichte der Gebietsverbände durch das Finanzgremium erstellt und getrennt angefügt. Sie werden nach Bundesverband und Bundesländern sortiert. Die Rechenschaftsberichte der kommunalen Gebietsverbände werden bei ihrem Bundesland einsortiert. In den Rechenschaftsberichten der Gebietsverbände müssen alle Personen mit Namen und Anschrift genannt werden, die der Partei Geld oder Sachwerte gegeben haben. Das Finanzgremium fasst all diese Zuwendungen je Zuwender als jährliche Gesamtsumme zusammen. Es erstellt die Teilberichte der Gebietsverbände auf Basis der laufenden Meldungen nötiger Daten und bewahrt sie bei sich auf. Transferzahlungen zwischen Gebietsverbänden werden als Beträge samt Verwendungszweck aufgeführt.
Für Parteien gelten bei der Rechnungslegung die gleichen Vorschriften, wie auch für Händler und Unternehmer. Ausnahmen regelt das Parteiengesetz. In der Rechnungslegung wird das nötig, wenn es darum geht welche Dinge als Vermögensgegenstände gelten und wie sie als Geldbetrag bewertet werden. Alle verwendeten Unterlagen wie Rechnungen, Bücher, Bilanzen und Rechenschaftsberichte müssen aufbewahrt werden. Für die Aufbewahrung gilt eine Frist von 10 Jahren, die beginnt sobald das Rechnungsjahr abgelaufen ist.
Im Rechenschaftsbericht muss die Partei die Herkunft, Verwendung und Menge ihres Geldes und Vermögens angeben. Grundsätzlich ist es eine Ergebnisrechnung, in die die Einnahmen als Herkunft, die Ausgaben als Verwendung und die Bilanzen der Geldanlage, Unternehmen und Immobilien aufgeführt werden. Alle Zahlungen von natürlichen Personen unter und über 3300 Euro müssen getrennt und pro Person angegeben werden. Diese Grenze ist entscheidend, weil nur bis 3300 Euro der Staat für jeden dieser Euros Geld dazugibt.
Alle Einnahmen werden in der Einnahmerechnung zu den Gesamteinnahmen aufaddiert. Als Einnahmen gelten Beiträge, Spenden, Gewinne, sonstige Einnahmen, Zahlungen von Gebietsverbänden und staatliche Mittel. Beiträge können von Mitgliedern, Mandatsträgern und ähnlichen regelmäßigen Beitragszahlungen kommen. Spenden können von Personen, Unternehmen und Organisationen stammen. Gewinne können durch Unternehmen, Beteiligungen, Vermögensanlagen, Veranstaltungen und Veröffentlichungen der Partei entstehen.
Alle Ausgaben werden in der Ausgaberechnung zu den Gesamtausgaben aufaddiert. Dazu zählen Ausgaben für Personal, Sachen und Zahlungen an Gebietsverbände. Als Sachen gelten der laufende Geschäftsbetrieb, die allgemeine politische Arbeit, Wahlkämpfe, Vermögensverwaltung inklusive Zinsen, sonstige Zinszahlungen, Kosten eigener Unternehmen und sonstige Ausgaben.
Das Vermögen wird in der Vermögensbilanz nach Besitz und Schulden aufgespalten und als Differenz von Besitz und Schulden zusammengefasst. Der Besitz wird in Anlagevermögen und Umlaufvermögen aufgespalten und als Gesamtbesitz aufaddiert. Als Anlage gelten Dinge und Geldanlagen. Dinge sind Sachen wie Grundstücke, Gebäude und Ausstattung der Geschäftsstellen der Partei. Geldanlagen sind Beteiligungen an Unternehmen und sonstige Finanzanlagen. Als Umlauf gelten ausstehende Zahlungen der Gebietsverbände und des Staates, sowie Geld und sonstige Vermögensgegenstände. Die Schulden werden in Rückstellungen und Verbindlichkeiten aufgespalten und als Gesamtschuld aufaddiert. Rückstellungen sind Pensionsverpflichtungen für die Rente der Mitarbeiter und sonstige Rückstellungen (Fremdkapital). Verbindlichkeiten sind Zahlungsverpflichtungen an Gebietsverbände, Banken und sonstige Kreditgeber, Rückzahlungsverpflichtungen an den Staat und sonstige ausstehende Zahlungen oder Gaben.
Zur Vermögensbilanz gehört ein Teil mit Erklärungen zu den Beteiligungen an Unternehmen und den Beteiligungen dieser Unternehmen. Von all diesen Unternehmen müssen die Jahresabschlüsse angegeben sein. Die Angaben im Jahresabschluss umfassen Name, Anschrift, Anteil am Unternehmen, wie viel Vermögen das Unternehmen besitzt und welchen Gewinn oder Verlust es gemacht hat. Laut §271 Abs. 1 Handelsgesetzbuch ist eine Beteiligung an einem Unternehmen gegeben, sobald der Anteil am Unternehmenskapital mindestens 20% beträgt. Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung. Falls die Partei an Medienunternehmen beteiligt ist, müssen dessen Hauptprodukte genannt werden.
Alle 5 Jahre müssen Grundstücke und Gebäude der Partei, ihrer Unternehmen und der Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, bewertet werden. Dafür gelten die Vorschriften zur Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbssteuer. Laut §145ff Bewertungsgesetz wird das Grundvermögen aus unbebauten und bebauten Grundstücken mit der ortsüblichen Miete und Bodenrichtwerten bewertet.
§7Vermögensbilanz6
In der Vermögensbilanz werden Vermögensgegenstände angegeben, deren Anschaffung mehr als 5000 Euro (inkl. Mwst.) gekostet hat.
Die Kosten für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen können planmäßig abgeschrieben werden, außer für Gebäude und Grundstücke.
Gebietsverbände unterhalb der Landesverbände können die Zuflüsse für Einnahmen und die Abflüsse durch Ausgaben in dem Jahr angeben, in dem sie sie erhalten haben, auch wenn die Anlässe dazu aus dem Vorjahr stammen. Diese Gebietsverbände müssen in ihrem Rechenschaftsbericht nicht die Rückstellungen (§249HGB), Rechnungsabgrenzungsposten (§250HGB) und Haftungsverhältnisse (§251HGB) angeben.
§8Unrichtigkeit des Rechenschaftsberichts7
Wenn dem Finanzgremium falsche Daten übermittelt wurden oder wenn das Finanzgremium Daten verfälscht hat, muss derjenige dafür haften, der für die falschen oder fehlerhaften Daten verantwortlich ist. Falsche oder fehlerhafte Daten sind unzulässigerweise eingenommene Spenden, eine Verwendung von Mitteln, die nicht mit dem Parteiengesetz vereinbar ist oder mangelhafte Rechenschaftslegung.
Die Haftung liegt beim Verursacher und, wenn er nicht ermittelt werden kann, beim Schatzmeister des betreffenden Gebietsverbandes. Ergeben sich Strafzahlungen, die nicht vorsätzlich entstanden sind, haftet der Gebietsverband mit seinem Vermögen.
Kann ein Gebietsverband die Kosten nicht tragen, übernimmt der Bundesverband die ausstehenden Zahlungen oder löst den Gebietsverband auf. Übernommene Zahlungsverpflichtungen müssen von den Verantwortlichen zurückgezahlt werden. Die Frist dafür beträgt höchstens 10 Jahre und ab einem Jahr muss ein Zinssatz vom Bundesvorstand beschlossen werden, der der Inflationsrate des vergangenen Jahres entspricht.
§9Prüfung des Rechenschaftsberichts8
Der Rechenschaftsbericht wird von Prüfern oder Prüfungsgesellschaften für Wirtschaft oder Buchführung geprüft, je nachdem wie viel Geld die Partei hat. Der Rechenschaftsbericht muss üblicherweise von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfergesellschaft geprüft werden. Sollte die Partei aber bei der letzten Europa- oder Bundestagswahl nicht mindestens 0,5% erreicht haben oder bei der letzten Landtagswahl nicht mindestens 1%, kann den Rechenschaftsbericht auch ein vereidigter Buchprüfer oder eine Buchprüfungsgesellschaft prüfen. Sollte die Partei zudem weder über Einnahmen, noch über ein Vermögen von mehr als 5000 Euro verfügen, kann auch ein ungeprüfter Rechenschaftsbericht eingereicht werden. Der Bundestagspräsident kann unbeglaubigte Rechenschaftsberichte veröffentlichen.
Geprüft wird die Bundespartei, ihre Landesverbände und mindestens 10 niedrigere Gebietsverbände. Bei der Prüfung wird die Buchführung und die Einhaltung der Gesetze geprüft, damit Verstöße erkannt werden.
Das Finanzgremium und, falls nötig auch die Vorstände, machen dem Prüfer alle Unterlagen und Personen zugänglich, die er verlangt. Er darf alles verlangen, was er für die sorgfältige Erfüllung seiner Prüfungspflicht braucht. Das sind Aufklärungsgespräche mit Verantwortlichen, Nachweise, Bücher, Schriftstücke, Geld und Vermögensgegenstände. Außerdem sind das auch alle Unterlagen, die nötig waren, um den Rechenschaftsbericht zu erstellen.
Der Schatzmeister des Bundesvorstandes muss dem Prüfer schriftlich bestätigen, dass im Rechenschaftsbericht alle geforderten Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte angegeben sind. Die Vorstände von Kommunalverbänden müssen das ebenfalls bestätigen, können es aber beim Finanzgremium hinterlegen.
§10Prüfungsbericht und Prüfungsvermerk9
Der Prüfer erstellt einen schriftlichen Prüfungsbericht, den er nach Abschluss seiner Prüfung dem Vorstand der Partei und des geprüften Gebietsverbandes übergibt.
Wenn der Prüfer keine Fehler gefunden hat, macht er einen Prüfungsvermerk und bestätigt damit den Umfang seiner Prüfung und die Richtigkeit aller Angaben im Rechenschaftsbericht gemäß dem Parteiengesetz. Findet der Prüfer Fehler, nennt er die Verursacher in einem Vermerk und verweigert die Bestätigung der Richtigkeit des Rechenschaftsberichts ganz oder teilweise.
Der Prüfungsvermerk wird auf dem Rechenschaftsbericht angebracht, der eingereicht werden soll. Er darf nicht gekürzt werden, wird mit dem Rechenschaftsbericht fristgerecht eingereicht und vom Bundestagspräsident als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
§11Prüfer10
Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer dürfen den Rechenschaftsbericht nicht prüfen, wenn sie befangen sind. Befangen sind sie, wenn sie erstens innerhalb der letzten 3 Jahre ein Amt oder eine Aufgabe in der Partei haben oder hatten. Zweitens, wenn sie selbst die Rechnungsbücher der Partei geführt oder den Rechenschaftsbericht mit erstellt haben. Drittens, wenn sie Gesellschafter, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eines Unternehmens sind, das an der Buchführung oder Erstellung des Rechenschaftsberichts beteiligt war. Viertens gilt das auch für seine angestellten Gehilfen.
Prüfungsgesellschaften für Wirtschaft oder Buchführung dürfen den Rechenschaftsbericht nicht prüfen, wenn ihr gesetzlicher Vertreter oder Gesellschafter befangen ist.
Prüfer, ihre Gehilfen und gesetzliche Vertreter der Prüfungsgesellschaft müssen gewissenhaft, unparteiisch und verschwiegen ihre Aufgaben erfüllen. Laut §323 des Handelsgesetzbuchs sind die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers geregelt.
§12Strafvorschriften11
Parteimitglieder können von den zuständigen staatlichen Behörden und Ämtern bestraft werden, wenn sie gegen Vorschriften des Parteiengesetzes verstoßen.
Wer mit Absicht verheimlichen will, woher die Gelder oder Vermögenswerte der Partei stammen oder wofür die verwendet werden, wird bestraft. Bestraft wird insbesondere, wer im Rechenschaftsbericht falsche Angaben über Einnahmen oder Vermögen macht, einen fehlerhaften Rechenschaftsbericht einreicht, Spenden in Teilbeträge zerlegt und einzahlt oder einzahlen lässt, oder wer eine Spende nicht unverzüglich an den zuständigen Schatzmeister weiterleitet. Eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe sind möglich. Die Strafe entfällt für denjenigen, der seine Fehler selbst beim Bundestagspräsident anzeigt, sofern sonst noch keine Behörden oder die Öffentlichkeit von den Fehlern wussten.
Prüfer und Gehilfen, die das Prüfergebnis des Rechenschaftsberichts fälschen, vorgeschriebene Angaben weglassen oder einen inhaltlich falschen Bestätigungsvermerk ausstellen, werden mit bis zu 3 Jahren Haft oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Taten dann auch noch gegen Bezahlung begangen wurden oder, um sich oder andere zu bereichern, dann gibt es eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe.
§13Einnahmen12
Die Einnahmen werden solidarisch verteilt. Das bedeutet, dass jeder Gebietsverband all seine Einnahmen einzahlt und allen Gebietsverbänden pro Mitglied gleich viel zur Verfügung steht.
Als Einnahme gilt jede erhaltene Geldleistung oder geldwerte Leistung. Einnahmen als Geldleistung sind Beiträge, Spenden, staatliche Mittel, Gewinne aus Beteiligungen und Unternehmen oder wenn man Geld aus Rückstellungen oder Wertanlagen zurückholt. Geldwerte Leistungen sind Dinge für die man üblicherweise etwas bezahlen müsste, wie geliehenes Geld ohne Zinsen, Veranstaltungen und Maßnahmen, die andere für die Partei machen.
Alle Beträge für Einnahmen, die nicht als Geld vorliegen, werden mit dem Preis der gleichen oder vergleichbaren Ware oder Dienstleistung angegeben, die am Markt erhältlich ist.
Leistungen von Parteimitgliedern und Ehrenamtlichen, die für die Partei freiwillig tätig sind, sind unentgeltlich. Ihre Sach-, Werk-, und Dienstleistungen gelten nicht als Einnahmen, außer sie erhalten dafür einen Kostenersatz.
Beiträge und staatliche Mittel, die für einen bestimmten Gebietsverband vorgesehen sind, werden dort als Einnahmen ausgewiesen, wo sie auch verwendet werden.
Alle Einnahmen müssen in der Buchführung und dann auch im Rechenschaftsbericht als volle Geldbeträge aufgelistet werden, insbesondere in der Vermögensbilanz.
§14Mitgliedsbeiträge13
Parteimitglieder zahlen regelmäßig Mitgliedsbeiträge. Die Mitglieder geben selbst die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags an, mindestens jedoch 10 Euro pro Jahr. Sie zahlen ihn erstmalig sofort nach ihrem Eintritt und dann jährlich. Sie können ihn jährlich ändern und überweisen ihn auf das Konto der Partei unter Angabe ihrer Mitgliedsnummer, dem Wort „Mitgliedsbeitrag“ und der Jahreszahl des kommenden Jahres. Alternativ können sie auch an einem Lastschriftverfahren teilnehmen, das die Beiträge jährlich am 30. September automatisch vom angegebenen Konto einzieht. Wer seinen Beitrag ändern möchte, muss beim Finanzgremium einen neuen Antrag zur Teilnahme am Lastschriftverfahren mit dem geänderten Betrag stellen. Wer nicht mehr am Lastschriftverfahren teilnehmen will, muss das dem Finanzgremium bis zum 15. August schriftlich mitteilen.
Das Finanzgremium sendet jährlich am 30. September die Zahlungsaufforderungen für die Beiträge an alle Mitglieder, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen. Der elektronische Versand ist zulässig. In einer zentralen Mitgliederdatei werden die Zahlungen der Beiträge verbucht. Vor Versand der Zahlungsaufforderungen werden ausstehende Beiträge abgerufen und aufaddiert. Vor Wahlen bei Mitgliederversammlungen wird geprüft, ob die Beiträge von allen Stimmberechtigten gezahlt wurden. Bei ausstehenden Beiträgen wird der letztmalig gezahlte Betrag als Referenzwert genommen. Werden die Beiträge in einem Jahr nicht gezahlt und auch nicht nach der aufaddierten Zahlungsaufforderung im zweiten Jahr, erfolgt eine Mahnung. Werden nach der Mahnung nicht innerhalb von 14 Tagen alle ausstehenden Beiträge gezahlt, gilt das als Austrittserklärung aus der Partei.
Der Bundesparteitag kann durch eine Satzungsänderung die Höhe des Mindestbeitrages ändern.
§15Mandatsträgerbeiträge14
Mandatsträger sind Parteimitglieder, die in ein staatliches Amt gewählt wurden oder durch die Partei Mitglied in einem Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beirat werden konnten. Sie zahlen regelmäßig mehr als den Mitgliedsbeitrag, nämlich den sogenannten Mandatsträgerbeitrag.
Der Mandatsträgerbeitrag entspricht 10% des Einkommens, das Mandatsträger aufgrund des Amtes bekommen, das sie durch die Partei erhalten konnten. Beispielsweise zahlt ein Landtagsabgeordneter der Partei 10% seines Abgeordnetengehalts jedes Jahr zum 30. September zusätzlich zu seinem regulären Mitgliedsbeitrag. Die Zahlungsweise entspricht dem Verfahren für den Mitgliedsbeitrag, wobei im Verwendungszweck „Mandatsträger“ angegeben wird.
§16Spenden15
Jedes Mitglied kann Spenden an die Partei entgegennehmen. Bei Unkenntnis der folgenden Vorgaben, soll das Mitglied den Spender direkt an das Finanzgremium weiterleiten und die Spende nicht entgegennehmen. Wer eine Spende entgegennimmt, ist verpflichtet sie umgehend dem Schatzmeister des Bundesverbandes zu melden, der sie vor der Annahme vom Finanzgremium prüfen lässt. Sobald ein Schatzmeister eine Spende annimmt, gilt sie als erlangt. Wenn aber eine Spende nicht angenommen, sondern umgehend an den Spender zurückgegeben wird, gilt sie als nicht erlangt. Das wird wichtig, wenn es um unzulässige Spenden geht.
Vom Finanzgremium werden alle unzulässigen Spenden an den Bundestagspräsident weitergeleitet. Alle zulässigen Spenden bucht es auf ein Spendenkonto und speichert die Spender in einer Datei. Das Finanzgremium ist alleine dazu berechtigt Spendenquittungen auszustellen und an Spender zu senden. Der Versand erfolgt elektronisch und auf Anfrage des Spenders postalisch in Papierform bis zu 10 Jahre nach der Spende.
§17Unzulässige Spenden
Parteien dürfen keine Spenden unter bestimmten Bedingungen oder von bestimmten Organisationen annehmen. Obergrenzen für Geldbeträge gelten pro Jahr. Die Bedingungen für unzulässige Spenden sind, erstens Einzelspenden von über 500 Euro, deren Spender nicht ermittelt werden kann oder bei denen der eigentliche Spender offensichtlich das Geld weiterleiten lässt. Zweitens sind es Spenden, die offensichtlich an eine Gegenleistung oder einen wirtschaftlichen oder politischen Vorteil geknüpft sind. Drittens sind es Spenden, die von einem Dritten eingeworben werden, der dafür mehr als 25% der Spende bezahlt bekommt. Viertens sind es Spenden von Ausländern über 1000 Euro pro Kopf und Spende. Fünftens sind es Spenden aus dem Ausland, die weder aus dem Vermögen von Deutschen, noch von Europäern stammen oder von Unternehmen, die zu weniger als 50% Deutschen oder Europäern gehören, oder ihren Hauptsitz nicht in einem EU-Mitgliedstaat haben.
Organisationen, die nicht spenden dürfen, sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Fraktionen und Gruppen aus Parlamenten und kommunalen Vertretungen sowie politische Stiftungen. Ebenso sind es Unternehmen, Vereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützig, sozial oder religiös tätig sind. Im Einzelnen sind das alle Einrichtungen, die laut §§51-68 Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Ebenso sind es Berufsverbände und Unternehmen, an denen der Staat mit mehr als 25% beteiligt ist.
Unzulässige Spenden müssen sofort an den Bundestagspräsidenten weitergeleitet werden. Sie dürfen den Spendern also nicht zurückgegeben werden.
§18Zulässige Spenden
Spenden können von Personen, Unternehmen und Organisationen stammen. Alle Zahlungen gelten als Spenden, die über die Beiträge hinausgehen sowie Sammlungen und geldwerte Leistungen. Keine geldwerten Leistungen sind Leistungen, die üblicherweise kostenlos für die Partei außerhalb ihres Geschäftsbetriebs erledigt werden. Wer diese Leistungen erbringt, verzichtet entweder auf eine Vergütung oder gibt das Geld für die Leistung wieder an die Partei zurück. Erhält die Partei eine Erbschaft oder ein Vermächtnis an die Partei von mehr als 10 000 Euro, muss der Gesamtwert, der Name und die letzte Anschrift des Erblassers angegeben werden. Alle sonstigen Einnahmen müssen aufgelistet, erklärt und vom Schatzmeister jedes Gebietsverbandes an das Finanzgremium gesendet werden.
Zulässig sind Spenden außerhalb des Parteiengesetzes nur, wenn die Spende bestimmte Bedingungen erfüllt. Das sind erstens Spenden aus dem Vermögen von Deutschen, Europäern oder Unternehmen, die zu mehr als 50% Deutschen oder Europäern gehören, oder ihren Hauptsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben. Zweitens sind es Spenden in bar bis zu 1000 Euro.
Wenn eine Person mehr als 10 000 Euro als Spende, Mitgliedsbeitrag und Mandatsträgerbeitrag pro Jahr an die Partei oder einen oder mehrere Gebietsverbände gezahlt hat, muss ihr Name und ihre Anschrift angegeben werden. Bei Einzelspenden von mehr als 50 000 Euro muss der Spender dem Bundestagspräsident sofort mitgeteilt werden. Die Höhe der Spende, Name und Anschrift des Spenders wird als Bundetagsdrucksache veröffentlicht.
§19Rechtswidrig erlangte oder nicht veröffentlichte Spenden16
Wenn ein Parteimitglied oder ein Gebietsverband Spenden rechtswidrig erhalten oder nicht veröffentlicht hat, haftet derjenige, der an der Tat beteiligt war persönlich für die Strafmaßnahmen.
Ist ihm das nicht möglich und es werden Ansprüche an die Partei gestellt, treibt ein Inkassounternehmen die Schuld beim Täter ein und die Partei übernimmt die Strafzahlungen.
§20Gewinne
Die Partei kann Gewinne aus Veranstaltungen, Veröffentlichungen oder Unternehmen erzielen, die ihre Mitglieder im Namen der Partei betreiben. Alle Ausgaben für Kosten und Einnahmen aus Erlösen müssen dem Finanzgremium gemeldet werden, weil es die zentrale Buchhaltung für alle Unternehmungen der Partei übernimmt. Fallen Verluste oder gar Schulden an, muss das Finanzgremium der Übernahme derartiger Kosten erst zustimmen. Verweigert es die Zustimmung, müssen Verursacher die Kosten selbst tragen oder können vor das Schiedsgericht ziehen. Ausgenommen davon sind planmäßige Verluste, die durch andere Einnahmen gedeckt werden sollen, weil die Mitgliederversammlung des betreffenden Gebietsverbandes mehrheitlich dafür abgestimmt hat und der Gebietsverband auch über die entsprechenden Einnahmen oder Ersparnisse verfügt.
Das Finanzgremium besorgt alle nötigen Informationen und Daten über Unternehmungen der Partei und über Unternehmen, an denen die Partei zu mehr als 20% beteiligt ist.
§21Beteiligungen an Unternehmen
Die Partei kann mit ihrem Vermögen Beteiligungen an bestimmten Unternehmen erwerben. Das sind Unternehmen, die im Buch erwähnt werden, um Innovationen voranzutreiben, wie Innovationsgemeinschaften, Innovationsunternehmen und Unternehmen, die den Strukturwandel im Bereich Landwirtschaft, Energie und Verkehr unterstützen.17 Falls es möglich ist, sollen Beteiligungen in derartigen Genossenschaften erworben werden.
Innovationsgemeinschaften sind bestehende Unternehmen, die sich zusammenschließen, um eine Erfindung umzusetzen. Innovationsunternehmen sind Unternehmen, die Erfinder mit Arbeitslosen gründen, um Erfindungen marktreif zu machen.
Im Bereich Landwirtschaft sind es Landwirte und Unternehmen mit Anbaumethoden in künstlich angelegten stabilen Ökosystemen der Permakultur und Kreislaufsystemen der Agrarindustrie in Innenräumen.
Im Bereich Energie sind es Unternehmen, die Strom und Wärme aus Wind, Mond oder Sonne gewinnen und mit einfachen Technologien wie Elektrolyse oder Schwerkraft speichern. Entscheidend ist, dass die Technologien einfach sind und keine außergewöhnlichen Rohstoffe oder Fertigungsweisen benötigen. Das sind beispielsweise Gezeiten-, Flugwind- oder Solarkraftwerke, Heizkörper, die mit Zeolith oder Rechenleistung betrieben werden, sowie Brennstoffzellen oder Pumpspeicherkraftwerke.
Im Bereich Verkehr sind es Unternehmen, die den Verkehr elektrifizieren und unter die Erde, in die Luft oder auf Magnetschwebebahnen verlagern. Entscheidend ist, dass die Verkehrsmittel mit Strom betrieben werden und entweder über eine Schiene damit versorgt werden oder Wechselakkus besitzen, die an Tankstellen getauscht werden können.
Zur strategischen Investition in die Meinungsbildung der Bevölkerung, beteiligt sich die Partei an Medienunternehmen. Dabei wird darauf geachtet, an welchen Medienunternehmen andere Parteien beteiligt sind. Nach einer Zielgruppenanalyse werden Beteiligungen an Medienunternehmen erworben, die das von der Zielgruppe am häufigsten verwendete Medium nutzen. Je breiter die Zielgruppe ist, desto unterschiedlicher sind die Medien, wie beispielsweise Print- oder Onlinemedien.
§22Vermögensanlagen
Die Partei bildet Vermögensanlagen, um einerseits den Haushalt des kommenden Jahres anzusparen, mit dem die Finanzpläne erfüllt werden. Andererseits spart sie Vermögen an, um innerhalb eines Jahrzehnts gezielt an bestimmten Wahlkämpfen ihre Finanzmittel aus mehreren Jahren gebündelt einsetzen zu können. Darüber entscheidet der Bundesparteitag in der jährlichen Finanzabstimmung.
Das Finanzgremium sorgt für die Geldanlage der Sparbeträge. Nicht investiert werden darf das Geld in schädliche Produkte oder Unternehmen, die derartige Produkte herstellen oder anbieten. Schädliche Produkte sind alle Finanzprodukte zur Geldanlage in Lebensmittel, fossile Energie, Fremdwährung, Waffen aller Art und Stoffe, die giftig oder nicht biologisch abbaubar sind. Das Geld darf nur im Inland bei inländischen Geldinstituten angelegt werden. Das bedeutet Investitionen in ausländische Unternehmen oder Produkte sind nicht zulässig.
§23Sonstige Einnahmen18
Sonstige Einnahmen müssen aufgelistet, erklärt und an das Finanzgremium weitergeleitet werden. Dort werden sie nach Gebietsverbänden sortiert verwaltet und Angaben gespeichert.
In den Rechenschaftsbericht werden diese Angaben nur aufgenommen, wenn die sonstigen Einnahmen mehr als 2% der Einnahmen aus Beiträgen, Spenden und Gewinnen von Unternehmen, Beteiligungen und Vermögensanlagen ausmachen. Alle sonstigen Einnahmen, die im Einzelfall höher als 10 000 Euro sind, müssen angegeben werden.
§24Staatliche Finanzmittel19
Die Partei erhält staatliche Finanzmittel für jede Stimme, die Wähler für sie abgegeben haben sowie für jeden Euro aus Zahlungen von Spenden, Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen.
Der Schatzmeister des Bundesvorstandes stellt jedes Jahr bis zum 30. September den Antrag für staatliche Teilfinanzierung beim Bundestagspräsidenten. Das Finanzgremium erstellt den Antrag und holt dafür alle nötigen Informationen und Unterlagen bei den Schatzmeistern der Gebietsverbände und anderen Parteiämtern ein.
In dem Antrag müssen die Beträge genannt werden und aufgrund welcher Wählerstimmen und Einnahmen sich die Beträge errechnen. Es wird ein Antrag für die ganze Partei gestellt. Wenn der Geldbetrag bereits im Vorjahr festgelegt wurde, sich aber durch die Inflation ändert, ändert das der Bundestagspräsident ohne weiteren Antrag. Wenn sich der Geldbetrag ändert, weil in der Partei andere Einnahmen oder Wahlverfahren entstanden sind, muss das sofort dem Bundestagspräsidenten mitgeteilt werden. Wenn diese Mitteilung ausbleibt, haftet die Partei und muss auf Geld verzichten oder zu viel gezahlte Beträge zurückerstatten.
Sogenannte Abschlagszahlungen sind ähnlich wie Anzahlungen oder Vorauszahlungen anzusehen. Der Bundesschatzmeister kann den Antrag bis zum 15. des laufenden Monats für den nächsten Monat stellen. Der Antrag kann auch für mehrere Abschläge im Jahr gleichzeitig gestellt werden. Ändert sich die Inflationsrate, wird der Betrag vom Bundestagspräsidenten angepasst.
§25Rückforderung der staatlichen Finanzierung20
Wenn Beiträge oder Spenden im Rechenschaftsbericht falsch angegeben und die staatlichen Mittel dadurch falsch bemessen wurden, nimmt der Bundestagspräsident die Festsetzung zurück. Mit der Festsetzung ist die Höhe des auszuzahlenden Geldes gemeint, die auf Grundlage des Rechenschaftsberichts für das folgende Jahr ausgezahlt werden soll.
Berichtigt die Partei die Angaben im folgenden Rechenschaftsbericht noch im Jahr der Festsetzung, werden die Gelder auf Grundlage der berichtigten Angaben ausgezahlt. Berichtigungen sind nur für Beträge möglich, die im Einzelfall unter 10 000 Euro liegen und für die gesamte Partei unter 50 000 Euro.
Mit einer Rückforderung haben die Parteien zu rechnen und können nicht auf diese Zahlungen vertrauen, wie es laut §48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bei der Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes üblich wäre.
Die Rücknahme der Festsetzung nach mehr als 10 Jahren ist nicht möglich.
Wenn der Bundestagspräsident die Festsetzung zurücknimmt, kann er den Fehlbetrag von seinen folgenden Abschlagszahlungen abziehen.
Wenn ein Gebietsverband die Rückforderung von staatlichen Mitteln auslöst, muss er die dadurch entstehenden Kosten und Strafen tragen.
§26Ausgaben21
Als Ausgabe gilt jede erbrachte Geldleistung oder geldwerte Leistung. Geldleistungen sind Ausgaben für Personal, Sachen und Zahlungen an Gebietsverbände. Als Sachen gelten der laufende Geschäftsbetrieb, die allgemeine politische Arbeit, Wahlkämpfe, Vermögensverwaltung, Kosten eigener Unternehmen, Verwaltung, Rückstellungen und Abschreibungen auf Vermögensgegenstände. Geldwerte Leistungen sind Ausgaben, die nicht bezahlt werden mussten, wie geliehenes Geld ohne Zinsen, Veranstaltungen und Maßnahmen, die andere für die Partei machen.
Alle Ausgaben müssen in der Buchführung und dann auch im Rechenschaftsbericht als volle Geldbeträge aufgelistet werden, insbesondere in der Vermögensbilanz.
Wenn Vermögensgegenstände verkauft werden, werden sie als Ausgaben mit ihrem Buchwert angegeben. Der Buchwert entspricht den Kosten für Anschaffung oder Herstellung und den Abschreibungen oder Zuschreibungen bis zum Verkaufstag.
Wenn ein Gebietsverband einem anderen Gebietsverband Geld gibt, sind das Ausgaben des gebenden Gebietsverbandes.
Alle Ausgaben dürfen nur für solche Aufgaben verwendet werden, die Parteien laut Grundgesetz und Parteiengesetz ausführen dürfen. Jede Ausgabe muss dem Finanzgremium gemeldet werden, das die Buchungen mit den Belegen vergleicht und Verwendungszwecke mit dem Finanzplan.
Der Bundesvorstand und die Mitglieder des Präsidiums, einschließlich der Gremien, erhalten eine monatliche Vergütung für ihre Tätigkeiten im Namen der Partei. Der Bundesparteitag bestimmt darüber in der Finanzabstimmung.
1Finanzen – 9.5 Haushaltsabstimmung
2§11, §23 Parteiengesetz
3§23 Parteiengesetz
4§24 Parteiengesetz
5§§23-31 Parteiengesetz
6§28 Parteiengesetz
7§31b Parteiengesetz
8§29 Parteiengesetz
9§30 Parteiengesetz
10§31 Parteiengesetz
11§31d Parteiengesetz
12§26 Parteiengesetz
13§27 Parteiengesetz
14§27 Parteiengesetz
15§25, §27 Parteiengesetz
16§31c Parteiengesetz
17Innovation – 9.10.1 Innovationsgemeinschaft, Planwirtschaft – 10.6 Innovationsunternehmen, Arbeit – 19 Landwirtschaft, Infrastruktur – 8 Verkehr, 9 Energie, Gesundheit – 6.7 Strukturwandel
18§27 Parteiengesetz
19§18, §19 Parteiengesetz
20§31a Parteiengesetz
21§26a Parteiengesetz